Reklamation einer im Online Shop gekauften Handyhülle (Nudient)

vor 3 Jahren

Hallo, 

mich habe eine Nudient Hülle im Telekom Online Shop gekauft (Ende März; Auftragsnr.: XXXX) welche sich nun großflächig auflöst. Ich möchte diese nun reklamieren, aber ich bekomme keinen passenden Ansprechpartner. Unter der mir auf der Rechnung angegeben Servicenr. (0800 33 02202) wird mir gesagt, dass es sich nicht um ein Mobilfunk Thema handelt und man mir nicht weiter helfen könne. Die mir dort gegebene Servicerufnummer (0800 57 26252) gab mir die selbe Information und verwies mich zurück. Ich war auch bereits in einem Telekom Shop, dort wurde mir aber auch gesagt, dass keine Zuständigkeit gegeben ist, da das Produkt online gekauft wurde und es sich um unterschiedliche Vertriebswege handelt. Auch mit dem Hersteller hatte ich bereits Kontakt - dort wurde mir aber mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen könne, da wie auf der Website der Telekom ersichtlich, der Versand und Verkauf durch die Telekom erfolgt. Diese Daten werden dem Hersteller jedoch nicht übermittelt weshalb dieser somit keinerlei Einblicke in die Bestellungen hat.

Mittels des Kontaktformulars der Telekom wurde mir ebenfalls unzureichend weitergeholfen, da ich dort auf den Apple Support verwiesen wurde - obwohl die Handyhülle nicht mal von Apple hergestellt wird.

 

Ich bin mit meinem Latein am Ende und weiß nicht wie oder wen ich kontaktieren muss. In Zeiten in denen man immer mehr online bestellt und kauft muss es auch eine entsprechende Möglichkeit geben dort gekaufte Produkte zu reklamieren. Andere Anbieter (Amazon und co.) bekommen es zur Zufriedenheit der Kunden ja auch hin! 

ich bin für jede Hilfe dankbar und würde gerne mit der richtigen Stelle bei der Telekom sprechen. 
Vielen Dank!

 

___

EDIT: Auftragsnummer editiert. Datenschutz. @Lea C. 

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Ich würde es nochmal bei der 0800 5726252 versuchen. Die sind eigentlich zuständig.

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Die Telekom als Verkäufer/Händler macht es sich einfach......wie immer bei Mängelrügen👎

     


    deswegen habe ich "auch" geschrieben - wenn der TE schon Kontakt zum Hersteller hatte und der nicht weiß das er selbst Garantie gibt. Garantie ziehe ich immer Gewährleistung vor, denn da gibt es keine Diskussion ob der Fehler von Anfang an da war oder nicht.

    Zwar ist das hier noch unter 6 Monaten und somit kein Thema, aber trotzdem halt immer ein Hemmnis. 

    Mal abgesehen davon dass das Teil vermutlich weniger als 30€ gekostet hat.

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Guten Abend @tirreolivier, entschuldige bitte die späte Rückmeldung und danke an die Community für das Feedback bis hierhin. Fröhlich

    Um einen Regressanspruch im Garantiefall geltend zu machen, muss man sich an den Hersteller wenden. Die Gewährleistung vom Verkäufer gilt in diesem Falle nicht, da diese nur für fehlerhaft ausgelieferte Ware gilt.

    Was meinst du damit, dass sich die Hülle großflächig auflöst? Kannst du das einmal auf einem Foto zeigen? Wenn das Gerät noch in der Hülle geschützt werden kann und die beschriebenen Produktionsfehler nicht zutreffend sind, greift auch die Garantie nicht nehme ich an.

    Lieben Gruß
    Diandra S.






    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Guten Morgen,

     

    vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Hilfe.

    @Diandra S. ich möchte (zunächst) keinen Regressanspruch (im Garantiefall) geltend machen, sondern vielmehr von meinem Gewährleistungsrecht ggü. Ihnen als Verkäufer.  An den Hersteller muss ich mich bei einem solchen Fall nicht wenden - diese Entscheidung liegt soweit bei mir. 
    Der Verkäufer muss insoweit die Kaufsache auf Wunsch des Käufers entweder gegen einen mangelfreien Gegenstand austauschen oder reparieren. Dies gilt natürlich nur wenn bei der Übergabe an den Käufer die Sache mangelfrei ist und unabhängig ob der Verkäufer wusste, dass die Sache einen Mangel hat. Ob die Sache - hier die Hülle - bei Lieferung mangelfrei war muss der Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweisen (sog. Beweislastumkehr). Hier liegen keine sechs Monate seit Kaufvertragsschluss vor. Da die Hülle nach nur kurzer Zeit an vielen verschiedenen Fällen starke Abnutzungen in Form von Abblättern / Auflösung der Farbschicht aufweist und dies weder durch unsachgemäßen Gebrauch der Hülle / Handys passiert ist, liegt insoweit ein Sachmangel vor. Fotos die den Mangel dokumentieren hänge ich hier an.  Ein Foto zeigt die Bläschenbildung und die weiteren das Abblättern, nachdem die Bläschen entstanden sind. Die Hülle wird von Tag zu Tag unansehnlicher. Ich scheine auch nicht der einzige zu sein dem dies mit dieser Hülle passiert - ich bin hier im Forum auf einen ähnlichen bzw. selben Fall gestoßen vom 24.04.2021.

    Wie gesagt, mir geht es darum die Hülle hier bei Ihnen als Verkäuferin zu reklamieren - nicht beim Hersteller. Aufgrund Ihrer Struktur des Onlineshops machen Sie es den Kunden aber in einem solchen Fall sehr schwer. Da wundere ich mich nicht, dass man immer öfter zu Amazon und Co. zurückgreift. 
    Ich bitte Sie daher mein Anliegen an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Gerne können wir das Thema auch telefonisch oder per privater E-Mail klären.

     

    Herzlichen Dank!

    Olivier

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  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @tirreolivier,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ich würde dich einmal bitten, dich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße
    Sarah E.

    8

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @tirreolivier,

    vielen Dank für das super nette Telefonat. Fröhlich

    Bitte sende mir noch die Unterlagen zu. Ich werde mich dann um alles weitere kümmern.

    Viele Grüße
    Sarah E.

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