Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Router zurückgesendet - Mahnung und Androhung Inkassoverfahren
vor 6 Jahren
Mein Vertrag mit der Kundennr. xxxxxxxx besteht seit Ende 2016 nicht mehr. Die Router-Rücksendung hatte ich zunächst versäumt, habe sie jedoch nach ERSTER Aufforderung durch die Telekom am 30.05.2018 belegbar nachgeholt. Seit nunmehr 5 Monaten erhalte ich immer wieder Mahnungen über Router-Gebühren. Ich habe unzählige Male mit der Hotline telefoniert, versucht mein Anliegen im Chat zu klären, den Rücksendebeleg upgeloadet und den Telekomshop Bonn aufgesucht, von wo aus eine freundliche Mitarbeiterin selbst mit der Hotline telefoniert hat, um eine Stornierung der ungerechtfertigten Forderungen zu erreichen. Jedes Mal wurde mir zugesichert, dass jetzt alles erledigt sei und keine offenen Forderungen mehr bestünden. Kurz darauf erfolgte dann die nächste Mahnung... Zuletzt hatte ich Anfang September mit der Hotline telefoniert. Die Dame erklärte mir, "dort sei ja einiges schief gelaufen", sie werde sich nun der Sache annehmen... Nachdem sie angeblich alle Forderungen berichtigt hatte, verblieb ein Restbetrag von 0,83 Euro, den ich am 14.09.2018 überwiesen habe und der dem Buchungskonto xxxxxxxx gutgeschrieben wurde. Heute erhalte ich nun die nächste Mahnung, mit der Androhung eines Inkassoverfahrens. Was bitte kann ich tun, damit diese unendliche Geschichte ein ENDE findet??? Ich bin nicht bereit, die ungerechtfertigten Forderungen zu begleichen. Zugleich bin ich nicht mehr bereit, noch mehr Zeit in 45minütige Warteschleifen der Hotline zu investieren, um anschließend das BesetztZeichen zu hören, und einen erneuten Versuch zu unternehmen... Ergänzend möchte ich mitteilen, dass ich auf die online-Rechnungen, sofern denn welche erstellt wurden - durch die Vertragsbeendigung keinen Zugriff mehr hatte und habe, so dass ich erst mit den Mahnungen Kenntnis von den ungerechtfertigten Forderungen erhalten habe und erst darauf reagieren konnte. Ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.
Beitrag aus Datenschutzgründen geändert. Steffi B.
663
0
9
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
725
0
2
vor 7 Jahren
854
0
6
vor 3 Jahren
589
0
3
Anonymous User
vor 6 Jahren
Hallo @am.gierlach
hier bist du jetzt auf jeden Fall an der richtigen Adresse.
Wie ich sehe sind schon daten im Profil hinterlegt ich hoffe das sind die alten Daten mit aktueller Rufnummer?
Dann wird dich jemand vom Team informieren sobald sie Einblick hatten.
Wie lange bist du heute noch erreichbar?
Ob es aber heute noch was wird das vermag ich nicht zu beurteilen ich drücke aber die Daumen.
Gruß
0
0
Ludwig II
Community Guide
vor 6 Jahren
@am.gierlach
Leider kann ich deinem Beitrag nicht so richtig entnehmen, um was für eine Forderung es geht.
Ich vermute, dass es um die monatlichen Mietkosten für den viel zu spät zurückgegeben Router geht.
Solange du den Router nicht zurück gegeben hattest, war/ist auch der monatliche Betrag für den Router zu bezahlen.
Dass der DSL-/Telefon-Vertrag gekündigt war und längst beendet wurde, hat damit nichts zu tun.
Das sind zwei ganz verschieden Verträge und jeder dieser Verträge muss(te) gesondert gekündigt werde.
Ungekündigt läuft der Vertrag und die Verpflichtung zur monatlichen Zahlung weiter.
4
3
Ältere Kommentare anzeigen
Ludwig II
Antwort
von
Ludwig II
vor 6 Jahren
ok, das war deinem Eröffnungsbeitrag so nicht zu entnehmen, zumindest für mich.
Das wird wohl nur eine Teamie aufklären können.
Deshalb habe ich dein Problem soeben eskaliert.
1
Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
ich habe diese Angelegenheit an unsere Rechnungsabteilung weitergeleitet und es wird sich ein Kollege mit Ihnen in Verbindung setzen um das Ganze ein für allemal zu klären. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld, vielen Dank!
Viele Grüße
Nicole G.
2
3
Ältere Kommentare anzeigen
Jürgen Wo.
Antwort
von
Nicole G.
vor 6 Jahren
unser Kundenservice hat Ihr Anliegen bereits geklärt und eine Gutschrift in Höhe des erhobenen Schadenersatzes eingeleitet.
Gruß
Jürgen Wo.
0