Gelöst
Rufnummernportierung Festnetz nach Todesfall
vor 4 Jahren
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen.
Mein Eltern hatten bis vor kurzem bei 1&1 einen Telefon & Internet Anschluss. Nach dem plötzlichen Tod meines Vaters, habe ich diesen Vertrag aufgelöst und einen Neu Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Ein Wechsel war aufgrund des geänderten Vertragsinhabers ( Mutter ) leider nicht möglich. Meine Mutter würde gerne Ihre Rufnummer, welche sie nun seit über 30 Jahren genutzt hat, gerne weiter nutzen.
Am Telefon sagte mir eine Telekom Mitarbeiterin, das dies nach Schaltung des Anschlusses eventuell möglich sei.
Kann mir vielleicht jemand dabei helfen und mir mitteilen was dafür alles benötigt wird ?
Vielen Dank vorab.
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vor 4 Jahren
Hallo @benjamin_nick
mein Beileid.
Da der Vertrag nicht bei der Telekom war / ist könnte das schwierig werden.
Mal sehen was das @Telekom hilft Team dazu vermeldet 👍
Siehe hierzu auch: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall?samChecked=true
Gruß
Waage1969
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Antwort
von
vor 4 Jahren
handelt es sich dabei um eine kurze Rufnummer, also eine 4- oder 5-stellige?
Nach Abschaltung, beziehungsweise Beendigung des zugehörigen Vertrags kann eine kurze Rufnummer nur von derselben Person bei einem anderen Anbieter übernommen werden. Da kurze Rufnummern die Vergabe von langen 12-stelligen behindern (sie maskieren alle Rufnummern mit den gleichen vorangehenden 4 oder 5 Stellen), sieht die Bundensnetzagentur genau hin, wenn eine solche Rufnummer erneut vergeben wird.
Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, den Vertrag von der Erbin (mit Erbschein) zu übernehmen und dann zur Telekom zu wechseln.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Waage1969 Vielen Dank für deine Anteilnahme.
@Lorenz S. Es handelt sich um eine 6-Stellige Rufnummer. Den vorgeschlagenen Weg haben wir ebenfalls im Vorfeld durchgespielt, jedoch wurde der Vertrag bei 1&1 im Vorfeld, unabhängig von der aktuellen Situation, gekündigt. Bei einer solchen Übernahme des Vertrags wäre die Kündigung unwirksam geworden und meine Mutter hätte den störungsbehafteten Anschluss noch ein weiteres Jahr nutzen müssen. Daher haben wir uns für den oben genannten Weg entschlossen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
@Waage1969 Vielen Dank für deine Anteilnahme.
@Lorenz S. Es handelt sich um eine 6-Stellige Rufnummer. Den vorgeschlagenen Weg haben wir ebenfalls im Vorfeld durchgespielt, jedoch wurde der Vertrag bei 1&1 im Vorfeld, unabhängig von der aktuellen Situation, gekündigt. Bei einer solchen Übernahme des Vertrags wäre die Kündigung unwirksam geworden und meine Mutter hätte den störungsbehafteten Anschluss noch ein weiteres Jahr nutzen müssen. Daher haben wir uns für den oben genannten Weg entschlossen.
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Akzeptierte Lösung
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vor 4 Jahren
@Waage1969 Vielen Dank für deine Anteilnahme.
@Lorenz S. Es handelt sich um eine 6-Stellige Rufnummer. Den vorgeschlagenen Weg haben wir ebenfalls im Vorfeld durchgespielt, jedoch wurde der Vertrag bei 1&1 im Vorfeld, unabhängig von der aktuellen Situation, gekündigt. Bei einer solchen Übernahme des Vertrags wäre die Kündigung unwirksam geworden und meine Mutter hätte den störungsbehafteten Anschluss noch ein weiteres Jahr nutzen müssen. Daher haben wir uns für den oben genannten Weg entschlossen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
vielen Dank für unser freundliches Gespräch. Die Rufnummer wird am 21.01.2021 dem Anschluss aufgeschaltet. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie auf dem Postweg.
Schönen Abend noch!
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Sehr geehrter @Lorenz S. ,
vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung.
Ihnen wünsche ich ebenfalls noch einen schönen Abend !
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo Community,
meine Oma ist am 4.6.2021 verstorben. Wir möchten ihre Rufnummer aus 2 Gründen übernehmen: um eventuelle Anrufe unter dieser Nummer noch annehmen zu können, ohne weiter die volle Grundgebühr für den sonst nicht mehr genutzten Anschluss zu zahlen und als Erinnerung und weil die Rufnummer Jahrzehnte besteht und einprägsam ist.
Es ist ein 2-Familienhaus, das meiner Oma gehörte. Sie hat oben gewohnt und ihre Tochter/meine Mutter unten, also 2 Anschlüsse an derselben Anschrift mit unterschiedlichen Vertragsinhabern. Meine Mutter hat meine Oma bis zuletzt gepflegt und sie wohnen beide seit mehreren Jahrzehnten an dieser Anschrift.
Ich werde lt. Testament zusammen mit meiner Schwester das Haus zu je 1/2 erben, unsere Mutter erhält lebenslanges Wohnrecht im unteren Teil. Sterbeurkunde ist erst jetzt auf dem Weg zu mir. Ich habe eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt.
Ich habe zwar einen Telekomanschluss, aber unter der Ortsnetzkennzahl 30 während die zu übernehmende Nummer die 4131 hat. Übernahme zu mir nach Berlin also ausgeschlossen, obwohl Erbe.
Wie kann meine Mutter die Nummer übernehmen, die leider nicht Kundin der Telekom ist, sondern die eines anderen Anbieters? Braucht es zwingend einen Erbschein, der meines Wissens nach recht teuer ist? Oder würde es in dem Fall reichen, dass man nachweist, dass die Verwandschafts- und Pflegebeziehung so wie beschrieben bestand? Kann der Anschluss meiner Oma nur so auf den Anschluss meiner Mutter umgeschrieben werden, um danach die Nummer zu ihrem Telefonanbieter zu portieren und den dann nicht mehr benötigten 2. Telekom-Anschluss zu kündigen?
Gerne kann mich die Telekom telefonisch kontaktieren - ich überprüfe und ergänze ggf. die Angaben in meinem Profil, vielen Dank!
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @Gelöschter Nutzer
mein Beileid.
hierzu wird sich in den nächsten Tagen auch einer der Teamies des @Telekom hilft Team melden.
Siehe hierzu auch: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfal...
Gruß
Waage1969
Antwort
von
vor 4 Jahren
zunächst einmal möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Ihre Mutter muss sich einmal an Ihren Anbieter wenden.
Dieser kann sich anschließend mit uns in Verbindung setzen, für die Rufnummerportierung.
Liebe Grüße
Nico Be.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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