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Rufnummernportierung
8 years ago
Wie kann ich bei einem Tarifwechsel von Call & Surf Comfort auf Magenta Zuhause L zwei von meinen 3 Rufnummern zu einem anderen Anbieter portieren, ohne den Vertrag mit Ihnen kündigen zu müssen? Ich nehme an, ich bekomme dann zwei weitere Rufnummern dazu? Was kostet mich das?
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8 years ago
Hallo @AK-AK,
ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer.
Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel
Liebe Grüße
Lutz
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8 years ago
Vielen Dank
Hallo @AK-AK, ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer. Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel Liebe Grüße Lutz
Hallo @AK-AK,
ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer.
Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel
Liebe Grüße
Lutz
Hallo Lutz,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war schon auf der Seite der Bundesnetzagentur gewesen und mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf die Rufnummernmitnahme habe.
Daher hatte ich gehofft, dass es Mitglieder gibt, die schon Erfahrungen gemacht haben mit meiner geplanten Variante, nämlich dass die Telekom von ihrem Ermessen - wie es die Bundesnetzagentur schreibt - Gebrauch macht und die Nummern dennoch (obgleich es keinen Rechtsanspruch gibt) freigibt zur Portierung und wie es auch auf diesem Weg funktioniert hat (wie?) oder auch gescheitert ist (warum? woran?).
Viele Grüße,
AK-AK
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