Gelöst
Rufnummernportierung
vor 8 Jahren
Wie kann ich bei einem Tarifwechsel von Call & Surf Comfort auf Magenta Zuhause L zwei von meinen 3 Rufnummern zu einem anderen Anbieter portieren, ohne den Vertrag mit Ihnen kündigen zu müssen? Ich nehme an, ich bekomme dann zwei weitere Rufnummern dazu? Was kostet mich das?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @AK-AK,
ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer.
Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel
Liebe Grüße
Lutz
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von
vor 8 Jahren
Vielen Dank
Hallo @AK-AK, ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer. Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel Liebe Grüße Lutz
Hallo @AK-AK,
ich fürchte, das wird nicht funktionieren. Denn in deinem Speziallfall, den du da konstruierst, liegt kein "Wechsel des Anbieters" vor. Den gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme der alten Rufnummer hat man nur, wenn man den Anbieter wechselt. Die Bundesnetzagentur definiert den Begriff "Wechsel des Anbieters" wie folgt: "Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist." Das ist bei dir aber nicht der Fall, da die Vertragsbeziehung mit der Telekom nicht beendet wird. Damit entfällt dein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer.
Hier noch der Link zum Gesamttext der Bundesnetzagentur zur Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters: Mitnahme der Rufnummer bei Anbieterwechsel
Liebe Grüße
Lutz
Hallo Lutz,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war schon auf der Seite der Bundesnetzagentur gewesen und mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch auf die Rufnummernmitnahme habe.
Daher hatte ich gehofft, dass es Mitglieder gibt, die schon Erfahrungen gemacht haben mit meiner geplanten Variante, nämlich dass die Telekom von ihrem Ermessen - wie es die Bundesnetzagentur schreibt - Gebrauch macht und die Nummern dennoch (obgleich es keinen Rechtsanspruch gibt) freigibt zur Portierung und wie es auch auf diesem Weg funktioniert hat (wie?) oder auch gescheitert ist (warum? woran?).
Viele Grüße,
AK-AK
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Jahren
beziehen Sie sich auf diesen Absatz der Bundesnetzagentur?
"Bei einem Vertragswechsel (z.B. Tarifwechsel) ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Beibehaltung ermöglicht."
Der bezieht sich allerdings nur auf einen vertraglichen Wechsel beim bisherigen Anbieter. Daraus kann ich keine Freigabe der Rufnummer für einen anderen Anbieter ableiten.
Gruß
Jürgen Wo.
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von
vor 8 Jahren
die Bundesnetzagentur spricht hier ausdrücklich von einem Vertragswechsel ohne Wechsel des Anbieters. Hier geht es also nicht um Portierung.
Gruß
Jürgen Wo.
0
von
vor 8 Jahren
Hallo @AK-AK,
für einen Vertragswechsel ohne Anbieterwechsel gibt es mehrere Beispiele/Möglichkeiten.
Zum Beispiel könntest du einen bestehenden Vertrag bei einem Anbieter haben, schließt bei demselben Anbieter einen neuen Vertrag ab, z.B. um Neukundenkonditionen zu bekommen oder Ähnliches, und willst dann die Rufnummer auf den neuen Vertrag mitnehmen und den alten kündigen. In diesem Fall hättest du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rufnummernportierung, da du den Anbieter nicht wechselt.
Einen Sonderfall nicht anwendbarer Rufnummernportierung gab es häufiger bei E-Plus/BASE. E-Plus hatte z.B. verschiedene Marken, die aber alles von der E-Plus GmbH angeboten wurden. Wenn du dann von Marke A zu Marke B gewechselt bist, die auch noch völlig unterschiedliche Namen hatten, hast du aber keinen Anbieterwechsel durchgeführt. Und somit konnte es passieren, dass du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rufnummernportierung hattest.
Liebe Grüße
Lutz
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von
vor 4 Jahren
Hallo. Kann jemand einen Haken setzen bei Rufnummernportierung, damit ich diese Nummer bei meinem neuen Anbieter behalten kann? An der Hotline geht ja Mal wieder keiner dran.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von