Rückbau Hausanschluss

vor 3 Jahren

Hallo,

an meinem EFH befindet sich ein TELEKOM Luftkabel, was 1993 installiert wurde. Seit ca. 20 Jahren sind wir kein Telekom Kunde mehr und seit 5 Jahren kein Festnetzanschluss. Nach einem Gewitterschaden 2017 war es von Seiten der Telekom auch nicht mehr möglich, die Leitung frei zu bekommen. Seit 5 Jahren nutzen wir nur noch Mobiltelefon.

Da jetzt die Fassade gedämmt wird, stört der Anschluss. Muss also weg. Ich erreiche aber niemand, der mir Auskunft gibt. Am 28.02.2023 muss der alte, unbenutzte Anschluss beseitigt sein.

Kann mir da jemand helfen?

 

Bodo67

747

6

    • vor 3 Jahren

      Ich denke mal, dass hier der Bauherren-Service der Telekom zuständig ist.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Das der Bauherrenservice zuständig ist, weiß ich. Bekomme aber keine Antwort.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Einfach in deinen Unterlagen schauen ... die Grundstückseigentümererklärung welche du mit der Telekom abgeschlossen hast, kannst du einfach kündigen. Ist auch alles drin beschrieben wie das läuft. 

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo, eine Grundstückseigentümererklärung in dem Sinn gibts nicht.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @BODO67Das Telekommunikationsgesetz, welches in der Fassung bis 30.11.2021 gültig war und seine Vorläufer, enthielten im §45a die Verplichtung zurm Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung . Aus dieser kannst Du entnehmen, mit welchen Fristen entsprechend zu arbeiten ist und wer das entsprechende Unternehmen ist, bei dem Du kündigen musst.

      Diese Vereinbarung wird bei einem Grundstückskauf nicht explizit erwähnt sondern fällt unter die Formulierung "mit allen Rechten und Pflichten"

      BODO67

      Hallo, eine Grundstückseigentümererklärung in dem Sinn gibts nicht.

      Hallo, eine Grundstückseigentümererklärung in dem Sinn gibts nicht.
      BODO67
      Hallo, eine Grundstückseigentümererklärung in dem Sinn gibts nicht.

      Mit Sicherheit, da die Installation vor Ende November 2021 erfolgte. Du kennst sie bloß nicht ...

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

      wir reden hier also von einer oberirdischen Leitung ("Wäscheleine"), die von einem Mast bspw. zum Dachgiebel führt, richtig?
      Sie wünschen, dass die Leitung zurückgebaut wird, richtig?

      Wo steht der Mast, also das andere Ende? Auf Ihrem Grundstück oder auf öffentlichem Grund?

      Soll der Mast auch weg?

      Hängen am Mast noch andere abgehende Leitungen?

      Wieso erreichen Sie niemand beim Bauherrenservice? Geht niemand ran oder warten Sie gefühlt zu lang? Haben Sie das Anliegen bereits platziert, bspw. als Ex-Kunde als "Störung ohne Kundenbezug" oder als Auftrag via Bauherrenservice (Stichwort: E-Mail an den technischen Ansprechpartner in der Infrastruktur)?

       

      Bin gespannt.
      VG

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    in  

    2604

    0

    3

    Gelöst

    in  

    19876

    0

    12

    in  

    166

    0

    3

    in  

    139

    0

    2