Schaden durch Techniker muss jetzt der Kunde bezahlen?

vor einem Jahr

Ich hatte bei uns zu Ende Juli eine neue Aufschaltung durch einen Telekom-Techniker. Dieser hatte dabei zwar meinen Anschluss bestens erledigt, allerdings eine im Erdgeschoss gelegene Firma abgeklemmt und so lahmgelegt.

 

Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet. Laut Telekom und dem Anwalt der geschädigten Firma muss ich für den Schaden selbst aufkommen....

 

Ich brauche hier dringend Rat und Hilfe, da ich es auch irgendwo nicht einsehe, für einen Fehler des Telekom-Technikers nun aufzukommen.

Letzte Aktivität

vor einem Jahr

von

Gelöschter Nutzer

1756

0

47

    • vor einem Jahr

      Summe Material und Hilfsmittelkosten ist ja auch geil 

       

      Die Rechnung und das Vorgehen ist so dreist und unverschämt, da sollte man sich vielleicht doch überlegen, einen Anwalt einzuschalten, allein schon um ggf. Doch wegen Nötigung dagegen vorzugehen .. wobei man das theoretisch auch selbst machen kann. 

      0

    • vor einem Jahr

      Hier ist unbedingt ein Anwalt zu beauftragen!

       

      Entgegen der höchst laienhaften bisherigen Antworten ergibt sich nämlich durchaus die Möglichkeit, dass eine Haftung für Erfüllungsgehilfen infrage kommt.

       

       

      0

      4

      von

      vor einem Jahr

      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 

      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 


      So ist es. Hier bekam ein Kunde der Telekom seine Freischaltung und feddich. Wenn der Techniker Murks macht und eine Störung auslöst muss der "Gestörte" eine Störung bei seinem Anbieter melden und nicht mal flott nen "ITler" beauftragen und die Rechnung weiterschubsen. Mich würde mal interessieren was für ein wichtiges Unternehmen das im haus war. Also Branche würde schon reichen Fröhlich

      0

      von

      vor einem Jahr

      *Paz Vizsla*

      patrickn Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom patrickn Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom So ist es. Hier bekam ein Kunde der Telekom seine Freischaltung und feddich. Wenn der Techniker Murks macht und eine Störung auslöst muss der "Gestörte" eine Störung bei seinem Anbieter melden und nicht mal flott nen "ITler" beauftragen und die Rechnung weiterschubsen. Mich würde mal interessieren was für ein wichtiges Unternehmen das im haus war. Also Branche würde schon reichen

      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 

      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 


      So ist es. Hier bekam ein Kunde der Telekom seine Freischaltung und feddich. Wenn der Techniker Murks macht und eine Störung auslöst muss der "Gestörte" eine Störung bei seinem Anbieter melden und nicht mal flott nen "ITler" beauftragen und die Rechnung weiterschubsen. Mich würde mal interessieren was für ein wichtiges Unternehmen das im haus war. Also Branche würde schon reichen Fröhlich

      *Paz Vizsla*
      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 

      patrickn

      Für mein laienhaftes Verständnis ist der Erfüllungsgehilfe aber der Techniker, der wiederum im Auftrag der Telekom kam und in ihrem Auftrag als "Erfüllungsgehilfe" tätig war, ergo haftet wenn dann überhaupt die Telekom 


      So ist es. Hier bekam ein Kunde der Telekom seine Freischaltung und feddich. Wenn der Techniker Murks macht und eine Störung auslöst muss der "Gestörte" eine Störung bei seinem Anbieter melden und nicht mal flott nen "ITler" beauftragen und die Rechnung weiterschubsen. Mich würde mal interessieren was für ein wichtiges Unternehmen das im haus war. Also Branche würde schon reichen Fröhlich


      Das sehe ich auch so, nur die Chefin und deren Anwalt leider so gar nicht. Ist aus der Sanitär-Branche

      von

      vor einem Jahr

      kk281

      Das sehe ich auch so, nur die Chefin und deren Anwalt leider so gar nicht. Ist aus der Sanitär-Branche

      Das sehe ich auch so, nur die Chefin und deren Anwalt leider so gar nicht. Ist aus der Sanitär-Branche
      kk281
      Das sehe ich auch so, nur die Chefin und deren Anwalt leider so gar nicht. Ist aus der Sanitär-Branche

      Ist aber nicht dein Problem wenn Menschen das anders sehen

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Jahr

      kk281

      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet.

      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet.
      kk281
      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet.

      Dann würde ich diese Firma mal beim Finanzamt melden.

      Die stellen illegale Rechnungen aus, für Sachen die niemand je beauftragt hat.

       

      Da sollten die mal eine Steuerprüfung machen, ob es noch mehr solche Rechnungen und evtl. merkwürdige Buchungen gibt.

      Immerhin ist der Firma ja scheinbar schon einfachstes Rechnungswesen zuhoch. 

       

      Man kann nur etwas berechnen, wenn man beauftragt wurde. 

      Keine Beauftragung = Keine Rechnung

      Gibt es eine Rechnung ohne Beauftragung, ist die Rechnung nicht korrekt und es stellt sich nun die Frage, ob die Firma solche Sachen öfter macht.

      Ob sie Steuern hinterzieht. Forderungen entstehen lässt und evtl. verkauft.

      Evtl. Geldwäsche betreibt. 

      6

      von

      vor einem Jahr

      CyberSW

      Carsten_MK2 1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!). 1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!). Carsten_MK2 1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!). OH und wie sie sich dafür interssieren! Wenn noch mehr Leute so denken wie du, ist es kein Wunder das es hier so leicht ist mit der Geldwäsche. Kein Auftrag keine Rechnung. Schadensersatzforderungen sind keine Rechnung. Schadensersatzforderungen haben keine Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist auf so vielen Ebenen falsch und nicht legal. Und wenn eine Firma solche Rechnungen ausstellt, darf man bezweifeln das die Bude überhaupt irgendwie ne ordentliche Buchhaltung hinbekommt. Daher ne Geschichte für die Steuerprüfung. Carsten_MK2 2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert. 2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert. Carsten_MK2 2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert. Joar solltest aber mal Googlen was das überhaupt ist. 🙈

      Carsten_MK2

      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).

      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).
      Carsten_MK2
      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).

      OH und wie sie sich dafür interssieren! 

      Wenn noch mehr Leute so denken wie du, ist es kein Wunder das es hier so leicht ist mit der Geldwäsche. 

       

      Kein Auftrag keine Rechnung.

      Schadensersatzforderungen sind keine Rechnung. 

      Schadensersatzforderungen haben keine Mehrwertsteuer. 

       

      Die Rechnung ist auf so vielen Ebenen falsch und nicht legal. 

      Und wenn eine Firma solche Rechnungen ausstellt, darf man bezweifeln das die Bude überhaupt irgendwie ne ordentliche Buchhaltung hinbekommt. 

      Daher ne Geschichte für die Steuerprüfung. 

       

       

      Carsten_MK2

      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.

      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.
      Carsten_MK2
      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.

      Joar solltest aber mal Googlen was das überhaupt ist.  🙈

      CyberSW
      Carsten_MK2

      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).

      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).
      Carsten_MK2
      1. Das Finanzamt interessiert es einen feuchten D., ob es für Rechnungen Aufträge gab (Zivilrecht!).

      OH und wie sie sich dafür interssieren! 

      Wenn noch mehr Leute so denken wie du, ist es kein Wunder das es hier so leicht ist mit der Geldwäsche. 

       

      Kein Auftrag keine Rechnung.

      Schadensersatzforderungen sind keine Rechnung. 

      Schadensersatzforderungen haben keine Mehrwertsteuer. 

       

      Die Rechnung ist auf so vielen Ebenen falsch und nicht legal. 

      Und wenn eine Firma solche Rechnungen ausstellt, darf man bezweifeln das die Bude überhaupt irgendwie ne ordentliche Buchhaltung hinbekommt. 

      Daher ne Geschichte für die Steuerprüfung. 

       

       

      Carsten_MK2

      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.

      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.
      Carsten_MK2
      2. "Geschäftsführung ohne Auftrag" existiert.

      Joar solltest aber mal Googlen was das überhaupt ist.  🙈


      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln Fröhlich 

      Da sollte man dann auch mal an Unternehmen im Haus eine Rechnung stellen ^^

       

      0

      von

      vor einem Jahr

      *Paz Vizsla*

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln
      *Paz Vizsla*
      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Steht weiter oben:

      Garnicht

       

      Die Telekom hat nen Techniker geschickt der den Fehler behoben hat.

      von

      vor einem Jahr

      CobraCane

      *Paz Vizsla* Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln *Paz Vizsla* Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln Steht weiter oben: Garnicht Die Telekom hat nen Techniker geschickt der den Fehler behoben hat.

      *Paz Vizsla*

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln
      *Paz Vizsla*
      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Steht weiter oben:

      Garnicht

       

      Die Telekom hat nen Techniker geschickt der den Fehler behoben hat.

      CobraCane
      *Paz Vizsla*

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln
      *Paz Vizsla*
      Und ich frage mich wie der ITler das beheben konnte ohne an dem APL rumzuwerkeln

      Steht weiter oben:

      Garnicht

       

      Die Telekom hat nen Techniker geschickt der den Fehler behoben hat.


      Danke, dann weis ich auch nicht was die da berechnen wollen ^^

      Auf jeden Fall dort keine Kloschüssel kaufen Fröhlich

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Jahr

      kk281

      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte,

      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte,
      kk281
      Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte,

      Wie hat der Techniker der IT-Firma denn die Störung genau behoben?

      Und was war überhaupt Hintergrund, dass der Telekom-Techniker zu Dir kommen musste, um Deine Leitung neu aufzulegen?

      Bist Du da erst eingezogen in die Wohnung oder lag eine Störung vor, die Du zu verantworten hattest?

      Selbst wenn Letzteres, dann könnte die Telekom Dir den Techniker-Einsatz in Rechnung stellen.

       

      Aber egal, wie, der Techniker hat den Ausfall bei der Firma verursacht offenbar.

      Dann kann die Firma ja die Kosten bei der Telekom einklagen und die könnte, wenn sie wollte, ihren Techniker in Regress nehmen dafür, denke ich.

      0

      0

    • vor einem Jahr

       

      Na, dann ratet doch einmal, wer einen Schaden zu bezahlen hat, wenn:

      Mieter Meier die Firma Umzug24 GmbH beauftragt, eine Couch durchs Treppenhaus zu befördern und der Mitarbeiter Karl Schlepper dabei eine Macke im Geländer verursacht.

       

      Entsprechende Urteile sind leicht zu finden: Schlepper ist Erfüllungsgehilfe von Umzug24, Umzug24 ist derjenige von Mieter Meier.

      Mieter Meier ist zunächst derjenige, der haften muss.

      Anschließend darf er sich mit Umzug24 auseinandersetzen.

       

      Hier ist das noch komplizierter:

      Die Telekom wurde mit einer Schaltung beauftragt, sie ist damit Erfüllungsgehilfe des Mieters. Deren Verrichtungsgehilfe hat aber kein fremdes Eigentum beschädigt, sondern eine Telekommunikationseinrichtung seiner eigenen Firma außer Betrieb gesetzt. Daraus ergeben sich nun vermeintliche Folgeschäden.

       

      Nochmal: Wer das als jur. Laie mit "ganz klare Sache!" beantwortet, sollte demnächst besser schweigen. Es ist eben alles andere als klar.

      Die Telekom könnte eventuell mit einer Haftungsübernahmeerklärung Klarheit schaffen. Hier wäre der vermeintlich Geschädigte aber gar nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren und nicht weiter zu versuchen, sich beim Mieter entschädigen zu lassen.

       

      Vielleicht mag dejenige, der als Nächster eine Antwort gibt, zuerst seine Kompetenz nachweisen, indem er kurz darlegt, inwieweit hier ein Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe tätig war.

       

      0

    • vor einem Jahr

      Aaaaaaalso, ich bin in die Wohnung neu eingezogen, habe ganz regulär über die Telekom meinen Vertrag abgeschlossen und bekam die Info, dass hier ein Techniker am Datum XY vorbeikommt und ich doch bitte da sein soll.

       

      Der Techniker hatte also seinen Auftrag über die Telekom, ist also m.M. nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner...

       

      Die "geschädigte Firma" hat deren IT-Techniker nur die Ursache prüfen lassen, anschließen haben auch die über die Telekom eine Störung gemeldet und der Techniker kam noch am selben Tag um im Hausanschluss wieder alles korrekt zu verkabeln. Der ITler war also nicht am Hausanschluss o.ä.

      0

      2

      von

      vor einem Jahr

      kk281

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner
      kk281
      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      Der Techniker ist genau genommen Verrichtungsgehilfe, aber das hat dich nicht zu interessieren.

      Deine Meinung in allen Ehren, aber hier geht es um juristische "Kleinigkeiten", die unser Wissen übersteigen.

       

      Ob deine Haftung überhaupt infrage kommt, liegt zum Beispiel auch daran, ob du ein Schuldverhältnis mit dem vermeintlich Geschädigten hast.

      Ist der Geschädigte zugleich auch der Vermieter, so ist das zu bejahen.

      Ist er es nicht, so haben wir schon den ersten Hoffnungsschimmer, dass du leicht aus der Sache heraus kommst.

       

      Bitte lies dir meine letzte Antwort durch: Haftpflichtversicherung und so.

       

      0

      von

      vor einem Jahr

      Carsten_MK2

      kk281 nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner kk281 nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner Der Techniker ist genau genommen Verrichtungsgehilfe, aber das hat dich nicht zu interessieren. Deine Meinung in allen Ehren, aber hier geht es um juristische "Kleinigkeiten", die unser Wissen übersteigen. Ob deine Haftung überhaupt infrage kommt, liegt zum Beispiel auch daran, ob du ein Schuldverhältnis mit dem vermeintlich Geschädigten hast. Ist der Geschädigte zugleich auch der Vermieter, so ist das zu bejahen. Ist er es nicht, so haben wir schon den ersten Hoffnungsschimmer, dass du leicht aus der Sache heraus kommst. Bitte lies dir meine letzte Antwort durch: Haftpflichtversicherung und so.

      kk281

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner
      kk281
      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      Der Techniker ist genau genommen Verrichtungsgehilfe, aber das hat dich nicht zu interessieren.

      Deine Meinung in allen Ehren, aber hier geht es um juristische "Kleinigkeiten", die unser Wissen übersteigen.

       

      Ob deine Haftung überhaupt infrage kommt, liegt zum Beispiel auch daran, ob du ein Schuldverhältnis mit dem vermeintlich Geschädigten hast.

      Ist der Geschädigte zugleich auch der Vermieter, so ist das zu bejahen.

      Ist er es nicht, so haben wir schon den ersten Hoffnungsschimmer, dass du leicht aus der Sache heraus kommst.

       

      Bitte lies dir meine letzte Antwort durch: Haftpflichtversicherung und so.

       

      Carsten_MK2
      kk281

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner
      kk281
      nach deren Erfüllungsgehilfe und nicht meiner

      Der Techniker ist genau genommen Verrichtungsgehilfe, aber das hat dich nicht zu interessieren.

      Deine Meinung in allen Ehren, aber hier geht es um juristische "Kleinigkeiten", die unser Wissen übersteigen.

       

      Ob deine Haftung überhaupt infrage kommt, liegt zum Beispiel auch daran, ob du ein Schuldverhältnis mit dem vermeintlich Geschädigten hast.

      Ist der Geschädigte zugleich auch der Vermieter, so ist das zu bejahen.

      Ist er es nicht, so haben wir schon den ersten Hoffnungsschimmer, dass du leicht aus der Sache heraus kommst.

       

      Bitte lies dir meine letzte Antwort durch: Haftpflichtversicherung und so.

       


      Haftpflicht hab ich, werde es voraussichtlich auch mal melden, wenn auch nicht gerne....

       

      Der Sanitär-Betrieb ist auch nur auf Miete in dem Gebäude und nicht mein Vermieter,  wenn gleich die auch familiär verbunden sind...

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Jahr

      @kk281 

       

      Du solltest den vermeintlichen Schaden ohne schuldhafte Verzögerung an deine hoffentlich bestehende Haftpflichtversicherung weiterleiten.

       

      Diese übernimmt dann alles weitere und stellt dir einen Anwalt (für dich kostenlos!) zur Seite.

       

      Falls du keine entsprechende Haftpflichtversicherung hast, so kann ich nur sagen, dass du ein erhebliches Risiko auf dich nimmst, was du unbedingt zukünftig decken solltest. Ich würde dann zuerst auf die Rückmeldung der Telekom (Team ist ja informiert) warten, ob die dir weiterhelfen können.

      Falls nicht, solltest du eine anwaltliche Erstberatung einholen (meines Wissens bei 190€) , falls keine Rechtschutzversicherung besteht. Bei bestehender RSV und ohne Haftplficht (was eine sehr merkwürdige Fehlabsicherung von Risiken wäre, aber gut...) ginge der Weg nun natürlich erst zur RSV.

      1

      von

      vor einem Jahr

      Carsten_MK2

      @kk281 Du solltest den vermeintlichen Schaden ohne schuldhafte Verzögerung an deine hoffentlich bestehende Haftpflichtversicherung weiterleiten. Diese übernimmt dann alles weitere und stellt dir einen Anwalt (für dich kostenlos!) zur Seite. Falls du keine entsprechende Haftpflichtversicherung hast, so kann ich nur sagen, dass du ein erhebliches Risiko auf dich nimmst, was du unbedingt zukünftig decken solltest. Ich würde dann zuerst auf die Rückmeldung der Telekom (Team ist ja informiert) warten, ob die dir weiterhelfen können. Falls nicht, solltest du eine anwaltliche Erstberatung einholen (meines Wissens bei 190€) , falls keine Rechtschutzversicherung besteht. Bei bestehender RSV und ohne Haftplficht (was eine sehr merkwürdige Fehlabsicherung von Risiken wäre, aber gut...) ginge der Weg nun natürlich erst zur RSV.

      @kk281 

       

      Du solltest den vermeintlichen Schaden ohne schuldhafte Verzögerung an deine hoffentlich bestehende Haftpflichtversicherung weiterleiten.

       

      Diese übernimmt dann alles weitere und stellt dir einen Anwalt (für dich kostenlos!) zur Seite.

       

      Falls du keine entsprechende Haftpflichtversicherung hast, so kann ich nur sagen, dass du ein erhebliches Risiko auf dich nimmst, was du unbedingt zukünftig decken solltest. Ich würde dann zuerst auf die Rückmeldung der Telekom (Team ist ja informiert) warten, ob die dir weiterhelfen können.

      Falls nicht, solltest du eine anwaltliche Erstberatung einholen (meines Wissens bei 190€) , falls keine Rechtschutzversicherung besteht. Bei bestehender RSV und ohne Haftplficht (was eine sehr merkwürdige Fehlabsicherung von Risiken wäre, aber gut...) ginge der Weg nun natürlich erst zur RSV.

      Carsten_MK2

      @kk281 

       

      Du solltest den vermeintlichen Schaden ohne schuldhafte Verzögerung an deine hoffentlich bestehende Haftpflichtversicherung weiterleiten.

       

      Diese übernimmt dann alles weitere und stellt dir einen Anwalt (für dich kostenlos!) zur Seite.

       

      Falls du keine entsprechende Haftpflichtversicherung hast, so kann ich nur sagen, dass du ein erhebliches Risiko auf dich nimmst, was du unbedingt zukünftig decken solltest. Ich würde dann zuerst auf die Rückmeldung der Telekom (Team ist ja informiert) warten, ob die dir weiterhelfen können.

      Falls nicht, solltest du eine anwaltliche Erstberatung einholen (meines Wissens bei 190€) , falls keine Rechtschutzversicherung besteht. Bei bestehender RSV und ohne Haftplficht (was eine sehr merkwürdige Fehlabsicherung von Risiken wäre, aber gut...) ginge der Weg nun natürlich erst zur RSV.


      Wow, du scheinst Rechtsanwalt zu sein. In deinem Forum nichts los? Nun lasst mal die Rechtsberatung hier. 

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Jahr

      Also.. beim besten Willen...wer den Schaden veruschacht, haftet. In diesem Fall (meine Meinung) ganz klar das Umzugsunternehmen, weil deren Erfüllungsgehilfe den Schaden versuchsacht hat. 

       

      Spinnen wir deine These mal weiter, MR Schlepper fällt beim unsachgemäßen Transport eines 200KG Tresors selbiger vom Balkon, und erschlägt damit eine Person, dann bin ich als Aufrtaggeber des Umzugsunternehmen dran wegen fahrlässiger Tötung, weil der Erfüllungsgehilfe den Tresor vom Balkon auf ein Menschen fallen lassen hat? Also beim besten Willen, das kann doch wohl nicht stimmen 

       

      Eltern haften nocht mal für ihre Kinder, aber für wildfremden Menschen eines Umzugsunternehmen? ..naja . 

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...