Schadenersatz trotz Rücksendung

vor 6 Jahren

Hallo,

 

Ich bin gerade entsetzt. Ich habe gerade festgestellt dass mir Schadensersatz von dem nachweislich zurückgeschickten Endgerät berechnet wurde.

Ich hatte meinen Magenta Anschluss mangels geeigneter Internetgeschwindigkeit gekündigt.

Mir wurde mir seitens der Telekom der Hybrid Router, mit dem o.g. Vertrag angeboten mit dem Hinweis das die 50 Mbits locker bei mir ankommen würden, nach dem der Anschluss freigegeben wurde musste ich jedoch festellen das lediglich 7-8 Mbits bei mir ankamen, nach Stundenlangen Telefonaten mit dem Support wurde mir immer wieder nur gesagt das ich im Minimum bereich läge und ich mich damit Abfinden muss, ich habe hatte den Vertrag zum Laufzeitende gekündigt.

der Vertrag Endete zum 15.02.2019 ich habe allerdings aufgrund eines Trauerfalles vergessen das Endgerät zurück zu schicken was voll und ganz meine Schuld ist und habe es jetzt lediglich 8 Wochen zu spät zurück geschickt und jetzt kommt die Abbuchung? Ich kann es nicht glauben.

ich habe soeben auch mit einem Mitarbeiter der Telekom telefoniert und wollte mich erklären bzw eine lösung finden, leider hörte mir dieser Mitarbeiter nicht mal zu und sagte O-Ton "Ich kann nichts dafür wenn Sie Alsheimer haben und das Gerät zu spät zurück schicken, jetzt müssen Sie es bezahlen" somit ist das Gerät jetzt weg und das Geld auch,liebe Telekom ist das euer ernst?

 

gibt es evtl doch eine lösung?

 

VG

Lars

 

 

 

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  • vor 6 Jahren

    @l.schulz Hat der gute Mann dir ernsthaft unterstellt du hättest Alzheimer?

     

    Generell ist der Mietvertrag für den Router ein eigenständiger Vertrag unabhängig vom Tarif.

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

    Kündigt man den Router innerhalb dieser Zeit, wird ein "Schadenersatz" von 50% des Mietpreises den man bis zum Ende der MVLZ bezahlt hätte fällig. Kommt das bei dir ungefähr hin?

     

    Wenn ja, dann solltest du dich damit abfinden und dich glücklich schätzen, dass man dich aus dem eigentlichen Tarif früher entlassen hat, das ist nämlich nicht so einfach Fröhlich

    Wenn nicht, dann solltest du mal deine Kundendaten im Profil hinterlegen, damit sich das ein Telekom-MA anschauen kann.

     

    VG

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    von

    vor 6 Jahren

    ja das hat der Gute Mann in der Tat getan, ich war völlig Fassungslos...

    Uneingeloggter Nutzer

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  • vor 6 Jahren

    @l.schulz 

    Im Normalfall ist der Drops gelutscht.

    Zu spät ist zu spät und die Regelungen dazu hast du mit Vertragsschluss anerkannt.

    Ich würde mir auch nicht allzuviel Hoffnung machen, dass das Team da noch etwas erreicht.

    Damit es aber überhaupt nachschauen kann musst du dein Profil befüllen.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    l.schulz

    ich habe soeben auch mit einem Mitarbeiter der Telekom telefoniert und wollte mich erklären bzw eine lösung finden, leider hörte mir dieser Mitarbeiter nicht mal zu und sagte O-Ton "Ich kann nichts dafür wenn Sie Alsheimer haben und das Gerät zu spät zurück schicken, jetzt müssen Sie es bezahlen"

     

    ich habe soeben auch mit einem Mitarbeiter der Telekom telefoniert und wollte mich erklären bzw eine lösung finden, leider hörte mir dieser Mitarbeiter nicht mal zu und sagte O-Ton "Ich kann nichts dafür wenn Sie Alsheimer haben und das Gerät zu spät zurück schicken, jetzt müssen Sie es bezahlen"

    l.schulz

     

    ich habe soeben auch mit einem Mitarbeiter der Telekom telefoniert und wollte mich erklären bzw eine lösung finden, leider hörte mir dieser Mitarbeiter nicht mal zu und sagte O-Ton "Ich kann nichts dafür wenn Sie Alsheimer haben und das Gerät zu spät zurück schicken, jetzt müssen Sie es bezahlen"


    Dann kann ich nur hoffen es lässt sich anhand der Kundendaten nachvollziehen, welchen Mitarbeiter du am Telefon hattest.

    Dem Mitarbeiter dann zu einer Nachschulung zum Thema "Umgang mit Kunden" verdonnern.

     

    Zum Thema Router. Da hast du ja erkannt, wo der Fehler liegt.

    Eventuell zeigt die Telekom sich ja kulant. Aber die Erfahrungen sagen da was anderes.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @I.Schulz,

    ersteinmal möchte ich mein herzliches Beileid für deinen Trauerfall bekunden. Dass der Kollege in der Hotline so unangemessen ausgedrückt hat, tut mir sehr Leid.
    Ich muss einmal fragen, wann du das Gerät losgeschickt hast. Ist das schon eine Weile her, oder hast du es gerade erst abgeschickt?

    Viele Grüße,
    Kai Daniel D.

    4

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    vor 6 Jahren

    178€ wollen Sie noch haben...

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    Du hast die Mietsache direkt zur Ende des Mietvertrages dem Vermieter zurückgeben müssen! Direkt ohne irgendeinen Verzug, diese Möglichkeit sieht das Gesetz da nicht vor.

    Die Telekom räumt dennoch einige Zeig für die Rücksendung ein.
    Dann ist die Telekom aber auch berechtigt, dass von dir Schadensersatz zu fordern, um ein Gerät in der gleichen Qualität (Zeitwert) wieder zu beschaffen. Immerhin entsteht dem Vermieter ein Schaden, da er mit der Mietsache nichts machen kann, bis du sie rausgerückt hast.

    Gibst du die Mietsache später zurück, hast du nur dem Vermieter sein rechtmäßiges Eigentum zurück gegeben.
    Ein Anspruch den Schadensersatz zurück zu bekommen hast du NICHT!

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @l.schulz Ich habe jetzt eine Anfrage zur Fachabteilung weitergeleitet, die Fälle wie diesen bearbeitet.
    Ich habe vollstes Verständnis, dass man in einem Trauerfall andere Dinge im Kopf hat und hoffe, dass die Kollegen Spielraum haben, in dieser Sache kulant zu sein.

    Viele Grüße,
    Kai Daniel D.

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    von

    vor 6 Jahren

    @Kai Daniel D. 

     

    Super, vielen lieben Dank!

     

    VG

    Lars

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