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Schadenersatz von Telekom verweigert
vor 8 Jahren
Als Geschäftskunde bin ich mehrere Tage vom Telefonnetz und Internet abgeschnitten gewesen. Das Verschulden liegt nachweislich bei der Telekom.
Meine Schadenersatzforderung wird größtenteils abgelehnt, da meine Eigenleistungen und Schadenminderungskosten zur Vermeidung eines Betriebsausfalls nicht entschädigungspflichtig seien.
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CyberSW
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Behiye G.
vor 8 Jahren
Und als Unternehmer müsstest du dir doch ohnehin Gedanken um einen Ausfall machen - die Telekom hat keine Verträge mit 100% Verfügbarkeit.
Als ich noch ein Unternehmen hatte, gab es 2 Anschlüsse - jeweils von nem anderen Anbieter (DSL vs. Kabel) und zum Not-Notfall LTE .
Machst du dir über sowas erst Gedanken wenn die Störung schon da ist, sehe ich da das Problem eher bei dir. Und die Kosten um einen Betriebsausfall zu vermeiden hättest du ja ohnehin mal in die Hand nehmen müssen.
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wizer
Antwort
von
CyberSW
vor 8 Jahren
@CyberSW
Eine 0700-Nummer darf aber rechtlich nicht ins Impressum, eine 032-Nummer übrigens auch nicht. Ins Impressum dürfen nur solche Rufnummern die der Anrufer auch zu den Kosten seines Telefonvertrages erreichen kann. 0700 und 032 sind aber nicht zum "Normaltarif" erreichbar, und somit von einer Flatrate nicht abgedeckt. Sonderrufnummern fallen somit als Impressumangabe aus.
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CyberSW
Antwort
von
CyberSW
vor 8 Jahren
Und wo ist nun das Problem?
Niemand sagt, dass eine Nummer für das Impressum für den Kundenkontakt sein muss?
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wizer
Antwort
von
CyberSW
vor 8 Jahren
Mit kostenpflichtigen Nummern kann man Seitenbesucher/Kunden davon abhalten anzurufen. Lästige Kunden kann man so fernhalten. Das kann auch nicht im Interesse des Verbraucherschutzes sein.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
CyberSW
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
schulz-theirich