Gelöst

Schadenersatz von Telekom verweigert

vor 8 Jahren

Als Geschäftskunde bin ich mehrere Tage vom Telefonnetz und Internet abgeschnitten gewesen. Das Verschulden liegt nachweislich bei der Telekom.

 

Meine Schadenersatzforderung wird größtenteils abgelehnt, da meine Eigenleistungen und Schadenminderungskosten zur Vermeidung eines Betriebsausfalls nicht entschädigungspflichtig seien.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Eigene Zeit ist immer keine Position für die man Geld bekommt, ist bei ner Versicherung genauso.
      Und als Unternehmer müsstest du dir doch ohnehin Gedanken um einen Ausfall machen - die Telekom hat keine Verträge mit 100% Verfügbarkeit.

      Als ich noch ein Unternehmen hatte, gab es 2 Anschlüsse - jeweils von nem anderen Anbieter (DSL vs. Kabel) und zum Not-Notfall LTE .

      Machst du dir über sowas erst Gedanken wenn die Störung schon da ist, sehe ich da das Problem eher bei dir. Und die Kosten um einen Betriebsausfall zu vermeiden hättest du ja ohnehin mal in die Hand nehmen müssen.

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @CyberSW

      Eine 0700-Nummer darf aber rechtlich nicht ins Impressum, eine 032-Nummer übrigens auch nicht. Ins Impressum dürfen nur solche Rufnummern die der Anrufer auch zu den Kosten seines Telefonvertrages erreichen kann. 0700 und 032 sind aber nicht zum "Normaltarif" erreichbar, und somit von einer Flatrate nicht abgedeckt. Sonderrufnummern fallen somit als Impressumangabe aus.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @wizer
      Und wo ist nun das Problem?
      Niemand sagt, dass eine Nummer für das Impressum für den Kundenkontakt sein muss?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Mit kostenpflichtigen Nummern kann man Seitenbesucher/Kunden davon abhalten anzurufen. Lästige Kunden kann man so fernhalten. Das kann auch nicht im Interesse des Verbraucherschutzes sein.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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