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Gelöst
Schadensersatz trotz Retoure - Endgeräte freundlicherweise für mich entsorgt!?
vor 7 Jahren
Hallo,
nach der Kündigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte letzten Jahres (Vertrag lief im Dezember aus) erhielt ich wohl mit der Kündigungsbestätigung auch einen Retourenschein, welchen ich jedoch übersehen haben muss.
Anfang Januar lag dann eine "Erinnerung" im Briefkasten, ich gebe zu das mir der Rückversand entfiel, nach Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin versicherte man mir, dass es kein Problem sei die Endgeräte nun (Anfang Febuar) noch zurück zu senden. Dies tat ich auch.
Jetzt, Anfang März folgte eine Kotolebastung in höhe von 160€, welche auf nachfrage aufgrund "Schadensersatz für fehlende Endgeräte" entstand.
Auf meine E-Mail Anfrage mit der bitte um Prüfung in der ich die Retourenbelege vorlegte bekam ich folgende Antwort:
Am 11. Januar 2018 haben wir Ihnen hierzu eine letzte Erinnerung zugesandt. Da wir auch darauf hin keine Rücksendung zeitnah feststellen konnten, wurde die bereits angekündigte Berechnung für die folgende Rechnung veranlasst. Ihre Mietgeräte waren erst danach eingegangen. In diesem Fall können wir die erhobene Zeitwertberechnung nicht mehr zurück nehmen. Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.
Die Berechnung ist also bereits veranlasst gewesen als ich mit der Mitarbeiterin sprach? Anfang Febuar? Belastung des Kontos einen Monat später?
Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu?
Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte.
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Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
Ina B.
vor 7 Jahren
@Shrimpy317
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Eigentum und Besitz. Du warst Besitzer aber niemals Eigentümer. Eigentümer wirst Du nur wenn es eine Einigung gibt zwischen Dir und der Telekom, dass das Eigentum an Dich übergeht. Eine solche Einigung gibt es aber nicht - auch nicht wenn Du Schadenersatz bezahlst. Das ist kein Kaufpreis, den Du entrichtest.
Die Telekom ist auch wie sich in der Vergangenheit immer wieder hier im Forum gezeigt hat ganz grundsätzlich nicht bereit, gemietete Geräte zum Mietende den Kunden zu verkaufen - denn dann müsste sie für 12 Monate mit Gewährleistung geradestehen falls es Probleme gibt. D.h. die Telekom gibt nicht ihr Eigentum auf an einem solchen vermieteten Gerät.
D.h. ein Kunde kündigt den Mietvertrag und zahlt Schadenersatz
der Kunde darf das Gerät dann auch nicht über z.B. ebay verkaufen weil das wäre ja möglicherweise sogar Betrug am ebay Käufer, der davon ausgeht, dass er durch den Kauf Eigentümer wird (was er aber nicht wird weil die Telekom nach wie vor Eigentümerin ist)
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Akzeptierte Lösung
Ina B.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Ina B.
vor 7 Jahren
ich klinke mich auch eben ein und übernehme für meinen Kollegen.
Lange Rede - kurzer Sinn: Im System ist vermerkt, dass Sie den Schadensersatz erstattet bekommen.
Wenn noch Fragen auftauchen: Jederzeit gerne.
Viele Grüße & einen schönen Dienstag
Ina B.
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