Gelöst

Schadensersatz trotz Retoure - Endgeräte freundlicherweise für mich entsorgt!?

vor 7 Jahren

Hallo,

 

nach der Kündigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte letzten Jahres (Vertrag lief im Dezember aus) erhielt ich wohl mit der Kündigungsbestätigung auch einen Retourenschein, welchen ich jedoch übersehen haben muss.

Anfang Januar lag dann eine "Erinnerung" im Briefkasten, ich gebe zu das mir der Rückversand entfiel, nach Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin versicherte man mir, dass es kein Problem sei die Endgeräte nun (Anfang Febuar) noch zurück zu senden. Dies tat ich auch.

 

Jetzt, Anfang März folgte eine Kotolebastung in höhe von 160€, welche auf nachfrage aufgrund "Schadensersatz für fehlende Endgeräte" entstand.

Auf meine E-Mail Anfrage mit der bitte um Prüfung in der ich die Retourenbelege vorlegte bekam ich folgende Antwort:

 


Am 11. Januar 2018 haben wir Ihnen hierzu eine letzte Erinnerung zugesandt. Da wir auch darauf hin keine Rücksendung zeitnah feststellen konnten, wurde die bereits angekündigte Berechnung für die folgende Rechnung veranlasst. Ihre Mietgeräte waren erst danach eingegangen. In diesem Fall können wir die erhobene Zeitwertberechnung nicht mehr zurück nehmen. Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.

 

Die Berechnung ist also bereits veranlasst gewesen als ich mit der Mitarbeiterin sprach? Anfang Febuar? Belastung des Kontos einen Monat später?

Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu?

 

Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte.

 

 

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    vor 7 Jahren

    @Shrimpy317

    Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Eigentum und Besitz. Du warst Besitzer aber niemals Eigentümer. Eigentümer wirst Du nur wenn es eine Einigung gibt zwischen Dir und der Telekom, dass das Eigentum an Dich übergeht. Eine solche Einigung gibt es aber nicht - auch nicht wenn Du Schadenersatz bezahlst. Das ist kein Kaufpreis, den Du entrichtest.

     

    Die Telekom ist auch wie sich in der Vergangenheit immer wieder hier im Forum gezeigt hat ganz grundsätzlich nicht bereit, gemietete Geräte zum Mietende den Kunden zu verkaufen - denn dann müsste sie für 12 Monate mit Gewährleistung geradestehen falls es Probleme gibt. D.h. die Telekom gibt nicht ihr Eigentum auf an einem solchen vermieteten Gerät.

     

    D.h. ein Kunde kündigt den Mietvertrag und zahlt Schadenersatz

    • weil er das Gerät zu spät zurückschickt wie Du und hat keinerlei vertraglichen Anspruch auf Herausgabe des Gerätes und da er nie Eigentümer wurde auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe des Gerätes
    • oder weil er das Gerät gar nicht erst zurückschickt und möglicherweise weiter nutzt - obwohl das Gerät nicht in sein Eigentum übergegangen ist und das im Grunde genommen dann möglicherweise sogar eine Unterschlagung ist, was der Kunde da begeht (wobei ich noch nie gelesen habe, dass die Telekom dagegen vorgegangen wäre);
      der Kunde darf das Gerät dann auch nicht über z.B. ebay verkaufen weil das wäre ja möglicherweise sogar Betrug am ebay Käufer, der davon ausgeht, dass er durch den Kauf Eigentümer wird (was er aber nicht wird weil die Telekom nach wie vor Eigentümerin ist)

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Shrimpy317,

    ich klinke mich auch eben ein und übernehme für meinen Kollegen.

    Lange Rede - kurzer Sinn: Im System ist vermerkt, dass Sie den Schadensersatz erstattet bekommen.
    Wenn noch Fragen auftauchen: Jederzeit gerne.

    Viele Grüße & einen schönen Dienstag
    Ina B.

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