Gelöst

Schadensersatz trotz Retoure - Endgeräte freundlicherweise für mich entsorgt!?

vor 7 Jahren

Hallo,

 

nach der Kündigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte letzten Jahres (Vertrag lief im Dezember aus) erhielt ich wohl mit der Kündigungsbestätigung auch einen Retourenschein, welchen ich jedoch übersehen haben muss.

Anfang Januar lag dann eine "Erinnerung" im Briefkasten, ich gebe zu das mir der Rückversand entfiel, nach Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin versicherte man mir, dass es kein Problem sei die Endgeräte nun (Anfang Febuar) noch zurück zu senden. Dies tat ich auch.

 

Jetzt, Anfang März folgte eine Kotolebastung in höhe von 160€, welche auf nachfrage aufgrund "Schadensersatz für fehlende Endgeräte" entstand.

Auf meine E-Mail Anfrage mit der bitte um Prüfung in der ich die Retourenbelege vorlegte bekam ich folgende Antwort:

 


Am 11. Januar 2018 haben wir Ihnen hierzu eine letzte Erinnerung zugesandt. Da wir auch darauf hin keine Rücksendung zeitnah feststellen konnten, wurde die bereits angekündigte Berechnung für die folgende Rechnung veranlasst. Ihre Mietgeräte waren erst danach eingegangen. In diesem Fall können wir die erhobene Zeitwertberechnung nicht mehr zurück nehmen. Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.

 

Die Berechnung ist also bereits veranlasst gewesen als ich mit der Mitarbeiterin sprach? Anfang Febuar? Belastung des Kontos einen Monat später?

Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu?

 

Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte.

 

 

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    • vor 7 Jahren

      Shrimpy317

      Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu?

       

      Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu? 

      Shrimpy317

       

      Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte? Stehen sie mir dann nicht zu? 



      Die Geräte waren nie deine und werden es auch nicht durch die Schadenersatzzahlung.

       

      Shrimpy317

      Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte.

       

      Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte. 

      Shrimpy317

       

      Ich bin mir nicht sicher ob das die Art und Weise ist, mit der ein solch großes Unternehmen mit seinen Kunden umgehen sollte. 



      Man könnte auch Fragen ob deine Art und Weise die ist mit der Vertragspartner miteinander umgehen?

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      "Wenn Sie ein Mietgerät kündigen, jedoch versäumen, es innerhalb der angegebenen Frist an uns zurückzusenden, stellen wir Ihnen den Zeitwert in Rechnung und die Hardware geht so in Ihr Eigentum über."

      Die Aussage eines Telekom hilft Teammitgliedes.

      Ich habe höflich Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin gehalten, welche mir versicherte das es kein Problem sei die Endgeräte noch zurück zu senden.
      Nun bekomme ich einen Schadensersatz in Rechnung getellt.

      Wenn das Ihre Ansicht von Fairness und richtiger Vorgehensweise zwischen "Vertragspartnern" ist, so nehme ich dies zur Kenntnis, dennoch würde es mich freuen wenn sich ein Telekom hilft Mitglied melden könne, welches dann hoffentlich auch konstruktives hierzu beitragen kann.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Shrimpy317

      dennoch würde es mich freuen wenn sich ein Telekom hilft Mitglied melden könne, welches dann hoffentlich auch konstruktives hierzu beitragen kann.

      dennoch würde es mich freuen wenn sich ein Telekom hilft Mitglied melden könne, welches dann hoffentlich auch konstruktives hierzu beitragen kann.

      Shrimpy317

      dennoch würde es mich freuen wenn sich ein Telekom hilft Mitglied melden könne, welches dann hoffentlich auch konstruktives hierzu beitragen kann.



      Dafür ist ein befülltes Profil Voraussetzung. deinen Nachsatz ignoriere ich mal

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo @Shrimpy317,

       

      ich kenne die genauen Bedingungen nicht, aber ich muss mich immer wieder wundern das man sich hier erst meldet wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. 

      7 Monate das Gerät nicht zurück geschickt und dann ernsthaft in Frage stellen wie mit einem umgegangen wird 🤔

       

      Und warum man nach der Erinnerung Anfang Januar das Gerät erst im Februar zurückgeschickt - versteh wer will 🤷🏻‍♂️ 

       

      Sorry, da hab ich Null Verständnis und kein Mitleid.

       

      VG

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @der_Lutz

      kleine Klarstellung Deiner Frage

       


      @der_Lutz schrieb:


      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.


       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      muc80337_2

      @der_Lutz kleine Klarstellung Deiner Frage der_Lutz Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher. Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher. der_Lutz Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.

      @der_Lutz

      kleine Klarstellung Deiner Frage

       

      der_Lutz

      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.


      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.

      der_Lutz


      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.


       

      muc80337_2

      @der_Lutz

      kleine Klarstellung Deiner Frage

       

      der_Lutz

      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.


      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.

      der_Lutz


      Wenn auf Ende Dezember das Endgerätepaket gekündigt wurde ist eine Erinnerung Anfang Januar schon ungewöhnlich, bist du sicher.


       


      Sorry, habe noch einmal nachgeschaut, also gekündigt wurde zu Mitte Dezember. Die Erinnerung erfolgte dann irgendwann Anfang Januar.

      Meine Daten (Kundennummer und Rückrufnummer) habe ich in meinem Profil ergänzt.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das heißt, dass sich die Rücksendung um etwa zwei zusätzliche Wochen verspätet hat bezogen auf das Vertragsende (Ende Dezember->Mitte Dezember).

      Das ist nicht gut im Hinblick auf Dein Bemühen, ohne Schadenersatz davonzukommen.

       

      Aber es ist die Telekom die da ggf. ein o.k. oder n.o.k. gibt

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      @Shrimpy317


      @Shrimpy317 schrieb:
      nach Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin versicherte man mir, dass es kein Problem sei die Endgeräte nun (Anfang Febuar) noch zurück zu senden. 

      So wie ich das verstanden habe war es doch auch kein Problem, die Endgeräte zurückzusenden. Der Retourenschein war noch gültig und die Geräte kamen doch auch an. Da hatte die Telekommitarbeiterin doch recht.

       


      @Shrimpy317 schrieb:

      Die Berechnung ist also bereits veranlasst gewesen als ich mit der Mitarbeiterin sprach? 


      Die Berechnung des Schadenersatzes ist ja ein komplett anderer Vorgang als die durch Dich/DHL gemachte Rücksendung. Du schreibst auch nichts davon, dass die Telekommitarbeiterin Dir gesagt hätte, dass kein Schadenersatz anfällt.

       


      @Shrimpy317 schrieb:

      Wenn ich den Zeitwert der Endgeräte zahlen soll, wo sind dann meine Geräte?  


      Wer sagt Dir, dass Du den Zeitwert zahlen sollst? Der Schadenersatz ist nicht von vorneherein identisch zum Zeitwert der Endgeräte. Obwohl es da sicher eine Korrelation gibt.

       

      @Shrimpy317 schrieb

      "Wenn Sie ein Mietgerät kündigen, jedoch versäumen, es innerhalb der angegebenen Frist an uns zurückzusenden, stellen wir Ihnen den Zeitwert in Rechnung und die Hardware geht so in Ihr Eigentum über."

      Die Aussage eines Telekom hilft Teammitgliedes.

      Bitte verlinke konkret den Beitrag wo das so geschrieben steht. Ich kenne ausschließlich Aussagen, dass die Hardware solcherart NICHT ins Eigentum übergeht.

      Wenn es da tatsächlich einen solch falschen Beitrag gibt, dann muss der korrigiert werden.

       

       

      Meine Einschätzung:

      Es kann sein, dass die Telekom aus Kulanz noch auf einen Teil oder den kompletten Betrag des Schadenersatzes verzichtet - auch wenn ich das nicht glaube. Denn es ist ja eigentlich auch nicht sooo unüblich, dass man eine Wohnung nach Mietende räumt, einen Mietwagen nach Mietende zurückgibt und Router/Receiver zeitnah nach Mietende zurückschickt.

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @Shrimpy317,

      in der Kündigungsbestätigung vom Juni, wurden Sie darauf hingewiesen die Geräte möglichst innerhalb von einer Woche nach Kündigungstermin einzuschicken.
      Demnach hätte der Eingang um den 20.12. sein sollen.
      Am 11.1. erhielten Sie ein Erinnerungsschreiben und die Geräte wurden erst am 7.2.18 versandt.
      Deshalb wurde der Schadensersatz zu Recht erhoben.


      Grüße Detlev K.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Shrimpy317,

      ich klinke mich auch eben ein und übernehme für meinen Kollegen.

      Lange Rede - kurzer Sinn: Im System ist vermerkt, dass Sie den Schadensersatz erstattet bekommen.
      Wenn noch Fragen auftauchen: Jederzeit gerne.

      Viele Grüße & einen schönen Dienstag
      Ina B.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das ist aber eine überaus kulante/großzügige Handhabung dieses Einzelfalls.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @muc80337_2

      Das ist aber eine überaus kulante/großzügige Handhabung dieses Einzelfalls.

      Das ist aber eine überaus kulante/großzügige Handhabung dieses Einzelfalls.
      Das ist aber eine überaus kulante/großzügige Handhabung dieses Einzelfalls.

      Finde ich auch. Fröhlich Das ist reine Kulanz...

      Greetz
      Ina B.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Shrimpy317

      Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.

      Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.

       

      Shrimpy317
      Die eingegangenen Geräte haben wir für Sie fachgerecht entsorgt.

       


      Das kann ja sowieso nur jemand so schreiben, der keinerlei Fingespitzengefühl besitzt.

      Selbst wenn die Geräte entsorgt wurden, dann das so zu schreiben heißt doch in etwa "Ätsch lieber Kunde, wir brauchen den Mist zwar nicht aber ist toll, dass wir Dir das Gerümpel noch in Rechnung stellen dürfen."

       

      Vielleicht sollte das auch "nur" Verärgerung über den verspäteten Eingang ausdrücken - wäre aber ordentlich schief gelaufen.

      Es könnte ja durchaus sein, dass da ein MR30x und/oder ein MR10x dabei war und man den/die bis Ende Januar noch als Ersatzgeräte hätte wieder in Umlauf bringen können, dass es da zwischenzeitlich sogar eine Knappheit gab - und dass man ab Anfang Februar wieder "flüssig" war mit diesen Auslaufmodellen.

      Sprich vielleicht gab es jede Menge Grund für den Schadenersatz, den man von außen nicht sieht.

       

      Aber die "entsorgt"-Formulierung ist halt einfach doof.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      @Shrimpy317

      Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Eigentum und Besitz. Du warst Besitzer aber niemals Eigentümer. Eigentümer wirst Du nur wenn es eine Einigung gibt zwischen Dir und der Telekom, dass das Eigentum an Dich übergeht. Eine solche Einigung gibt es aber nicht - auch nicht wenn Du Schadenersatz bezahlst. Das ist kein Kaufpreis, den Du entrichtest.

       

      Die Telekom ist auch wie sich in der Vergangenheit immer wieder hier im Forum gezeigt hat ganz grundsätzlich nicht bereit, gemietete Geräte zum Mietende den Kunden zu verkaufen - denn dann müsste sie für 12 Monate mit Gewährleistung geradestehen falls es Probleme gibt. D.h. die Telekom gibt nicht ihr Eigentum auf an einem solchen vermieteten Gerät.

       

      D.h. ein Kunde kündigt den Mietvertrag und zahlt Schadenersatz

      • weil er das Gerät zu spät zurückschickt wie Du und hat keinerlei vertraglichen Anspruch auf Herausgabe des Gerätes und da er nie Eigentümer wurde auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe des Gerätes
      • oder weil er das Gerät gar nicht erst zurückschickt und möglicherweise weiter nutzt - obwohl das Gerät nicht in sein Eigentum übergegangen ist und das im Grunde genommen dann möglicherweise sogar eine Unterschlagung ist, was der Kunde da begeht (wobei ich noch nie gelesen habe, dass die Telekom dagegen vorgegangen wäre);
        der Kunde darf das Gerät dann auch nicht über z.B. ebay verkaufen weil das wäre ja möglicherweise sogar Betrug am ebay Käufer, der davon ausgeht, dass er durch den Kauf Eigentümer wird (was er aber nicht wird weil die Telekom nach wie vor Eigentümerin ist)

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Shrimpy317,

      ich klinke mich auch eben ein und übernehme für meinen Kollegen.

      Lange Rede - kurzer Sinn: Im System ist vermerkt, dass Sie den Schadensersatz erstattet bekommen.
      Wenn noch Fragen auftauchen: Jederzeit gerne.

      Viele Grüße & einen schönen Dienstag
      Ina B.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von