Seit 1,5 Jahren nicht bereitgestellter Anschluss: der Auftrag ist immer noch gültig?

vor 21 Tagen

Hallo zusammen!

In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

Was mache ich jetzt? 

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 11.02.2025 17:32.

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16

  • vor 21 Tagen

    user_6c0c70

    Was mache ich jetzt? 

    Hallo zusammen!

    In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

    In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

    Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

    Was mache ich jetzt? 

    user_6c0c70
    Was mache ich jetzt? 

    Hinterleg eine Rückrufnummer, die Kundennummer sowie ein Zeitfenster wann du erreichbar bist in deinem Profil (rechts oben auf das Profilbild, dann in die Einstellungen gehen, dort die Angaben machen und speichern)

    Dann kann sich das ein Teamie anschauen 

    1

    Antwort

    von

    vor 21 Tagen

    Danke, das habe ich jetzt gemacht. Eine Kundennummer habe ich zwar nicht, aber die Auftragsnummer konnte ich eintragen. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 21 Tagen

    user_6c0c70

    Hallo zusammen! In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä. In Mai 2024 bin ich dort weggezogen. Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig! Was mache ich jetzt? 

    Hallo zusammen!

    In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

    In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

    Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

    Was mache ich jetzt? 

    user_6c0c70

    Hallo zusammen!

    In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

    In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

    Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

    Was mache ich jetzt? 

    Endgegen der landläufigen Meinung hat ein OLG entschieden, dass die Widerrufsfrist erst mit erbringung der Leistung beginnt und nicht, wie es hier immer heißt, mit erhalt der Auftragsbestätigung. Kannst ja mal google bemühen, ich habe es letzte Woche gelesen, habe aber keinen Link.

    7

    Antwort

    von

    vor 21 Tagen

    CyberSW

    wirst feststellen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

    holzher24

    Kannst ja mal google bemühen, ich habe es letzte Woche gelesen, habe aber keinen Link.

    user_6c0c70

    Hallo zusammen! In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä. In Mai 2024 bin ich dort weggezogen. Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig! Was mache ich jetzt? 

    Hallo zusammen!

    In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

    In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

    Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

    Was mache ich jetzt? 

    user_6c0c70

    Hallo zusammen!

    In März 2024 habe ich bei der Telekom einen Festnetz und Internet Anschluss bestellt. Der Techniker von Telekom war vor Ort, der Auftrag konnte aber  nicht ausgeführt werden, da es angeblich technisch nicht möglich war, ein kaputter Kabel auf der Straße o. ä.

    In Mai 2024 bin ich dort weggezogen.

    Jetzt bekomme ich von der Telekom eine Nachricht, dass dieser Auftrag bald ausgeführt wird.Ich habe geantwortet, dass ich keinen Anschluss dort mehr brauche. Als Antwort kam, dass die Widerrufsfrist Ende März 2024 abgelaufen ist, somit ist der Auftrag gültig!

    Was mache ich jetzt? 

    Endgegen der landläufigen Meinung hat ein OLG entschieden, dass die Widerrufsfrist erst mit erbringung der Leistung beginnt und nicht, wie es hier immer heißt, mit erhalt der Auftragsbestätigung. Kannst ja mal google bemühen, ich habe es letzte Woche gelesen, habe aber keinen Link.

    holzher24
    Kannst ja mal google bemühen, ich habe es letzte Woche gelesen, habe aber keinen Link.

    Dann solltest du nochmal danach suchen und wirst feststellen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. 

    CyberSW
    wirst feststellen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

    Hast du es gefunden?

    Dann verlinke es doch bitte.

    Meine Argumentation geht stets in die Richtung, dass zum Start der Frist der Vertragsschluss und Zugang der Widerrufsbelehrung notwendig ist.

    Ein Vertrag über einen Internetanschluss kann aber nicht als "geschlossen" bezeichnet werden, wenn der Beginn der Leistung als ganz wesentlicher Vertragsbestandteil nicht vereinbart wurde. Und genau da würde ich ansetzen: Eine AB, in der steht "Jawoll, du bekommst Internet für 49,99€ mit 500 Mbit/s. Wir können aber nicht sagen, ab wann wir diese Leistung überhaupt erbringen können. Ist aber egal, du bist jetzt an den Vertrag gebunden, ÄTSCH. Und wenn wir erst am 29.02.2036 das Kabel liegen haben, dann hast du halt zu warten." - das kann ja nicht sein.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 21 Tagen

    Vielen Dank für eure Hilfe! ich wurde tatsächlich angerufen, das Problem konnte gelöst werden. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 21 Tagen

    Hallo @vls,

     

    vielen Dank für die Nachricht und danke für das freundliche Gespräch.

    Außerdem möchte ich dich recht herzlich in der Community begrüßen.🙂

     

    Sende mir bitte die Meldebescheinigung, wie besprochen, zu. 

    Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich gern.😀

     

    Lieben Gruß und einen schönen Abend wünscht Melanie 

     

    4

    Antwort

    von

    vor 11 Tagen

    Hallo @vls ,

     

    ach, super! 


    Vielen Dank auch für deine Rückmeldung hier. 😊

     

    Wenn wir dir sonst noch helfen dürfen, schreib gerne wieder.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende 

    Svenja 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von