Gelöst
Seit Monaten nicht erbrachte Leistung (Außerordentliches Kündigungsrecht)
vor 7 Monaten
Guten Tag,
das richtet sich hier speziell an Telekom Angestellte.
Seit Monaten synchronisiert mein Router nur noch mit 78 mbit/s im Download und 24 mbit/s im Upload, bei einem VDSL 100 Vertrag.
Mittlerweile waren auch etliche Techniker im Haus, es wurde eine neue Zuleitung von APL zu TAE Dose verlegt und der letzte Techniker der hier war, mit Funkstörmessgeräten etc. hat erst die Störung als abgeschlossen beendet, allerdings besteht die Störung weiterhin. Das Ticket hat der SeS Techniker leider noch nicht wieder geöffnet, wir stehen aber in Kontakt. Alles per Servicenachweise dokumentiert.
Da seit Monaten unter 90% versprochene Leistung von 100 mbit/s nicht vertragserfüllend ist und mittlerweile 7 oder 8 Technikerbesuche keinen Erfolg erzielt haben, bin ich an dem Punkt angekommen, die außerordentliche Kündigung in Anspruch zu nehmen.
Meine Frage speziell an das Telekomteam: Muss ich da irgendwas beachten? Muss ich die Breitbandmessung der Verbraucherzentrale komplett durchführen, oder reicht die vom Support einsehbare Sync vom Router seit Monaten von 78/24 (wovon im Download ja nur noch 73,44 Mbit/s und im Upload 22,95 Mbit/s ankommen? Mehr Beweis geht ja eigentlich gar nicht?
Eine Kontaktaufnahme mit weiteren Infos diesbezüglich wäre sehr freundlich, der telefonische Support war dahingehend leider nicht hilfreich.
Beste Grüße
PS: Natürlich bin ich mir im Klaren, dass jeder andere DSL Vertrag ebenso über die Telekomleitung geht.
Auch wenn nett gemeint, benötige ich keine Infos bzgl. Breitbandmessung, wo man kündigen kann, oder über ggf. Kürzungen des monatlich zu entrichtenden Tarifpreises. Mein Wissen bzgl. DSL ist als "nicht Techniker" fundiert genug, deswegen ja auch der Hinweis am Anfang der Nachricht, dass ich gerne die Antwort eines Telekom Angestellten hätte 😅
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Akzeptierte Lösung
Jonas W.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
SebGr
vor 7 Monaten
Hallo @SebGr, 👋
ich verstehe wie ärgerlich es ist, dass die Störung auch nicht durch den SeS Techniker behoben werden konnte. Gerne biete ich dir einen Wechsel in den nächstniedrigeren Tarif oder eine Minderung des Grundpreises an. Sollte deine Entscheidung bezüglich der Kündigung schon feststehen, nehme ich diese ebenfalls gerne auf. Wir benötigen diesbezüglich eine schriftliche Kündigung von dir, in der du dich auf das TKG § 57 Abs. 4 beziehst. Weitere Messprotokolle sind nicht notwendig.
Ich freue mich auf deine Rückmeldung. 🙏
Viele Grüße
Jonas
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Antwort
von
Jonas W.