Sonderkündigung beim Umzug mit Anbieterwechsel

vor 4 Monaten

Liebe Community,

 

ich stecke ein wenig im Dilemma, denn die Telekom lässt mich nicht gerne gehen - in Kürze:

 

Ich habe einen 250er XL-Tarif bei der Telekom an der alten Adresse, war damit soweit immer zufrieden. Nun bin ich ein paar Straßen weitergezogen und dort gibt es nur 16MBit. Damit steht mir die Sonderkündigung zu. Ebenfalls klar.

Bevor wir aber die Adresse gewechselt haben und bereits im neuen Haus gewerkelt haben, kamen die Kollegen eines lokalen Anbieters, die bei und GF ausbauen - nehme ich gerne! Also: Vertrag für GF gemacht, solange es noch kein GF bei uns gibt, bekomme ich 100er DSL, besser als nichts. Die Belieferung soll ab 1.11 stattfinden, also es ist noch Zeit. Angedacht ist auch eine Rufnummernmitnahme.

Durch das ganze hin und her mit Haus und Wohnung, ist der Internettarif jetzt nicht das Ding mit der höchsten Prio - einige Zeit vergeht ins Land und der neue Anbieter ruft an, dass die Telekom die Kündigung bestätigt hat. Zum Ende der MVLZ - nächstes Jahr. Also mehrfach mit der Hotline der Telekom telefoniert - mehrere sagten : Null Problemo, einfach Meldebescheinigung schicken und wir machen die SoKü. Berater Nr. 4 meinte dann auf einmal: "Aber der neue Anbieter hat bei uns anfragt bzgl. Rufnummernmitnahme - weil da jetzt ein Anbieterwechsel drin ist, können wir nicht Sonderkündigen" - HÄ? Es ist doch in dem Sinne für die Telekom völlig irrelevant, ob schon ein neuer Anbieter anklopft und die Nummer mitnehmen will. Mir wurde geraten, dass ich dem neuen Anbieter kündigen soll um dann die Telekom zu kündigen, wenn ich dann die Bestätigung der SoKü habe, kann ich wieder neu zum Anbieter? Also macht es das nicht wirklich absolut unnötig kompliziert? Ich war über 10 Jahre zufriedener Kunde, aber lösungsorientiert ist das nicht...

 

Vielleicht hat jemand schon mal etwas vergleichbares erlebt? Danke und viele Grüße

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  • vor 4 Monaten

    Hallo @kanryu 

     

    Da sollte das Team drüber schauen, Profil hast du ja bereits befüllt.

    Die Telekom kann hinterlegen, dass einee erneute Terminanfrage vom neuen Anbieter dann zugestimmt wird.

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  • vor 4 Monaten

    Der eigentliche Ablauf ist aber, dass du bei der Telekom einen Umzug ankündigst, und dann wird geprüft, ob der Vertrag 1:1 umgezogen werden kann, ist das nicht der Fall, dann bekommst du die Info von der Telekom mit dem Hinweis auf Sonderkündigungsrecht.

     

    Klingt jetzt nicht so, als hättest du das so gemacht? 

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    von

  • vor 4 Monaten

    kanryu

    Also macht es das nicht wirklich absolut unnötig kompliziert?

    Also macht es das nicht wirklich absolut unnötig kompliziert?
    kanryu
    Also macht es das nicht wirklich absolut unnötig kompliziert?

    Also so richtig kompliziert macht ihr es - nicht die Telekom.

     

     

    Du stellst einen Umzugsauftrag gemäß TKG - der wird abgelehnt weil keine gleichwertige Leitstung - Vertragsende sagen wir 1.11.2024

    Du schliesst einen VDSL Vertag mit dem Neuen Anbieter über DSL ab zum Datum deiner Wahl - sagen wir 30.10.2024

    Nach der Abschaltung deines alten Telekom Tarifs portiert der neue Anbieter deine Nummer in deinen Vertrag - sagen wir 2. 11.2024

    Telekom und neuer Anbieter - müssen rein gar nichts voneinander wissen und auch nichts koordinieren.

     

    Eins Sonderkündigung kann nicht mit einer Portierung zusammenfallen - weil eine Kündigung was anderes ist als eine Portierung - Ablaufstechnisch

     

     

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  • vor 4 Monaten

    kanryu

    Mir wurde geraten, dass ich dem neuen Anbieter kündigen soll um dann die Telekom zu kündigen, wenn ich dann die Bestätigung der SoKü habe, kann ich wieder neu zum Anbieter?

    Mir wurde geraten, dass ich dem neuen Anbieter kündigen soll um dann die Telekom zu kündigen, wenn ich dann die Bestätigung der SoKü habe, kann ich wieder neu zum Anbieter?
    kanryu
    Mir wurde geraten, dass ich dem neuen Anbieter kündigen soll um dann die Telekom zu kündigen, wenn ich dann die Bestätigung der SoKü habe, kann ich wieder neu zum Anbieter?

    genau das ist der richtige Weg

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  • vor 4 Monaten

    Der Anbieter muss seine Anfrage zurücknehmen.

    Dann meldust du einen Umzug bei Telekom an, bekommst ein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen, dann Kündigst du.

    Mit der Kündigungsbestätigung gehst du zu deinem neuen Anbieter, der ist dann verantwortlich.

    Diese Regelung kennt dein neuer Anbieter  aber auch und er muss sich auch daran halten.

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  • vor 4 Monaten

    Liebe Community, vielen Dank für die Antworten. Sowas geht im Umzugs- und Renovierungsstress unter und vermutlich hatte der Mensch vom neuen Anbieter auch nicht 100% die Ahnung, wie das ablaufen soll - ich ehrlicherweise auch nicht, dann muss man ja drauf vertrauen, was die einem so sagen. Ich werde mich beim neuen Anbieter melden und dann nochmal von 0 beginnen Fröhlich

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    vor 4 Monaten

    Hallo @kanryu,

     

    @ho.mueller hat richtig geantwortet.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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  • vor 4 Monaten

    Hallo @kanryu,

     

    vielen Dank für unser freundliches Telefonat.

     

    Aufgrund ihrer vorherigen telefonischen Bemühungen ist die Klärung des Anliegens schon eingeleitet worden. Wir haben dem neuen Versorger mitgeteilt, dass wir eine neue Anfrage erwarten und dieser dann zum angefragten Wechseltermin zustimmen werden. 

     

    Damit hier nichts mehr verrutscht, begleite ich den Vorgang bis zur finalen Abstimmung.

     

    Viele Grüße

    Gerd F. 

     

     

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