Gelöst
Sonderkündigungsrecht, Anbieterwechsel
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ein Bekannter, ist aktuell in der Situation, dass er für das Haus seiner verstorbenen Großmutter (Telefonie Vertrag ohne DSL besteht) einen DSL Regio 50 Tarif abschließen möchte, aber ab Herbst über EON Highspeed der Glasfaser Ausbau startet und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll.
Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.
Da ich mich nur ungern auf am Telefon getätigte Aussagen verlasse, habe ich trotz Recherche nichts dazu gefunden, was diese Aussage bestätigt.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen oder hat sogar einen Link wo man dies einsehen kann?
Vielen Dank im voraus!!
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.
Hallo @rudi_tv
Das stimmt nicht.
MVLZ 24 Monate für DSL
FTTH ist eine weitere Leitung sozusagen.
Entweder parallel 2 Verträge oder nach der MVLZ auf Glasfaser zum Anbieter EON wechseln.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wie @Marcel2605 schon schrieb. MVLZ von 24 Monaten.
Wieso sollte die Telekom dich auch aus einem bestehenden Vertrag herauslassen, auf Einnahmen verzichten nur weil ein Wettbewerber ausgebaut hat?
Die Aussage ist nicht richtig und dafür gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht. Das gibt es nur bei Preiserhöhung während der Laufzeit, wenn die Bandbreite nicht eingehalten wird usw.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von