Gelöst

Sonderkündigungsrecht, Anbieterwechsel

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

ein Bekannter, ist aktuell in der Situation, dass er für das Haus seiner verstorbenen Großmutter (Telefonie Vertrag ohne DSL besteht) einen DSL Regio 50 Tarif abschließen möchte, aber ab Herbst über EON Highspeed der Glasfaser Ausbau startet und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll.

 

Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.

 

Da ich mich nur ungern auf am Telefon getätigte Aussagen verlasse, habe ich trotz Recherche nichts dazu gefunden, was diese Aussage bestätigt.

 

Kann mir hierzu jemand weiterhelfen oder hat sogar einen Link wo man dies einsehen kann?

 

 

Vielen Dank im voraus!!

 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      rudi_tv

      Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.

      Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.
      rudi_tv
      Laut Telekom Service Hotline hat man, sobald ein anderer Anbieter eine höhere Leistung bzw. Leitung zur Verfügung stellen kann, ein Sonderkündigungsrecht.

       

      Hallo @rudi_tv 

       

      Das stimmt nicht.

      MVLZ 24 Monate für DSL

       

      FTTH ist eine weitere Leitung sozusagen.

       

      Entweder parallel 2 Verträge oder nach der MVLZ auf Glasfaser zum Anbieter EON wechseln.

       

       

       

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Wie @Marcel2605 schon schrieb. MVLZ von 24 Monaten.

       

      Wieso sollte die Telekom dich auch aus einem bestehenden Vertrag herauslassen, auf Einnahmen verzichten nur weil ein Wettbewerber ausgebaut hat? 

      Die Aussage ist nicht richtig und dafür gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht. Das gibt es nur bei Preiserhöhung während der Laufzeit, wenn die Bandbreite nicht eingehalten wird usw.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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