Sonderkündigungsrecht bei Umzug mit vorhandenem Anschluss?

vor 12 Jahren

Guten Morgen, ich werde umziehen, kann aber am zukünftigen Wohnort meinen Telefonanschluss inkl. Entertain nicht verwerten, da dort bereits ein Telefonanschluss inkl. Entertainpaket vorhanden ist. Habe ich hier ein Sonderkündigungsrecht?

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    • vor 12 Jahren

      Nein.
      "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

      §46 (8) TKG
      TKG /46.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">http://dejure.org/gesetze/ TKG /46.html

      0

    • vor 12 Jahren

      Sonderkündigungsrecht gibts nicht,da stimme ich olliMD zu,aber:

      Ich denke mal,das Flora 308 mit Kulanz seitens der Telekom rechnen kann.
      Sprich,der Entertain Vertrag an der alten Adresse wird ab Datum des Umzugsdatum aufgelöst,da an der neuen Adresse ebenfalls ein Entertain-Vertrag aus gleichem Hause besteht.

      Einfach mal,die Hotline anrufen und Sachverhalt schildern.
      Oder vielleicht tritt ein Telekom-Mitarbeiter über dieses Forum mit Dir in Kontakt,Flora 308.

      0

    • vor 12 Jahren

      Hallo Flora308,

      wie bereits schon geschrieben, greift hier das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen nicht. Bei Haushaltszusammenführungen lässt Dich die Telekom Deutschland aber trotzdem früher aus dem Vertrag, wenn bereits am neuen Standort ein bestehender Telekom Anschluss geschaltet ist. Einen Rechtsanspruch hast Du jedoch nicht. Dies ist eine reine Kulanzlösung.
      https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/33062/0/Kuendigung/Festnetz

      Viele Grüße

      0

    • vor 12 Jahren

      Hallo Flora308,

      Hubert hat hier Recht. Wenn du dem Kündigungsschreiben einen Nachweis über den Umzug (Meldebescheinigung, Mietvertrag o.ä.) und die Kundennummer des bestehenden Anschlusses beilegst, wird dein Vertrag aus Kulanz vorzeitig beendet.

      0

    • vor 8 Jahren

      Hallo !

      Ich habe jetzt auch den Fall, dass ich umziehe und wir quasi eine

      Haushaltszusammenführung haben! Somit ist an der neuen Anschrift bereits ein Festnetzanschluss vorhanden ( nicht von der Telekom)!

      Ich habe jetzt von der Telekom die Info bekommen, dass mein Vertrag nicht vorher gekündigt werden kann und ich soll noch bis Januar 2018 meinen Festnetzanschluss zahlen!!!

      Ich finde das ist eine absolute Frechheit!!!!

      Bin mit allen Anschlüssen und Verträgen ( Festnetz und Mobil, privat und geschäftlich) die ich habe bei der Telekom und dann so ein Verhalten ..... echt ziemlich unverschämt!!!

      Überlege auch andere Verträge zu kündigen bei dem Kolanzverhalten!!!

       

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Solche Regelungen sind mehr als kundenunfreundlich, @Sarah S.. Damit hat sich das Thema Telekom für mich auch bis in alle Ewigkeiten erledigt und das obwohl ich jahrelang zufriedener Telekomkunde mit Festnetz, Internet und Mobilfunk war.

       

      Meinen Mobilfunkvertrag habe ich soeben erfolgreich gekündigt und werde dort auch sicherlich keine Vertragsverlängerung zustimmen. Meinen Festnetzvertrag werde ich dann auch abmelden und noch bis   Mitte 2018 einen Vertrag bezahlen müssen, obwohl ich diesen nicht mehr nutzen kann, weil an der neuen Adresse bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist.

      Freunden und Bekannten kann ich somit die Telekom auch nicht empfehlen, weil hier keinerlei Kulanzlösungen für diverse Fälle vorhanden sind.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Bin gerade von einer Google-Suche zum Thema hierher gelangt. So ganz will mir aber nicht einleuchten, worin die hier so nachdrücklich bemängelte Kundenunfreundlichkeit bestehen soll. Es wurde ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten abgeschlossen.  Es gibt ein gestzliches Sonderkündigungsrecht, falls nach Umzug das gebuchte Produkt an der neuen Adresse nicht verfügbar ist. Zusätzlich gibt es bei der Telekom sogar die Regelung, dass eine vorzeitige Kündigung des Vertrages akzeptiert wird, soweit an der neuen Adresse bereits ein anderer Telekom-Laufzeitvertrag besteht. Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um eine freiweillige Kulanzlösung. Strenggenommen könnte die Telekom stattdessen bei technischer Verfügbarkeit des Produktes auch auf der Fortführung des Vertrags bis zum Ende der Mindestlaufzeit bestehen. Ohne es zu wissen kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen, dass andere Provider eine vorzeitige Kündigung bei Umzug in einen Haushalt mit vorhandenem Anschluss eines Mitbewerbers akzeptieren würden. Oder habe ich irgendwas falsch verstanden?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @WurstCase

      Nein du hast nichts falsch verstanden, hier hat nur jemand gebockt weil der Vertragspartner einfach mal auf die Einhaltung des Vertrages pocht.

      Wehe es wäre andersrum...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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