Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Umzug/Haushaltzusammenlegung
vor 7 Jahren
Hallo miteinander,
meine Schwiegermutter/wir haben mit der Kündigung ihres Telefonanschlusses ein ziemliches Problem. Und zwar musste sie im März ihre Wohnung verlassen und bei ihrer Tochter mit ins Haus ziehen. Diese hat selbst bereits einen langjährigen Telefonanschluss der Telekom. Meine Schwiegermutter erkrankte in relativ kurzer Zeit an Demenz, so dass sie keinesfalls mehr alleine in ihrer Wohnung verbleiben konnte. Daher kündigten wir die Wohnung jetzt zum 30.04.2018. Dies alles teilten wir der Telekom in der Kündigung des Anschlusses mit. Die gesamten Papiere wie Ummeldebescheinigung etc lagen ebenfalls bei. Als heute die Kündigungsbestätigung bei uns Einging nahmen wir an das die Telekom ein einsehen hätte und ihr das Sonderkündigungsrecht zusprach. Denkste. Erst zum Ablauf des Vertrages. Selbst ein Gespräch mit dem Kundencenter brachte keine Abhilfe. Sie müsste ihren Vertrag bis zum Ende behalten. Der Witz an der ganzen Sache ist ja, dass die Telefonleitung / Dose unter ihrer Nummer in der gekündigten Wohnung weiter aktiv bleibt und somit der Nachmieter sozusagen auf ihre Kosten fleißig telefonieren kann. Es gäbe wohl keinerlei Möglichkeit etwas zu machen. Wir sollten uns doch mit dem Nachmieter einigen das er diesen Anschluss nicht nutzt. Oder eine Möglichkeit gäbe es wohl doch noch, Aussage Servicecenter "Eine Sperre für diese Nummer schalten lassen und dafür 10€ pro Monat extra" für einen nicht genutzten Anschluss zahlen. Da war es bei mir aus. Was nun??? Sollte sich die Telekom hierbei wirklich nicht auf eine vernünftige Lösung einlassen, sehen wir uns leider gezwungen doch andere Maßnahmen einzuleiten.
Ulli
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Da Sie die Kundendaten bereits hinterlegt haben, habe ich mir den Vertrag und die Bearbeitungsnotizen einmal durchgelesen.
Wenn man umzieht und den Anschluss nicht mitnehmen kann, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
Das Kündigungsschreiben ging am 10. April 2018 ein, demnach hätte der Anschluss nach Sonderkündigungsrecht zum 31. Juli 2018 gekündigt werden müssen.
Die reguläre Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit greift aber bei diesem Vertrag schon zum 21. Juni 2018. Aus diesem Grund hat der Bearbeiter die Kündigung schon zu diesem Datum eingestellt. Sie wurde Ihnen also sogar zu einem früheren Datum bestätigt, als sie nach Sonderkündigungsrecht hätte bearbeitet werden müssen.
Hier ist demnach alles in Ordnung.
Viele Grüße Inga Kristina J.
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vor 7 Jahren
Hallo Henning H.,
ich kann wie gesagt die ganze Sache absolut nicht nachvollziehen. Zumindest hätte es die Möglichkeit geben müssen, die Nummer zu deaktivieren /abzuschalten, da die Wohnung aller voraussicht nach anderweitig vergeben wird. Wenn Probleme mit der Abrechnung auftreten stehen wir garantiert alleine da und von Seiten der Telekom kommt nur ein sozusagendes Schulterzucken und Pech gehabt. Auf den entstandenen Kosten bleiben wir dann garantiert auch sitzen.
Mit freundlichen Grüßen
ulli-68
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von
vor 7 Jahren
@ulli-68
Dann nutze die Möglichkeit der Sperrung.
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von
vor 7 Jahren
Ist ja schön und gut mit der Sperrung aber du bezahlst schon die Standard Anschluss Grundgebühr (120 min Tarif) für umsonst und sollst dann noch 10 € pro Monat extra für eine Sperre abdrücken? Sind über 30 € im Monat für nichts. Irgendwann ist auch mal eine Grenze des erträglichen erreicht. Mit der Grundgebühr muss ich mich jetzt wohl aber übel anfreunden, aber das andere geht zu weit.
Mit freundlichen Grüßen
ulli-68
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