Gelöst
Sonderkündigungsrecht fristen
vor 22 Tagen
Moin,
ich zieh am 01.08.2026 in eine neue Wohnung und dort liegt kein Glasfaser der Telekom an (Obwohl anscheinend der Glasfaserkasten direkt an der Gebäudemauer steht.)
Nun habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht, weil der Vertrag ja nicht mehr erfüllt werden kann.
Kennt jemand die Fristen? Die KI kann mir nichts sagen nur im groben "In der Regel 3 Monate". Sind es nun 3 Monate, oder einen Monat?
Dazu: Kann man die Kündigung auch digital machen?
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Akzeptierte Lösung
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vor 22 Tagen
Kennt jemand die Fristen?
Moin,
ich zieh am 01.08.2026 in eine neue Wohnung und dort liegt kein Glasfaser der Telekom an (Obwohl anscheinend der Glasfaserkasten direkt an der Gebäudemauer steht.)
Nun habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht, weil der Vertrag ja nicht mehr erfüllt werden kann.
Kennt jemand die Fristen? Die KI kann mir nichts sagen nur im groben "In der Regel 3 Monate". Sind es nun 3 Monate, oder einen Monat?
Dazu: Kann man die Kündigung auch digital machen?
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 60 Umzug
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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vor 22 Tagen
Nun habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht, weil der Vertrag ja nicht mehr erfüllt werden kann.
Moin,
ich zieh am 01.08.2026 in eine neue Wohnung und dort liegt kein Glasfaser der Telekom an (Obwohl anscheinend der Glasfaserkasten direkt an der Gebäudemauer steht.)
Nun habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht, weil der Vertrag ja nicht mehr erfüllt werden kann.
Kennt jemand die Fristen? Die KI kann mir nichts sagen nur im groben "In der Regel 3 Monate". Sind es nun 3 Monate, oder einen Monat?
Dazu: Kann man die Kündigung auch digital machen?
Du hast nur dann ein Sonderkündigungsrecht wenn Du die Telekom mit einem Umzug gem. TKG beauftragst und die Telekom dazu "nein" sagt. Es reicht nicht, dass Du die Verfügbarkeit geprüft hast.
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vor 22 Tagen
@Chrizzi09064 ein Sonderkündigungsrecht bekommst du erst eingeräumt, wenn du das machst, was @muc80337_2 bereits geschrieben hat.
Wenn das durch Telekom geprüft und dokumentiert ist, musst du noch den Nachweis durch Mietvertrag oder Meldebescheinigung bringen.
Erst wenn das alles erledigt ist, kann mit einer Frist von 1 Monat die Sonderkündigung greifen.
Oder du entscheidest dich für einen Tarif, der dort machbar ist.
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vor 22 Tagen
@Chrizzi09064
Moin!
Ja, kannst du. Einfach ins Kundencenter anmelden. Auf Verträge › Festnetz-Vertrag › Tarif ändern › Umzug beauftragen klicken und der Rest läuft dann von selbst, falls die Übernahme nicht möglich ist. 🙂
Lieben Gruß,
Klaudija
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