Solved

Sonderkündigungsrecht !!

10 years ago

Hallo Leute

Bitte hilft mir diese unlogische reihenfolge zu verstehen; siehe unten.

 

Habe eine Festnetz Anschluss mit Internet und Kabel.

Hatte eine Neue Wohnung gefunden im Januar. Einzug in die neue Wohnung Februar. Somit habe ich auch mein Festnetz und Co. Anschluss im Januar kündigen müssen, bzw. Sonderkündigungsrecht benutzen, weil ja in der neuen Wohnung kein Telekom Anschluss vorhanden ist. Jetzt habe ich auch noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bezahle schon seit 2 Monaten die 54€ ohne das ich ja nicht mehr in der alten Wohnung wohne. Durch den Umzug weil wir ja in der neuen Wohnung kein Internet Anschluss haben konnten, hatte ich mir auch noch ein Ipad mit Flat bei der Telekom ein Vertrag gemacht.

Aber was ich jetzt hier nicht verstehe, warum habe ich trotzdem ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, obwohl es doch nicht meine Schuld ist das Telekom in dem Gebiet kein Internet Anschluss hat.

Was ist wenn ich sterbe, muss ich nach dem Tod, die 3 Monate immernoch bezahlen ?

Oder soll ich 3 Monate vorher bescheid geben bevor ich sterbe ?

Oder soll ich das nächste mal einen Mietvertrag 3 Monate vorher abschließen bevor ich in die neue Wohnung einziehe ? - Wer macht das ??

Bitte um Antwort. Die von der Helpline konnten mir nicht helfen, entweder wollen die mir so ein Surfstick verkaufen oder machen irgendwelche Umfragen welche Nationalität, Hautfarbe, Schuhgrösse etc.

Danke und Gruss

 

10790

39

    • Accepted Solution

      accepted by

      10 years ago

      Das mit den 3 Monaten ist gesetzlich so geregelt in diesem Paragraphen

      TKG /46.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">http://dejure.org/gesetze/ TKG /46.html

       

      Siehe unter ( 8 )

      "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      10 years ago

      Wenn die Telekom in den Haushalt ihren Anschluss parallel bereitstellen kann, dann hat man kein Recht zur Sonderkündigung.

      Kann die Telekom keinen Anschluss bereitstellen, dann hat hat man das Recht auf eine Sonderkündigung MIT Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

      0

    This could help you too

    Solved

    in  

    2475

    2

    5

    Solved

    in  

    479

    0

    1

    Solved

    in  

    3866

    1

    6

    Solved

    in  

    1834

    0

    1

    Solved

    in  

    923

    0

    3