Solved
Sonderkündigungsrecht !!
10 years ago
Hallo Leute
Bitte hilft mir diese unlogische reihenfolge zu verstehen; siehe unten.
Habe eine Festnetz Anschluss mit Internet und Kabel.
Hatte eine Neue Wohnung gefunden im Januar. Einzug in die neue Wohnung Februar. Somit habe ich auch mein Festnetz und Co. Anschluss im Januar kündigen müssen, bzw. Sonderkündigungsrecht benutzen, weil ja in der neuen Wohnung kein Telekom Anschluss vorhanden ist. Jetzt habe ich auch noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bezahle schon seit 2 Monaten die 54€ ohne das ich ja nicht mehr in der alten Wohnung wohne. Durch den Umzug weil wir ja in der neuen Wohnung kein Internet Anschluss haben konnten, hatte ich mir auch noch ein Ipad mit Flat bei der Telekom ein Vertrag gemacht.
Aber was ich jetzt hier nicht verstehe, warum habe ich trotzdem ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, obwohl es doch nicht meine Schuld ist das Telekom in dem Gebiet kein Internet Anschluss hat.
Was ist wenn ich sterbe, muss ich nach dem Tod, die 3 Monate immernoch bezahlen ?
Oder soll ich 3 Monate vorher bescheid geben bevor ich sterbe ?
Oder soll ich das nächste mal einen Mietvertrag 3 Monate vorher abschließen bevor ich in die neue Wohnung einziehe ? - Wer macht das ??
Bitte um Antwort. Die von der Helpline konnten mir nicht helfen, entweder wollen die mir so ein Surfstick verkaufen oder machen irgendwelche Umfragen welche Nationalität, Hautfarbe, Schuhgrösse etc.
Danke und Gruss
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10 years ago
Das mit den 3 Monaten ist gesetzlich so geregelt in diesem Paragraphen
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Siehe unter ( 8 )
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
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10 years ago
Kann die Telekom keinen Anschluss bereitstellen, dann hat hat man das Recht auf eine Sonderkündigung MIT Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.
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