Sonderkündigung abgelehnt trotz Nichtverfügbarkeit

vor 2 Tagen

Ich ziehe in eine andere Wohnung, an deren Standort DSL nicht verfügbar bist. 

Daraufhin habe ich bereits mehrfach das Sonderkündigungsformular mit Anlagen ausgefüllt.

Ich erhielt von der Telekom die Rückmeldung, dass mein Vertrag zum September 2026 gekündigt wurde, da dieser am neuen Standort verfügbar ist.

3 Mitarbeiter der Servicehotline bestätigten mir nochmals, dass meine Vertragsleistungen am neuen Standort nicht verfügbar sind und ich Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht habe. 

Ich wurde mehrfach weitergeleitet, allerdings konnte man bis heute nach 5 Telefonaten und 4x Sonderkündigungsformular keine Kündigung bestätigen.

Was genau das Problem ist, kann mir niemand sagen. Man sagte mir, ich würde von der Kündigungsabteilung angerufen, was auch bereits 2 Tage her ist. Ich wäre sehr froh, wenn diese Sache endlich geklärt werden könnte.

149

0

8

    • vor 2 Tagen

      KWe2749483151

      Ich ziehe in eine andere Wohnung, an deren Standort DSL nicht verfügbar bist. 

      Daraufhin habe ich bereits mehrfach das Sonderkündigungsformular mit Anlagen ausgefüllt.

      Du sollst kein Formular ausfüllen sondern einen Umzug gem. TKG stellen. Danach stellt dann die Telekom fest ob es geht oder nicht. 

      Erst wenn die Systeme sagen "nö geht nicht" hast du das Recht nach einem Monat das Vertragsverhältnis zu verlassen. 

      0

    • vor 2 Tagen

      Genau das habe ich getan.

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Tagen

      Dann würde keine Ablehnung kommen sondern ein Schreiben das du zum xx.xx.xxxx aus dem Vetrag raus kommst. 

      Ich bezweifel das dcu den richtigen Weg gewählt hast. 

      " Daraufhin habe ich bereits mehrfach das Sonderkündigungsformular mit Anlagen ausgefüllt.

      Da musst du nämlich nichts ausfüllen. 

      Antwort

      von

      vor 2 Tagen

      Hey @KWe2,

       

      das ist merkwürdig. Lass uns doch mal telefonieren und das Ganze einmal gemeinsam einstellen.

       

      Magst du mir dafür einmal sagen, wann du am besten zu erreichen bist?

       

      Lieben Gruß

      Umut

      Antwort

      von

      vor 2 Tagen

      Laudano2

      Was aber aus deinem Eröffnungsbeitrag leider nicht so hervorging.

      KWe2
      Genau das habe ich getan.
      KWe2

      Genau das habe ich getan.

      Was aber aus deinem Eröffnungsbeitrag leider nicht so hervorging.

      Laudano2

      Was aber aus deinem Eröffnungsbeitrag leider nicht so hervorging.

      Aus dem Eröffnungsbeitrag geht aber auch nicht hervor, dass der TE etwas falsch gemacht hat. Bei Unklarheiten könnte man ihm auch Fragen stellen. Aber es gehört ja zum guten Ton dieses Forums, dass alles was nicht im Eröffnungsbeitrag steht, erstmal grundsätzlich zu Ungunsten des Kunden ausgelegt werden muss. Denn er muss ja schließlich selbst Schuld sein.

      KWe2

      3 Mitarbeiter der Servicehotline bestätigten mir nochmals, dass meine Vertragsleistungen am neuen Standort nicht verfügbar sind und ich Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht habe. 

      Ich ziehe in eine andere Wohnung, an deren Standort DSL nicht verfügbar bist. 

      Daraufhin habe ich bereits mehrfach das Sonderkündigungsformular mit Anlagen ausgefüllt.

      Ich erhielt von der Telekom die Rückmeldung, dass mein Vertrag zum September 2026 gekündigt wurde, da dieser am neuen Standort verfügbar ist.

      3 Mitarbeiter der Servicehotline bestätigten mir nochmals, dass meine Vertragsleistungen am neuen Standort nicht verfügbar sind und ich Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht habe. 

      Ich wurde mehrfach weitergeleitet, allerdings konnte man bis heute nach 5 Telefonaten und 4x Sonderkündigungsformular keine Kündigung bestätigen.

      Was genau das Problem ist, kann mir niemand sagen. Man sagte mir, ich würde von der Kündigungsabteilung angerufen, was auch bereits 2 Tage her ist. Ich wäre sehr froh, wenn diese Sache endlich geklärt werden könnte.

      KWe2

      3 Mitarbeiter der Servicehotline bestätigten mir nochmals, dass meine Vertragsleistungen am neuen Standort nicht verfügbar sind und ich Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht habe. 

      Die Aussagen die dann nicht ins eigene Weltbild passen, werden natürlich ignoriert. Wenn der TE etwas grundlegend falsch gemacht hätte, wäre er doch spätestens hier darauf hingewiesen worden.

      *FDGO-Ultra*

      Dann würde keine Ablehnung kommen sondern ein Schreiben das du zum xx.xx.xxxx aus dem Vetrag raus kommst. 

      Dann würde keine Ablehnung kommen sondern ein Schreiben das du zum xx.xx.xxxx aus dem Vetrag raus kommst. 

      Ich bezweifel das dcu den richtigen Weg gewählt hast. 

      " Daraufhin habe ich bereits mehrfach das Sonderkündigungsformular mit Anlagen ausgefüllt.

      Da musst du nämlich nichts ausfüllen. 

      *FDGO-Ultra*

      Dann würde keine Ablehnung kommen sondern ein Schreiben das du zum xx.xx.xxxx aus dem Vetrag raus kommst. 

      Und das Datum in diesem Schreiben wird von einer KI gesetzt und die macht auch Fehler. Es gab doch nun schon genug solcher Fälle hier im Forum, wo es durch die Teamies berichtigt wurde. Vielleicht sollte man da bei dem Thema langsam nicht mehr so voreingenommen sein.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Tagen

      @ke2000-oi Jetzt schreibst Du 'dummes Zeug'. Im Gegenteil wird eher immer zuviel davon ausgegangen, dass korrekt in ist, was der TE schreibt.

      In den meisten Fällen, die wie oben beschrieben werden, wurde bisher nämlich kein 'Umzug nach TKG ' beauftragt, sondern höchstens die Verfügbarkeit geprüft.

      Und nur der erfolglose Versuch, nach TKG umzuziehen, ergibt die verkürzte Frist.

      1

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      wolliballa

      In den meisten Fällen, die wie oben beschrieben werden, wurde bisher nämlich kein 'Umzug nach TKG ' beauftragt, sondern höchstens die Verfügbarkeit geprüft.

      @ke2000-oi Jetzt schreibst Du 'dummes Zeug'. Im Gegenteil wird eher immer zuviel davon ausgegangen, dass korrekt in ist, was der TE schreibt.

      In den meisten Fällen, die wie oben beschrieben werden, wurde bisher nämlich kein 'Umzug nach TKG ' beauftragt, sondern höchstens die Verfügbarkeit geprüft.

      Und nur der erfolglose Versuch, nach TKG umzuziehen, ergibt die verkürzte Frist.

      wolliballa

      In den meisten Fällen, die wie oben beschrieben werden, wurde bisher nämlich kein 'Umzug nach TKG ' beauftragt, sondern höchstens die Verfügbarkeit geprüft.

      Also wenn man wie oben zitiert, mit 3 Leuten von der Hotline gesprochen hat, dann hat man wohl eher nicht nur "die Verfügbarkeit geprüft". Wäre ja sonst auch ein Armutszeugnis für die Hotliner. Aber auch das schreibt hier keiner, dass die ja dann total versagt haben müssten. Wenn man bei den meisten Themen möchte, dass die Telekom mit Samthandschuhen angefasst wird, dann sollte man doch mit gutem Beispiel vorangehen. Aber bei anderen findet man die Fehler immer schneller und die Aussagen sind wenig zurückhaltend.

      Es kann doch nicht so schwer sein, die vorschnellen Urteile ein bisschen zurückzufahren. Es gab in den letzten Wochen genug Threads mit drastischen Antworten zu Beginn, die sich dann als falsch rausgestellt haben. Und wie schon erwähnt, kann man Fragen stellen, wenn im Eröffnungsbeitrag essentielle Informationen fehlen. Oder ist das Problem etwa, dass es dafür ja keine Lösung gibt? Also lieber mal ins blaue raten, könnte sich ja am Ende als richtig herausstellen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen