Gelöst
Sonderkündigung gem. 57 TKG
vor 7 Monaten
Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.
Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde.
Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.
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vor 7 Monaten
Die Telekom hat erstmal das zweimalige Recht auf Nachbesserung.
Einfach aus dem Nichts kannst du nicht kündigen, nur weil du denkst, die Leistung stimmt nicht.
Solange du nicht bei der Nachbesserung mitwirkst, wird auch der Vertrag weiterlaufen.
3
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hallo @Kugic,
vielen Dank für deine liebe Antwort! Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?
Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG ist der Verbraucher bei erheblichen, kontinuierlichen Abweichungen bei der Geschwindigkeit berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Nach Satz 5 ist für eine Kündigung § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Danach ist die Kündigung nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Ich hatte die Telekom per E-Mail bereits vor mehreren Wochen abgemahnt, ohne dass sodann Abhilfe geschaffen wurde.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?
Ich mach mal den Paragraphenreiter:
Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus §58 TKG , die Nachbesserungen selbst aus §440 BGB
Antwort
von
vor 7 Monaten
@Gelöschter Nutzer
Wenn du schon mit Paragraphen um dich wirfst, dann bitte alle.
Ich hab mich nur vertan, es heißt Nacherfüllung - nicht Nachbesserung.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Oder BNetzA
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
"Bitte beachten Sie auch, dass vor einer Kündigungsklärung dem Anbieter eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden sollte."
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war. Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde. Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte. Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.
Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.
Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde.
Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.
Der Weg ist erst mal eine Störung zu melden.
Welche Leistung bekommst Du bei Deinem L Vertrag und wie hast Du die Werte ermittelt?
0
vor 7 Monaten
@Gelöschter Nutzer
Erstmal muss geklärt werden, warum die Leistung nicht ankommt.
Wenn es an der Hausverkabelung, oder den genutzten Geräten liegt, gibt es natürlich keine Sonderkündigung.
Und eine Störung sollte erstmal gemeldet werden, damit sich das gegebenenfalls ein Techniker anschauen kann.
Nur weil sie sagen, die Leistung stimmt nicht, gibt es nicht gleich eine Sonderkündigung.
0
vor 7 Monaten
Nicht falsch verstehen aber:
dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
passt nicht dazu dass du Rechtstexte hier reinkopierst und dich darauf berufst.
Rechtstexte sind sehr komplex aufgebaut und man muss die Wörter exakt deuten können.
Hier übrigens der komplette Absatz
1
Antwort
von
vor 7 Monaten
Jetzt hast du hier einen ganzen Absatz aus einem "Rechtstext" völlig sinnfrei eingefügt. Wo Subsumption?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
Dann bist Du hier im Forum leider auch falsch. Hier im Forum ist zwingend ein Anruf bei Dir erforderlich.
0
vor 7 Monaten
Falle von
2
Antwort
von
vor 7 Monaten
Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.
und zwar zwingend mit einem LAN-Kabel direkt am Router und ohne dass sonst noch ein anderes Geräte im Haushalt gerade Daten zieht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
@Gelöschter Nutzer
So führt das zu nichts, denn sie müssen die vorgegebenen Wege gehen.
Erstmal meldet man ne Störung, damit sich die Telekom um das Problem kümmern kann.
Besteht das Problem bei ihnen im Haus, kann die Telekom natürlich auch nichts machen.
Mal eben so kommt man nicht aus einem Vertrag.
0
vor 7 Monaten
Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.
Welches Routermodell nutzt Du?
Was "sagt" denn der Router mit welcher Geschwindigkeit er mit der Telekom Gegenseite synchronisiert?
Einen Screenshot hier im Forum einzustellen wäre u.U. ganz hilfreich.
Auf jeden Fall bringt es rein gar nichts eine außerordentliche Kündigung zu schicken bevor die Situation als solche nicht analysiert ist.
0
vor 7 Monaten
Ohjeeeee. Wir sind hier nicht im Kaufrecht und die §§ 439 ff BGB sind schon bereits deshalb nicht einschlägig da TGK lex specialis ist.
Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.
5
Antwort
von
vor 7 Monaten
Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.
Die BNetzA schreibt, dass der erste Schritt eine Störungsmeldung ist.
Bei Störungsmeldungen hast die Telekom das Recht diese zu beheben und du die Pflicht dabei mitzuwirken.
Dann kommt die Messkampanie, die logischerweise nach der versuchten Entstörung erst beginnen kann.
Diese muss unter Einhaltung der Parameter erfolgen die die BNetzA vorgibt.
Dann darf die Telekom sich dazu äußern und dann - kannst du eine Sonderkündigung aussprechen.
Alles andere ist Humbug.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren
ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!
Antwort
von
vor 7 Monaten
Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!
Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren
ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!
Ach, lass gut sein. Was erwartet man von jemandem der vorgibt nicht gut deutsch zu können aber gleich mit Paragraphen aufwartet. Bei meiner Anmerkung, dass hier jemand nur schnell aus seinem Vertrag rauskommen will, hatte er sich ertappt gefühlt, weswegen er sich gelöscht hat, jedoch nicht ohne vorher noch etwas Gift zu versprühen. Was jedoch genau das Gegenteil von dem bewirkt hat was er erreichen wollte. Ich bedauere solche Menschen nur, Mitleid habe ich jedoch nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
Er hat sich gelöscht
2
Antwort
von
vor 7 Monaten
Er hat sich gelöscht
ach komm!
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hallo @gelöschter Nutzer,
schade, dass du dich gelöscht hast, bevor ich antworten konnte.
Ich bedauere, dass es hier Schwierigkeiten mit deinem Anschluss gibt. Das ist natürlich nicht schön und ich kann deinen Frust verstehen.
Hier kamen bereits viele richtige Hinweise und Antworten. Ich hätte mir das Ganze gerne mit dir zusammen angeschaut, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Dazu wäre dann jedoch ein kurzes Gespräch notwendig.
Lass es mich gerne wissen, sollte hier dennoch Interesse an einem Gespräch bestehen.
Ansonsten wünsche ich euch allen noch einen schönen Tag & liebe Grüße 🤗
Cheyenne
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von