Solved

Sonderkündigung gem. 57 TKG

7 months ago

Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.

 

Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde.

 

Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

 

Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.

573

28

    • 7 months ago

      Die Telekom hat erstmal das zweimalige Recht auf Nachbesserung.

      Einfach aus dem Nichts kannst du nicht kündigen, nur weil du denkst, die Leistung stimmt nicht.

       

      Solange du nicht bei der Nachbesserung mitwirkst, wird auch der Vertrag weiterlaufen.

      3

      Answer

      from

      7 months ago

      Hallo @Kugic,

       

      vielen Dank für deine liebe Antwort! Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?

       

      Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG ist der Verbraucher bei erheblichen, kontinuierlichen Abweichungen bei der Geschwindigkeit berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Nach Satz 5 ist für eine Kündigung  § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Danach ist die Kündigung nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

       

      Ich hatte die Telekom per E-Mail bereits vor mehreren Wochen abgemahnt, ohne dass sodann Abhilfe geschaffen wurde.

      Answer

      from

      7 months ago

      Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?

      Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?
      Hättest du eventuell auch eine Quelle dafür, dass zweimal nachgebessert werden muss?

      Ich mach mal den Paragraphenreiter:

      Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus §58 TKG , die Nachbesserungen selbst aus §440 BGB

      Answer

      from

      7 months ago

      @Gelöschter Nutzer 

      Wenn du schon mit Paragraphen um dich wirfst, dann bitte alle.

      Ich hab mich nur vertan, es heißt Nacherfüllung - nicht Nachbesserung.

       

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

       

       

      Oder BNetzA

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

      "Bitte beachten Sie auch, dass vor einer Kündigungsklärung dem Anbieter eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden sollte."

       

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 months ago

      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war. Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde. Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte. Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.

      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.

       

      Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde.

       

      Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

       

      Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.

      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.

       

      Seitdem habe ich noch keine Nachricht erhalten, dass meine Kündigung akzeptiert wurde.

       

      Stattdessen wurden mir mehrmals irgendwelche Störungsmeldungen zugeschickt und versucht, mich anzurufen. Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

       

      Ich wüsste nun gerne, ob meine Kündigung zum 31.12.2024 wirksam wird und wohin ich meinen Router dann schicken soll. Anderenfalls würde ich gerne die Gründe erfahren, warum Sie meine Kündigung nicht akzeptieren.


      Der Weg ist erst mal eine Störung zu melden. 

      Welche Leistung bekommst Du bei Deinem L Vertrag und wie hast Du die Werte ermittelt? 

      0

    • 7 months ago

      @Gelöschter Nutzer 

      Erstmal muss geklärt werden, warum die Leistung nicht ankommt.

      Wenn es an der Hausverkabelung, oder den genutzten Geräten liegt, gibt es natürlich keine Sonderkündigung.

      Und eine Störung sollte erstmal gemeldet werden, damit sich das gegebenenfalls ein Techniker anschauen kann.

      Nur weil sie sagen, die Leistung stimmt nicht, gibt es nicht gleich eine Sonderkündigung.

      0

    • 7 months ago

      Nicht falsch verstehen aber:

       

      dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

      dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
      dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

      passt nicht dazu dass du Rechtstexte hier reinkopierst und dich darauf berufst.

      Rechtstexte sind sehr komplex aufgebaut und man muss die Wörter exakt deuten können.

       

      Hier übrigens der komplette Absatz

       

      (4) Im Falle von
      1.
      erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder
      2.
      anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,
      ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.


      1

      Answer

      from

      7 months ago

      Jetzt hast du hier einen ganzen Absatz aus einem "Rechtstext" völlig sinnfrei eingefügt. Wo Subsumption?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 months ago

      Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

      Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.
      Ich habe aber zweimal mitgeteilt, dass mein Deutsch nicht so gut ist, und ich deshalb nicht angerufen werden möchte.

      Dann bist Du hier im Forum leider auch falsch. Hier im Forum ist zwingend ein Anruf bei Dir erforderlich.

      0

    • 7 months ago

      Falle von

      1.
      erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden
       
      Hast Du die Messkampagne durchgeführt wie von der Agentur vorgeschrieben und die Protokolle übermittelt? @Gelöschter Nutzer 
       
      Übrigens scheinen Deine Deutschkenntnisse nicht so schlecht zu sein.

      2

      Answer

      from

      7 months ago

      Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.

      Answer

      from

      7 months ago

      Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.

      Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.
      Ja, der zertifizierte Überwachungsmechanismus wurde von der Bundesnetzagentur per VO vorgegeben und das ist dass Messprotokoll, was man über eine App von denen erstellen kann.

      und zwar zwingend mit einem LAN-Kabel direkt am Router und ohne dass sonst noch ein anderes Geräte im Haushalt gerade Daten zieht.

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 months ago

      @Gelöschter Nutzer 

      So führt das zu nichts, denn sie müssen die vorgegebenen Wege gehen.

      Erstmal meldet man ne Störung, damit sich die Telekom um das Problem kümmern kann.

      Besteht das Problem bei ihnen im Haus, kann die Telekom natürlich auch nichts machen. 

      Mal eben so kommt man nicht aus einem Vertrag.

      0

    • 7 months ago

      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.

      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.
      Am 01.11.2024 habe ich meinen laufenden Vertrag Magenta L zum 31.12.2024 außerordentlich gekündigt, da meine Leistung nicht ausreichend war.

      Welches Routermodell nutzt Du?

      Was "sagt" denn der Router mit welcher Geschwindigkeit er mit der Telekom Gegenseite synchronisiert?

      Einen Screenshot hier im Forum einzustellen wäre u.U. ganz hilfreich.

       

      Auf jeden Fall bringt es rein gar nichts eine außerordentliche Kündigung zu schicken bevor die Situation als solche nicht analysiert ist.

      0

    • 7 months ago

      Ohjeeeee. Wir sind hier nicht im Kaufrecht und die §§ 439 ff BGB sind schon bereits deshalb nicht einschlägig da TGK lex specialis ist.

       

      Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.

      5

      Answer

      from

      7 months ago

      Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.

      Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.
      Und wie gesagt, Abmahnung erfolgte ohne dass daraufhin Abhilfe geschaffen wurde.

      Die BNetzA schreibt, dass der erste Schritt eine Störungsmeldung ist. 

      Bei Störungsmeldungen hast die Telekom das Recht diese zu beheben und du die Pflicht dabei mitzuwirken.

       

       

      Dann kommt die Messkampanie, die logischerweise nach der versuchten Entstörung erst beginnen kann.

      Diese muss unter Einhaltung der  Parameter erfolgen die die BNetzA vorgibt.

      Dann darf die Telekom sich dazu äußern und dann - kannst du eine Sonderkündigung aussprechen.

       

      Alles andere ist Humbug.

      Answer

      from

      7 months ago

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren
      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!

      Answer

      from

      7 months ago

      Stefan

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren
      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!

      Stefan

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren
      Es scheint leider als seiest du leider intellektuell damit überfordert, unter einem einfachen Gesetzestext zu subsumieren

      ehrlich gesagt, gilt das wohl eher für dich!


      Ach, lass gut sein. Was erwartet man von jemandem der vorgibt nicht gut deutsch zu können aber gleich mit Paragraphen aufwartet. Bei meiner Anmerkung, dass hier jemand nur schnell aus seinem Vertrag rauskommen will, hatte er sich ertappt gefühlt, weswegen er sich gelöscht hat, jedoch nicht ohne vorher noch etwas Gift zu versprühen. Was jedoch genau das Gegenteil von dem bewirkt hat  was er erreichen wollte. Ich bedauere solche Menschen nur, Mitleid habe ich jedoch nicht.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 7 months ago

      Er hat sich gelöscht

       

       

      2

      Answer

      from

      7 months ago

      Marcel2605

      Er hat sich gelöscht

      Er hat sich gelöscht
      Marcel2605
      Er hat sich gelöscht

      ach komm!

      Answer

      from

      7 months ago

      Hallo @gelöschter Nutzer,

       

      schade, dass du dich gelöscht hast, bevor ich antworten konnte. 

       

      Ich bedauere, dass es hier Schwierigkeiten mit deinem Anschluss gibt. Das ist natürlich nicht schön und ich kann deinen Frust verstehen. 

       

      Hier kamen bereits viele richtige Hinweise und Antworten. Ich hätte mir das Ganze gerne mit dir zusammen angeschaut, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Dazu wäre dann jedoch ein kurzes Gespräch notwendig. 

       

      Lass es mich gerne wissen, sollte hier dennoch Interesse an einem Gespräch bestehen. 

       

      Ansonsten wünsche ich euch allen noch einen schönen Tag & liebe Grüße 🤗

      Cheyenne

      Unlogged in user

      Answer

      from

    Unlogged in user

    Ask

    from