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Sonderkündigung nach § 57 TKG
3 years ago
Nach § 57 TKG steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn beim Internetanschluss die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde von der Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Bundesnetzagentur stellt auch eine Software für die erforderlichen Messungen zur Verfügung.
Wie ist in einem solchen Fall der Ablauf bei der Telekom? An wen kann ich mich auf welchem Weg wenden und welche Unterlagen werden benötigt?
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2 years ago
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4 years ago
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3 years ago
Hallo @familie.schnur ,
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
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3 years ago
Wurde schon eine Störung gemeldet? Die Telekom muss die Gelegenheit der Nacherfüllung haben.
Ansonsten:
https://www.breitbandmessung.de
Das Ergebnis bitte dann hier melden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
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3 years ago
Störung wurde bereits gemeldet. Ich frage für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt.
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3 years ago
Hallo @familie.schnur ,
mein Tipp wäre erstmal eine Prüfung und ggf. Störung zu melden:
https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen/leitungspruefung
Wenn Sie einen Providerwechsel anstreben, ist ja wenig gewonnen, wenn dieser dieselbe Leitung nutzt, die Sie vorher hatten.
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3 years ago
Mail ist angekommen, vielen Dank.
Mittlerweile stimmt auch die Vertragslaufzeit im Kundencenter wieder. Das ging schnell! Ganz herzlichen Dank für deine Unterstützung mit der Poliermaschine
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3 years ago
Guten Morgen @familie.schnur,
Gern 🙂
Liebe Grüße
Behar A.
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3 years ago
Perfekt @familie.schnur, danke für das Feedback. Sollte noch einmal etwas sein, hole ich gerne wieder die Poliermaschine raus. 😀
Viele Grüße und alles Gute
Jonas J.
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3 years ago
Alles klar, die Mail sollte gleich da sein @familie.schnur.
Viele Grüße
Jonas J.
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