Gelöst
Sonderkündigung wegen Haushaltszusammenlegung verweigert
vor 3 Jahren
Leider wird mir nun das dritte Mal eine Sonderkündigung verweigert.
Ich bin am 1.10. mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben jeder einen eigenen Vertrag, ich Telekom, er O2....da wir eben nur einen Anschluss benötigen,musste einer gekündigt werden.
Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.
Wird aber nicht akzeptiert....so zahle ich als Mutter von 2 Kindern jetzt noch 12 Monate für einen Anschluss, weil mein Partner nicht bei der Telekom ist.
Servicemitarbeiter wimmelt einen nur ab.
Gerade in Zeiten von Inflation und drohender Armut überall ist sowas wirklich verachtenswert
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.
nur wenn beide bei der Telekom einen Vertrag haben - und nur dann.
Ausserdem ist es Kulanz der Telekom - in diesem Fall und kein Recht.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann wenn die Telekom am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung zum gleichen Preis schalten schalte. Daher Umzug melden und hoffen, dass dem nicht so ist oder regulär kündigen
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vor 3 Jahren
@KathrinTsg
du hast daraus kein Recht zur Sonderkündigung! Die Telekom bietet dir aus Kulanz eine Beendigung des Vertrages bei Haushaltszusammenführung an, aber nur wenn ein Vertrag bei der Telekom weitergeführt wird.
Beauftage telefonisch oder im Shpp einen Umzug nach TKG , kann der Anschluss nicht 1:1 am Zielort geschaltet werden hast du ein Kündigungsrecht mit einem Monat Frist. Nur das kann funktionieren.
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vor 3 Jahren
musste einer gekündigt werden.
musste einer gekündigt werden.
Und warum nicht der bei O2? @KathrinTsg
Wenn der älter ist als 24 Monate, ist das kein Problem.
Auch in schwierigen Zeiten müssen Verträge eingehalten werden.
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vor 3 Jahren
Eine Option wäre einen Umzug gemäß TKG an der Hotline oder im Shop zu beauftragen. Wenn der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann, bist du ihn nach einem Monat los. Das kann aber auch bedeuten dass wenn er umgezogen werden kann, du die 69,95 Umzugsgebühr zusätzlich noch bezahlen musst.
Im Übrigen wäre es gegenüber Vermieter und deinem Nachmieter mehr als fair, wenn du die alte Wohnung vollständig beräumt hinterlässt, also eben keinen blockierten Anschluss dort 12 Monate rum liegen lässt
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vor 3 Jahren
Leider wird mir nun das dritte Mal eine Sonderkündigung verweigert. Ich bin am 1.10. mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben jeder einen eigenen Vertrag, ich Telekom, er O2....da wir eben nur einen Anschluss benötigen,musste einer gekündigt werden. Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung. Wird aber nicht akzeptiert....so zahle ich als Mutter von 2 Kindern jetzt noch 12 Monate für einen Anschluss, weil mein Partner nicht bei der Telekom ist. Servicemitarbeiter wimmelt einen nur ab. Gerade in Zeiten von Inflation und drohender Armut überall ist sowas wirklich verachtenswert
Leider wird mir nun das dritte Mal eine Sonderkündigung verweigert.
Ich bin am 1.10. mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben jeder einen eigenen Vertrag, ich Telekom, er O2....da wir eben nur einen Anschluss benötigen,musste einer gekündigt werden.
Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.
Wird aber nicht akzeptiert....so zahle ich als Mutter von 2 Kindern jetzt noch 12 Monate für einen Anschluss, weil mein Partner nicht bei der Telekom ist.
Servicemitarbeiter wimmelt einen nur ab.
Gerade in Zeiten von Inflation und drohender Armut überall ist sowas wirklich verachtenswert
Ich finde es auch doof wenn Menschen keine Verträge einhalten die sie abgeschlossen haben.
Ein von dir genanntes Recht auf Sonderkündigung gibt es nicht. Ziehen zwei TK Haushalte zusammen kann es eine Kulanz geben.
Sollte die Telekom vor Ort den Tarif schalten können habt ihr halt jeder einen Anschluss und habt die perfekte Bandbreite.
Umzugsteam anrufen, Umzug nach TKG melden, entweder er geht durch und du nimmst deinen Tarif mit oder es geht nicht, dann kommst du nach drei Monaten aus deinem Tarif raus den du mit Laufzeit geschlossen hat.
PS: Telekom verzichtet nicht auf die Vertragslaufzeit wenn sich zwei Personen zu einem Haushalt vereinen.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
nach drei Monaten
nur Einen bitte ... seit Dezember letzten Jahres
Antwort
von
vor 3 Jahren
nach drei Monaten nach drei Monaten nach drei Monaten zur Einen bitte ... seit Dezember letzten Jahres
nach drei Monaten
zur Einen bitte ... seit Dezember letzten Jahres
Wenn die MVL rum ist, oder?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn die MVL rum ist, oder?
Nein. Das TKG schreibt den 1 Monat so vor. 3 Monate sind Geschichte
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html
"Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten"
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Wenn die MVL rum ist, oder?
Nein. Das TKG schreibt den 1 Monat so vor. 3 Monate sind Geschichte
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html
"Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten"
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vor 3 Jahren
Wir haben jeder einen eigenen Vertrag, ich Telekom, er O2....da wir eben nur einen Anschluss benötigen,musste einer gekündigt werden.
Dann probiert es doch bei o2, die sind dann ja weniger verachtenswert, wenn sie das mit der Kündigung akzeptieren/durchwinken.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@KathrinTsg du hast meinen Beitrag so schön als Lösung markiert . Bedenke aber, dass die Telekom dieses auch erst mal prüfen muss, ob dem so ist. Eben mit dem Umzugsauftrag gemäß TKG . Also nicht einfach wieder ne "Sonderkündigung" abschicken, das funktioniert so nicht.
Uneingeloggter Nutzer
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