Gelöst
Sonderkündigung wegen Wohnungskündigung auf Eigenbedarf
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung zum 31.10.2023 gekündigt bekommen, aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters. Ich habe jetzt schon mehrfach mit einem Telekom-Berater gesprochen und niemand konnte mir wirklich weiter helfen, um den Prozess des Sonderkündigungsrechts in Gang zu bringen.
Ich habe noch keine neue Wohnung gefunden in die ich hätte einziehen können, daher bin ich übergangsweise wieder in mein Elternhaus gezogen und bin dort auch schon gemeldet. Meine Eltern haben natürlich auch ihren eigenen DSL Anschluss (nicht von der Telekom) und sind vertraglich gebunden.
Ich habe die Meldebescheinung als Nachweis hochgeladen, aber es wurde dennoch abgelehnt.
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass ich meinen Vertrag nicht noch bis 2025 unnötigerweise bezahlen muss?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Katharina
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vor 3 Jahren
Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung zum 31.10.2023 gekündigt bekommen, aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters. Ich habe jetzt schon mehrfach mit einem Telekom-Berater gesprochen und niemand konnte mir wirklich weiter helfen, um den Prozess des Sonderkündigungsrechts in Gang zu bringen. Ich habe noch keine neue Wohnung gefunden in die ich hätte einziehen können, daher bin ich übergangsweise wieder in mein Elternhaus gezogen und bin dort auch schon gemeldet. Meine Eltern haben natürlich auch ihren eigenen DSL Anschluss (nicht von der Telekom) und sind vertraglich gebunden. Ich habe die Meldebescheinung als Nachweis hochgeladen, aber es wurde dennoch abgelehnt. Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass ich meinen Vertrag nicht noch bis 2025 unnötigerweise bezahlen muss? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe Katharina
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung zum 31.10.2023 gekündigt bekommen, aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters. Ich habe jetzt schon mehrfach mit einem Telekom-Berater gesprochen und niemand konnte mir wirklich weiter helfen, um den Prozess des Sonderkündigungsrechts in Gang zu bringen.
Ich habe noch keine neue Wohnung gefunden in die ich hätte einziehen können, daher bin ich übergangsweise wieder in mein Elternhaus gezogen und bin dort auch schon gemeldet. Meine Eltern haben natürlich auch ihren eigenen DSL Anschluss (nicht von der Telekom) und sind vertraglich gebunden.
Ich habe die Meldebescheinung als Nachweis hochgeladen, aber es wurde dennoch abgelehnt.
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass ich meinen Vertrag nicht noch bis 2025 unnötigerweise bezahlen muss?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Katharina
Du hast da erstmal kein Sonderkündigungsrecht. Du könntest einen Umzug TKG einstellen und hoffen, dass die Telekom dort nicht die gleiche Leitung bereitstellen kann.
Sonst ist das erstmal schwierig.
Aber damit das @Telekom-hilft-Team sich die Sache einmal genauer anschauen kann, vervollständige bitte dein Profil hier im Forum.
Trage dort bitte folgende Daten ein:
Dann wird sich das Team bei dir melden.
Hier der passende Link zum Profil (speichern nicht vergessen): >> Zum Profil <<
Vielleicht haben die eine Lösung!
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vor 3 Jahren
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass ich meinen Vertrag nicht noch bis 2025 unnötigerweise bezahlen muss?
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass ich meinen Vertrag nicht noch bis 2025 unnötigerweise bezahlen muss?
Es gibt schlichtweg kein Sonderkündigungsrecht für den Fall.
Einzig wenn du einen Umzug zu deinen Eltern beauftragst und die Telekom dort nicht die gleiche Leistung bieten kann, nur dann steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
17
von
vor 3 Jahren
Also selbst wenn die Leistung hier gegeben werden könnte, kann ich sie ja nicht nutzen, da schon ein Anschluss für Festnetz und Internet geschaltet ist.
Der Punkt spiel keine Rolle für eine Sonderkündigung, du hast den Vertrag mit einer Laufzeit abgeschlossen und daher muss er erfüllt werden solange der Anbieter liefern kann. Ist alles im TKG geregelt, egal was dein Bekannter mit seinem Halbwissen da von sich gibt.
von
vor 3 Jahren
Mal angenommen, die gleiche Leistung wäre hier möglich: Wie kann ich das Ganze beautragen, dass ich meinen Anschluss ebenfalls in meinem Elternhaus nutzen kann?
Alles nur noch über den telefonischen Weg möglich? (mein Vertrag ist schon regulär zum März 2025 gekündigt)
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von
vor 3 Jahren
Mal angenommen, die gleiche Leistung wäre hier möglich: Wie kann ich das Ganze beautragen, dass ich meinen Anschluss ebenfalls in meinem Elternhaus nutzen kann? Alles nur noch über den telefonischen Weg möglich? (mein Vertrag ist schon regulär zum März 2025 gekündigt)
Mal angenommen, die gleiche Leistung wäre hier möglich: Wie kann ich das Ganze beautragen, dass ich meinen Anschluss ebenfalls in meinem Elternhaus nutzen kann?
Alles nur noch über den telefonischen Weg möglich? (mein Vertrag ist schon regulär zum März 2025 gekündigt)
Ruf an oder warte hier auf das Team, meiner Meinung nach die beiden einfachsten Möglichkeiten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Jahren
@k8die
Ich würde einen anderen Weg gehen.
Wenn dir der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, muss er dir m.W. auch alle finaziellen Nachteile ersetzen, die durch diese Kündigung entstehen.
In diesem Falle also die Kosten für den Internet-/Festnetzvertrag bei der Telekom bis zum ordentlichen Vertragsende.
Du solltest dich von einem Mieterschutzverein, Verbraucherberatung oder Rechtsanwalt beraten lassen.
1
von
vor 3 Jahren
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung. Da muss gar nichts ersetzt werden (der Fall, dass der Eigenbedarf vorgeschoben wird ist außen vor).
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Jahren
Es bleibt Dir nichts anderes übrig als einen Umzug zu beauftragen (musst Du sowieso, da Du bereits ausgezogen bist) und dann siehst Du was rauskommt.
Eine Haushaltszusammenführung ist kein Sonderkündigungsrecht und wird kulanterweise nur bei Zusammenzug mit einem Lebenspartner gewährt wenn der auch einen Telekomvertrag hat. Vielleicht gibts in Deinem Fall auch eine Kulanzlösung oder eine Unterbrechungsmöglichkeit nachdem der Rückzug ja nur vorübergehend sein soll.
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vor 3 Jahren
Vielen Dank vorab an alle für jegliche Hilfestellung und Tipps.
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von
vor 3 Jahren
Hallo @Sarah S. , hallo @Thorsten Sch. ,
i.d.R. bin ich Mo-Fr von ca. 13-18/19 Uhr erreichbar.
Ich entschuldige mich dafür, dass es bisher so schwierig war.
Liebe Grüße
Kathi
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von
vor 3 Jahren
Hallo @k8die ,
schön, dass ich dich erreicht habe.
Wie besprochen, storniere ich erstmal die hinterlegte Kündigung zum 12.03.2025. Wenn die Kündigung aus meinem System ist, stelle ich den Umzug zu deinen Eltern ein. Du bekommst dann eine Bestätigung des Umzuges per Mail.
Ich melde mich bei dir, sobald alles erledigt ist.
Bis dahin wünsche ich dir schon mal ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Svenja P.
von
vor 3 Jahren
Hallo @k8die ,
ich wollte dir eben Bescheid geben, ich habe den Umzug zum 04.12.2023 gebucht.
Prüfe bitte deine E-Mail Postfach, dort findest du die offizielle Umzugsbestätigung. 📦
Solltest du in nächster Zeit wieder umziehen, melde dich hier, dann lassen wir deinen Anschluss wieder umziehen. 🙃🤝
Viele Grüße
Svenja P.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @k8die ,
ich wollte dir eben Bescheid geben, ich habe den Umzug zum 04.12.2023 gebucht.
Prüfe bitte deine E-Mail Postfach, dort findest du die offizielle Umzugsbestätigung. 📦
Solltest du in nächster Zeit wieder umziehen, melde dich hier, dann lassen wir deinen Anschluss wieder umziehen. 🙃🤝
Viele Grüße
Svenja P.
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Uneingeloggter Nutzer
von