Gelöst

Sonderkündigung/Retourenschein

vor 5 Jahren

Hallo zusammen.Ich habe im November von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.Ich hatte auch schon die Retourenscheine bekommen.Wenn ich neue ausdrucken möchte steht da das der Vertrag noch nicht abgelaufen ist und ich etwas zahlen muss.Mir wurde aber zugesichert das der Vertrag am 22.01.2020 ausläuft.Kann mir da jemand helfen??

lg

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27

    • vor 5 Jahren

      Der Mietvertrag für ein Gerät ist unabhängig vom Vertrag für den Anschluss.

      0

    • vor 5 Jahren

      @abohnhorst 

      Du scheibst

      Zitat:

      Wenn ich neue ausdrucken möchte steht da das der Vertrag noch nicht abgelaufen ist und ich etwas zahlen muss.Mir wurde aber zugesichert das der Vertrag am 22.01.2020 ausläuft

      Zitat Ende.

      Wofür sollst Du etwas zahlen müssen?

      Weiterhin ist der Vertrag ja auch noch nicht ausgelaufen, sondern erst am 22.01.2020.

      Was möchtest Du zurück senden? Gerätemietverträge sind separate Verträge und müssen somit aich separat gekündigt werden.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Es sind Gerätemietverträge und die wurden schon gekündigt!

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      abohnhorst

      Es sind Gerätemietverträge und die wurden schon gekündigt!

      Es sind Gerätemietverträge und die wurden schon gekündigt!
      abohnhorst
      Es sind Gerätemietverträge und die wurden schon gekündigt!

      Und genau die haben eine Mindestlaufzeit. Wie das jetzt in Deinem Fall ist, denn Du hast ja eine Kündigung des Vertrags aus besonderem Grund ausgesprochen, der letzendlich ja der Gerätenutzung zugrunde liegt, wäre zu prüfen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Die Mindestlaufzeit ist 12 Monate, wenn du vorher kündigst, kostet dies die Hälfte der Restlaufzeit des Mietvertrags

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      abohnhorst

      Hallo zusammen.Ich habe im November von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.Ich hatte auch schon die Retourenscheine bekommen.Wenn ich neue ausdrucken möchte steht da das der Vertrag noch nicht abgelaufen ist und ich etwas zahlen muss.Mir wurde aber zugesichert das der Vertrag am 22.01.2020 ausläuft.Kann mir da jemand helfen?? lg

      Hallo zusammen.Ich habe im November von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.Ich hatte auch schon die Retourenscheine bekommen.Wenn ich neue ausdrucken möchte steht da das der Vertrag noch nicht abgelaufen ist und ich etwas zahlen muss.Mir wurde aber zugesichert das der Vertrag am 22.01.2020 ausläuft.Kann mir da jemand helfen??

      lg

      abohnhorst

      Hallo zusammen.Ich habe im November von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht.Ich hatte auch schon die Retourenscheine bekommen.Wenn ich neue ausdrucken möchte steht da das der Vertrag noch nicht abgelaufen ist und ich etwas zahlen muss.Mir wurde aber zugesichert das der Vertrag am 22.01.2020 ausläuft.Kann mir da jemand helfen??

      lg


      Sonderkündigung für was genau? Umzug nach TKG ?

      9

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ich hab es mal aus der Partnerwelt verschoben

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo,

      könnte es eventuell sein, dass er im System nur die normalen Retourenscheine ausdsrucken kann, die mit den eigentlichen Vertragsdaten verbunden sind? Weil er schreibt ja, das er mit der Sonderkündigung zusammen bereits extra Retourenscheine bekommen hat.

       

      Gruß Ralf

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ja, Sonderfälle werden dabei nicht berücksichtigt. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      @abohnhorst wenn Du schon Retourenscheine erhalten hast, warum möchtest Du die Geräte denn noch mal separat kündigen? Die Retourenscheine kannst Du für die Rücksendung nutzen und wenn die Endgeräte bei uns eingegangen sind, dann werden diese auch gekündigt. Wenn Du ein Sonderkündigungsrecht hast, dann wird die Kündigung in der Regel auch ohne Schadenersatz eingestellt, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht ist.

      Wenn Du die Geräte über das Retourenportal selbst kündigst, dann steuert man einen anderen Prozess an und kann den Schadenersatz nicht umgehen.

      Also erstmal sollten wir klären warum Du erneut Retourenscheine drucken möchtest?

      Grüße Anne W.

      10

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II

      Ludwig II Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen. Einlieferungsbeleg gut aufbewahren. Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen. Einlieferungsbeleg gut aufbewahren. Ludwig II Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen. Einlieferungsbeleg gut aufbewahren. Und sehr lange. Nicht selten kommt nach vielen Monaten plötzlich eine Restwertforderung. Inzwischen kann ich evtl. nachvollziehen warum das so läuft: Anfang November habe ich ein Gerät zurück geschickt, eine Bestätigung per Mail erhalten, wird nicht mehr berechnet, aber im KC habe ich das noch immer im Bestand. Ich bin fast sicher, dass irgendwann eine Forderung kommt. 😂😂

      Ludwig II

      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen. Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.




      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen.

      Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.

      Ludwig II




      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen.

      Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.


      Und sehr lange.

      Nicht selten kommt nach vielen Monaten plötzlich eine Restwertforderung.

      Inzwischen kann ich evtl. nachvollziehen warum das so läuft:

      Anfang November habe ich ein Gerät zurück geschickt, eine Bestätigung per Mail erhalten, wird nicht mehr berechnet, aber im KC habe ich das noch immer im Bestand.

      Ich bin fast sicher, dass irgendwann eine Forderung kommt. 😂😂

      Ludwig II
      Ludwig II

      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen. Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.




      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen.

      Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.

      Ludwig II




      Wenn du zwei Retourenaufkleber mit unterschiedlicher Sendungsnummer hast, verschicke besser auch in zwei Paketen.

      Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.


      Und sehr lange.

      Nicht selten kommt nach vielen Monaten plötzlich eine Restwertforderung.

      Inzwischen kann ich evtl. nachvollziehen warum das so läuft:

      Anfang November habe ich ein Gerät zurück geschickt, eine Bestätigung per Mail erhalten, wird nicht mehr berechnet, aber im KC habe ich das noch immer im Bestand.

      Ich bin fast sicher, dass irgendwann eine Forderung kommt. 😂😂


      Richtig, zweckmäßigerweise drei Jahre nach dem 31.12. des Jahres, in dem das Paket versendet wurde.

      Also bis zum Ende der allgemeinen, gesetzlichen Verjährungsfrist.

      Wäre  also  in diesem Falle des TE bis einschließlich 31.12. 2023.

      Bei dir der 31.12. 2022.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II

      @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022.

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      Bei dir der 32.12. 2022.

      Ludwig II

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      Bei dir der 32.12. 2022.




       

      @Ludwig II 

      Wirklich bis zum 32.12.? 😉😉😉

       

      alles klar, die Fristen habe ich alle im Kopf👍

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II

      Ludwig II @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022. @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022. Ludwig II @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022. @Ludwig II Wirklich bis zum 32.12.? 😉😉😉 alles klar, die Fristen habe ich alle im Kopf👍

      Ludwig II

      @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022.

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      Bei dir der 32.12. 2022.

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      Bei dir der 32.12. 2022.




       

      @Ludwig II 

      Wirklich bis zum 32.12.? 😉😉😉

       

      alles klar, die Fristen habe ich alle im Kopf👍

      Ludwig II
      Ludwig II

      @@ @ @ @ @@ @ @ @ @@ @ @ @ Bei dir der 32.12. 2022.

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      Bei dir der 32.12. 2022.

      Ludwig II

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      Bei dir der 32.12. 2022.




       

      @Ludwig II 

      Wirklich bis zum 32.12.? 😉😉😉

       

      alles klar, die Fristen habe ich alle im Kopf👍


      😀Du merkst aber auch alles!

      Habe es korrigiert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @abohnhorst danke für das spontane Telefonat. Fröhlich

      Wie besprochen habe ich erneut Retourenscheine verschickt, sollten diese bis morgen noch nicht per E-Mail angekommen sein, dann bitte noch mal melden, damit ich diese über einen anderen Weg zukommen lassen kann.

      Beste Grüße Anne W.

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    Uneingeloggter Nutzer

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