Gelöst
Sonderkündigungsrecht beim Umzug
vor 10 Stunden
ich habe folgendes Anliegen
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
Nun ziehe ich ebenfalls aus der bisherigen Wohnung aus. In meiner neuen Wohnung ist ein Internetanschluss bereits vorhanden und im Mietvertrag inkludiert es handelt sich um eine vollständig möblierte Wohnung mit bestehendem WLAN. Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet. Zwar zeigt der Verfügbarkeitscheck, dass grundsätzlich ein Anschluss in diesem Gebäude möglich wäre, jedoch wird dies vom Vermieter untersagt.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
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vor 10 Stunden
ich habe folgendes Anliegen
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
Nun ziehe ich ebenfalls aus der bisherigen Wohnung aus. In meiner neuen Wohnung ist ein Internetanschluss bereits vorhanden und im Mietvertrag inkludiert es handelt sich um eine vollständig möblierte Wohnung mit bestehendem WLAN. Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet. Zwar zeigt der Verfügbarkeitscheck, dass grundsätzlich ein Anschluss in diesem Gebäude möglich wäre, jedoch wird dies vom Vermieter untersagt.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
Das muss allerdings der Vertragspartne, somit der ehemalige Mitbewohner mit der Telekom klären, Du kannst das nicht machen.
11
Antwort
von
vor 10 Stunden
Anstatt über unnötige Details zu sprechen ob ich berechtigt bin für einen anderen Vertragspartner fragen zu stellen, kann mir jemand bitte eine klare Antwort auf die Frage geben, die ich gestellt habe? Bezüglich der Vollmacht sie wird an die Telekom geschickt, sobald sie angefordert wird...
Wenn du nicht bei der Telekom als solcher hinterlegt bist und entprechende Eintragungen vorliegen wird es aber eher nix mit deinem Vorhaben.
Bedeutet im schlimmsten Fall dein Bekannte/r bleibt auf seinem Anschluss sitzen und zahlt weiterhin fleissig
Anstatt über unnötige Details zu sprechen ob ich berechtigt bin für einen anderen Vertragspartner fragen zu stellen, kann mir jemand bitte eine klare Antwort auf die Frage geben, die ich gestellt habe? Bezüglich der Vollmacht sie wird an die Telekom geschickt, sobald sie angefordert wird...
Sollte man sich deiner Angelegenheit tatsächlich annehmen wird geprüft ob die Telekom an deiner neuen Adresse schalten kann. Wenn ja schaltet sie bei dir. Da isses wurscht was du mit dem vermieter ausmachst. Vetragsbestandteil ist die leufzeit des jetzigen Vertrages. Biste noch drin wird geprüft ob er umziehen kann. Wenn ja wird dir ein Provisorium an der neuen Adresse gebaut. Wenn nein kommt der VERTRAGSINHAber innerhalb eines Monats aus dem Vertrag raus, ansonsten zahlt er bis zum Ende der Laufzeit weiter. Du/er hat einen Vertrag mit der Telekom, die hat keinen Vertrag mit deinem neuen Vermieter.
Antwort
von
vor 9 Stunden
Für den Fall völlig irrelevant da nicht der Vertragspartner umzieht und daher der Vertragspartner auch keinen Nachweis bringen kann dass er umzieht.
Wenn dann muss der Vertragspartner den Anschluss zu sich umziehen bzw prüfen ob dort ein weiterer Anschluss möglich ist.
Antwort gab es schon, Umzug beauftragem kann die Telekom nicht schalten gibt es eine Sonderkündigung.
Für den Fall völlig irrelevant da nicht der Vertragspartner umzieht und daher der Vertragspartner auch keinen Nachweis bringen kann dass er umzieht.
Wenn dann muss der Vertragspartner den Anschluss zu sich umziehen bzw prüfen ob dort ein weiterer Anschluss möglich ist.
MIR ist das klar, aber @bledi_1994 meinet ja, das alle hier geschriebenen Antworten unnötig sind, daher habe ich geschrieben wie er vorgehen soll. Ob dabei was rauskommt wird er dann sehen, andere Hilfe will er ja nicht.
0
Antwort
von
vor 9 Stunden
daher habe ich geschrieben wie er vorgehen soll. Ob dabei was rauskommt wird er dann sehen,
Für den Fall völlig irrelevant da nicht der Vertragspartner umzieht und daher der Vertragspartner auch keinen Nachweis bringen kann dass er umzieht.
Wenn dann muss der Vertragspartner den Anschluss zu sich umziehen bzw prüfen ob dort ein weiterer Anschluss möglich ist.
MIR ist das klar, aber @bledi_1994 meinet ja, das alle hier geschriebenen Antworten unnötig sind, daher habe ich geschrieben wie er vorgehen soll. Ob dabei was rauskommt wird er dann sehen, andere Hilfe will er ja nicht.
Ist halt dann aber unnötige ABM für Telekom-Mitarbeiter ;-)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Stunden
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
ich habe folgendes Anliegen
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
Nun ziehe ich ebenfalls aus der bisherigen Wohnung aus. In meiner neuen Wohnung ist ein Internetanschluss bereits vorhanden und im Mietvertrag inkludiert es handelt sich um eine vollständig möblierte Wohnung mit bestehendem WLAN. Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet. Zwar zeigt der Verfügbarkeitscheck, dass grundsätzlich ein Anschluss in diesem Gebäude möglich wäre, jedoch wird dies vom Vermieter untersagt.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
Vermutlich, aber der Vertragspartner/ehem. Mitbewohner muss das klären.
Am besten meldet er sich hier.
2
Antwort
von
vor 10 Stunden
Vermutlich, aber der Vertragspartner/ehem. Mitbewohner muss das klären.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
Vermutlich, aber der Vertragspartner/ehem. Mitbewohner muss das klären.
Am besten meldet er sich hier.
Vermutlich was, etwa eine Sonderkündigung erwirken? Hierzu muss der Vertragspartner erst mal einen Umzug beauftragen und die Antwort abwraten, ich denke eher nicht, dass aus Kulanz neuerdings einfach Verträge sondergekündigt werden.
0
Antwort
von
vor 7 Stunden
Vermutlich was, etwa eine Sonderkündigung erwirken? Hierzu muss der Vertragspartner erst mal einen Umzug beauftragen
Vermutlich, aber der Vertragspartner/ehem. Mitbewohner muss das klären.
Vermutlich was, etwa eine Sonderkündigung erwirken? Hierzu muss der Vertragspartner erst mal einen Umzug beauftragen und die Antwort abwraten, ich denke eher nicht, dass aus Kulanz neuerdings einfach Verträge sondergekündigt werden.
Was problematisch sein wird, weil dann ja auch die entsprechenden Dokument (Mietvertrag, Ummeldebestätigung...) erforderlich sind.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Stunden
@bledi_1994
bevor hier unnötig weiter spekuliert wird: die Teamies des @telekom-hilft-Team sind involviert und werden sich dazu melden 👍
Gruß
Waage1969
0
vor 10 Stunden
@bledi_1994 Abgesehen von dem Vertragspartnerproblem (Du hättest besser den Vertrag gleich übernommen), dürfte die Verweigerung des neuen Vermieters kein Grund sein, wenn die Telekom theoretisch installieren könnte.
2
Antwort
von
vor 10 Stunden
Abgesehen von dem Vertragspartnerproblem (Du hättest besser den Vertrag gleich übernommen), dürfte die Verweigerung des neuen Vermieters kein Grund sein, wenn die Telekom theoretisch installieren könnte.
@bledi_1994 Abgesehen von dem Vertragspartnerproblem (Du hättest besser den Vertrag gleich übernommen), dürfte die Verweigerung des neuen Vermieters kein Grund sein, wenn die Telekom theoretisch installieren könnte.
Was der Vermieter auch nicht verbieten DARF. Wenn man natürlich dieser Klausel bei der Unterzeichnung des Mietvertrags zustimmt, ist die Sache gelaufen.
0
Antwort
von
vor 9 Stunden
Wenn man natürlich dieser Klausel bei der Unterzeichnung des Mietvertrags zustimmt, ist die Sache gelaufen.
Abgesehen von dem Vertragspartnerproblem (Du hättest besser den Vertrag gleich übernommen), dürfte die Verweigerung des neuen Vermieters kein Grund sein, wenn die Telekom theoretisch installieren könnte.
Was der Vermieter auch nicht verbieten DARF. Wenn man natürlich dieser Klausel bei der Unterzeichnung des Mietvertrags zustimmt, ist die Sache gelaufen.
nein, die Klausel ist unwirksam da nicht zulässig.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Stunden
Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet.
ich habe folgendes Anliegen
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
Nun ziehe ich ebenfalls aus der bisherigen Wohnung aus. In meiner neuen Wohnung ist ein Internetanschluss bereits vorhanden und im Mietvertrag inkludiert es handelt sich um eine vollständig möblierte Wohnung mit bestehendem WLAN. Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet. Zwar zeigt der Verfügbarkeitscheck, dass grundsätzlich ein Anschluss in diesem Gebäude möglich wäre, jedoch wird dies vom Vermieter untersagt.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
Das darf er gar nicht verbieten. Nur mal so.
0
vor 9 Stunden
Batraf/betrieft es eigentliche dieses Meisterwerk?
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/widerrufsfrist-dsl-vertrag/67615c7d389f9f597bd7382d
1
Antwort
von
vor 9 Stunden
Batraf/betrieft es eigentliche dieses Meisterwerk?
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/widerrufsfrist-dsl-vertrag/67615c7d389f9f597bd7382d
Aha, daher weht der Wind. Damals nicht fristgerecht widerrufen, ..... ein Schelm wer was böses denkt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 9 Stunden
Hallo @bledi_1994,
vielen Dank für das freundliche und spontane Telefonat. :)
Alles ganz schön verzwickt. Aber wir wären ja nicht die Community, wenn wir das nicht alles geregelt bekommen würden. Glücklicherweise bist du ja als Ansprechpartner hinterlegt. Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise finden wir sicherlich gemeinsam eine Lösung.
Die E-Mail, an die du alles schicken kannst, ist eben bereits rausgegangen. :)
Viele Grüße Lisa
2
Antwort
von
vor 9 Stunden
Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise finden wir sicherlich gemeinsam eine Lösung.
Hallo @bledi_1994,
vielen Dank für das freundliche und spontane Telefonat. :)
Alles ganz schön verzwickt. Aber wir wären ja nicht die Community, wenn wir das nicht alles geregelt bekommen würden. Glücklicherweise bist du ja als Ansprechpartner hinterlegt. Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise finden wir sicherlich gemeinsam eine Lösung.
Die E-Mail, an die du alles schicken kannst, ist eben bereits rausgegangen. :)
Viele Grüße Lisa
@Lisa W.
Gerne hier weiter berichten wie die Lösung aussieht wenn nicht der Vertragspartner umzieht.
Antwort
von
vor 7 Stunden
Gerne hier weiter berichten wie die Lösung aussieht wenn nicht der Vertragspartner umzieht.
Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise finden wir sicherlich gemeinsam eine Lösung.
@Lisa W.
Gerne hier weiter berichten wie die Lösung aussieht wenn nicht der Vertragspartner umzieht.
Auch gerne berichten damit wir wissen wie man mit einer erfundenen Geschichte aus einem Vertrag raus kommt weil man vor ein paar Monaten die Widerrufsfrist verpasst hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Stunden
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
ich habe folgendes Anliegen
Mein derzeitiger DSL-Vertrag läuft offiziell auf den Namen meines ehemaligen Mitbewohners, der bereits vor einigen Monaten ausgezogen ist. Seitdem zahle ich die monatlichen Beiträge, da ich den Internetanschluss selbst genutzt habe.
Nun ziehe ich ebenfalls aus der bisherigen Wohnung aus. In meiner neuen Wohnung ist ein Internetanschluss bereits vorhanden und im Mietvertrag inkludiert es handelt sich um eine vollständig möblierte Wohnung mit bestehendem WLAN. Eine zusätzliche Installation eines eigenen Anschlusses ist laut Vermieter ausdrücklich nicht gestattet. Zwar zeigt der Verfügbarkeitscheck, dass grundsätzlich ein Anschluss in diesem Gebäude möglich wäre, jedoch wird dies vom Vermieter untersagt.
Daher möchte ich anfragen, ob in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht auf Kulanzbasis gewährt werden kann.
Da rächt sich im Nachhinein, dass es versäumt wurde, eine ordentliche Vertragsübernahme durchzuführen.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von