Gelöst

Sonderkündigungsrecht

vor 6 Jahren

Hallo liebe Community,

ich werde umziehen um bin der Meinung, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, weil die Telekom nachweisbar meinen Vertrag an der angegebenen Adresse nicht erfüllen kann.

Die Telekom ignoriert diesen Hinweis jedoch einfach und bestätigt mir die Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit. Ohne auch nur in irgendeiner Weise auf dieses Argument einzugehen.

Erfahrungen, Links zur AGBs, weiteres Vorgehen??

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    • vor 6 Jahren

      @SimoneGläßer 

       

      Èin Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn du einen Umzug gemäß Telekommunikationsgesetz beauftragt hast und die Telekom feststellte, dass dieser nicht möglich ist.

      9

      von

      vor 6 Jahren

      Oliver I.

      Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.

      Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.

      Oliver I.
      Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.


      D.h., die Telekom sieht weiterhin das Datum der Umzugsmeldung als maßgeblich für die Kündigungsfrist an?

       

      Das ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen.

      von

      vor 6 Jahren

      Hi @Gelöschter Nutzer,

      korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.

      Viele Grüße
      Oliver I.

      0

      von

      vor 6 Jahren

      Oliver I.

      korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.

      korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.
      Oliver I.
      korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.

      Gut, dann hoffen mir mal, daß das sich auch in Zukunkft nicht ändert.

       

      Ist ja durchaus auch vorteilhaft für die Telekom, wenn sie einem Nachmieter kurzfristig einen Anschluß bereitstellen kann, und der nicht noch für drei Monate nach dem Auszug des Vormieters "belegt" ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @SimoneGläßer,

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Hier wurden soweit schon die richtigen Punkte angesprochen.
      Damit das Sonderkündigungsrecht greift, muss zunächst ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Erst hierbei wird systemseitig geprüft, was am neuen Standort möglich ist. Sobald bei dieser Prüfung herauskommt, dass der aktuelle Tarif nicht unverändert mitgenommen werden kann, wird automatisch ein entsprechender Vermerk im System hinterlegt. Dieses ist dann der Zeitpunkt, ab dem das Sonderkündigungsrecht (3 Monate zum Monatsende) greift.

      Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.

      Viele Grüße
      Oliver I.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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