Störung in Endleitung bei 250k Vermieter sagt ich muss auf 50k
vor 22 Tagen
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem aktuellen Problem bei mir.
Meine 250k Leitung ist aktuell mit vielen Störungen geplagt und das Internet ist mehrfach am Tag weg. Nun hatte ich heute einen Techniker hier, der eine Störung in der Endleitung festgestellt hatte.
Mir wurde durch den Techniker gesagt, dass ich der Hausverwaltung Bescheid geben müsse und diese die Reparatur der Endleitung vornehmen müsse.
Leider hatte ich bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrung mit der Verwaltung im Bezug auf Internet gehabt (Kein Glasfaserausbau und andere Störungen), weswegen ich bereits mit Problemen gerechnet hatte.
Nun hat mir die Verwaltung gesagt, dass ich doch viel zu viel Leistung für die alten Leitungen beziehe und ich auf 50k drosseln sollte, wenn ich keine Störungen mehr haben möchte. Auf meine Nachfrage, dass es doch nicht zeitgemäß und zukunftsorientiert sei, meinte sie, dass es doch viele gäbe mit 50k, die trotzdem im Home Office arbeiten können.
Also wie schaut das ganze rechtlich jetzt genau aus? Darf ich darauf bestehen eine 250k Leitung zu beziehen und bei Störungen der Endleitung , dass die Verwaltung diese repariert? Oder muss ich wirklich runterdrosseln und sollten dann da Probleme auftauchen, müssen die erst handeln?
Vielen Dank für eure Antwort und Liebe Grüße
Justin
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BigWoelfi2
vor 22 Tagen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter so etwas von Dir verlangen darf.
Wenn die Hausverwaltung sich quer stellt, könntest Du evtl. ja mit Mietminderung drohen und dann auch machen.
Ob das rechtlich so hält, dazu befragst Du am Besten mal einen Rechtsanwalt, denke ich.
Wenn es die Leitung im Haus nicht korrekt tut, könnte aber auch die Telekom das richten können/müssen, da diese bis zur 1. TAE verantwortlich ist.
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Maja Z.
Telekom hilft Team
vor 22 Tagen
Hallo @Renon_ ,
Wenn die Endleitung , die von der Hausverwaltung verwaltet wird, defekt ist, ist die Hausverwaltung verpflichtet, diese zu reparieren, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu gewährleisten. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Sie zwingt, Ihre Leitung auf 50k zu drosseln, nur weil die Hausverwaltung die notwendigen Reparaturen nicht durchführen möchte.
Viele Grüße
Maja
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Stefan
vor 22 Tagen
lso wie schaut das ganze rechtlich jetzt genau aus?
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem aktuellen Problem bei mir.
Meine 250k Leitung ist aktuell mit vielen Störungen geplagt und das Internet ist mehrfach am Tag weg. Nun hatte ich heute einen Techniker hier, der eine Störung in der Endleitung festgestellt hatte.
Mir wurde durch den Techniker gesagt, dass ich der Hausverwaltung Bescheid geben müsse und diese die Reparatur der Endleitung vornehmen müsse.
Leider hatte ich bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrung mit der Verwaltung im Bezug auf Internet gehabt (Kein Glasfaserausbau und andere Störungen), weswegen ich bereits mit Problemen gerechnet hatte.
Nun hat mir die Verwaltung gesagt, dass ich doch viel zu viel Leistung für die alten Leitungen beziehe und ich auf 50k drosseln sollte, wenn ich keine Störungen mehr haben möchte. Auf meine Nachfrage, dass es doch nicht zeitgemäß und zukunftsorientiert sei, meinte sie, dass es doch viele gäbe mit 50k, die trotzdem im Home Office arbeiten können.
Also wie schaut das ganze rechtlich jetzt genau aus? Darf ich darauf bestehen eine 250k Leitung zu beziehen und bei Störungen der Endleitung , dass die Verwaltung diese repariert? Oder muss ich wirklich runterdrosseln und sollten dann da Probleme auftauchen, müssen die erst handeln?
Vielen Dank für eure Antwort und Liebe Grüße
Justin
Rechtlich musst du dies alleine mit der Hausverwaltung klären.
Die Telekom wird dazu nichts sagen.
Der Vermieter ist verpflichtet dir eine Internetfähige Leitung bereitzustellen.
Zu Geschwindigkeit gibt es keine hier relevanten Vorgaben.
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Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 22 Tagen
Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Sie zwingt, Ihre Leitung auf 50k zu drosseln
Hallo @Renon_ ,
Wenn die Endleitung , die von der Hausverwaltung verwaltet wird, defekt ist, ist die Hausverwaltung verpflichtet, diese zu reparieren, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu gewährleisten. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Sie zwingt, Ihre Leitung auf 50k zu drosseln, nur weil die Hausverwaltung die notwendigen Reparaturen nicht durchführen möchte.
Viele Grüße
Maja
es gibt aber auch keine rechtliche Grundlage auf der der TE einen Anspruch 250 mbit/s hat.
Es gibt auch keine Vertraglich vereinbarte Leistung zwischen Vermieter und Telekom.
Zudem macht es die Telekom genau so. Sind 250 mbit/s auf der Öffentlichen Leitung nicht möglich,
dann sagt sie sorry, musst du halt zurückgestuft werden.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan
Carsten_MK2
vor 22 Tagen
Nun hatte ich heute einen Techniker hier, der eine Störung in der Endleitung festgestellt hatte.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem aktuellen Problem bei mir.
Meine 250k Leitung ist aktuell mit vielen Störungen geplagt und das Internet ist mehrfach am Tag weg. Nun hatte ich heute einen Techniker hier, der eine Störung in der Endleitung festgestellt hatte.
Mir wurde durch den Techniker gesagt, dass ich der Hausverwaltung Bescheid geben müsse und diese die Reparatur der Endleitung vornehmen müsse.
Leider hatte ich bereits in der Vergangenheit schlechte Erfahrung mit der Verwaltung im Bezug auf Internet gehabt (Kein Glasfaserausbau und andere Störungen), weswegen ich bereits mit Problemen gerechnet hatte.
Nun hat mir die Verwaltung gesagt, dass ich doch viel zu viel Leistung für die alten Leitungen beziehe und ich auf 50k drosseln sollte, wenn ich keine Störungen mehr haben möchte. Auf meine Nachfrage, dass es doch nicht zeitgemäß und zukunftsorientiert sei, meinte sie, dass es doch viele gäbe mit 50k, die trotzdem im Home Office arbeiten können.
Also wie schaut das ganze rechtlich jetzt genau aus? Darf ich darauf bestehen eine 250k Leitung zu beziehen und bei Störungen der Endleitung , dass die Verwaltung diese repariert? Oder muss ich wirklich runterdrosseln und sollten dann da Probleme auftauchen, müssen die erst handeln?
Vielen Dank für eure Antwort und Liebe Grüße
Justin
Man muss hier zwischen "defekt" und "ungeeignet" unterscheiden.
Ein Defekt ist zu reparieren. Da das DSL ja anscheinend grundsätzlich läuft, sagt der Anscheinsbeweis: Nö, die Leitung ist nicht defekt.
Eine nicht gut für Frequenzen bis 35 MHz geeignete Leitung ist dagegen kein Defekt - und wenn keine bestimmte Leistung mietvertraglich zugesichert wurde, besteht auch kein Anspruch auf Ersatz des Kabels.
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HappyGilmore
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 17 Tagen
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Aber bitte. Ich bestehe nicht darauf Recht zu bekommen, weil die Situation bzw. die Regelung völlig unklar und in meinen Augen auch schwammig ist. Siehe deinen Verweis auf das TKG . Und wie in meinem Beispiel einer defekten und nicht funktionierenden Endleitung und auch das zur Verfügungstellen einer funktionierenden Endleitung hat es ja eben schon eine Entscheidung gegeben und die Pflicht beim Eigentümer gesehen.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist. Und das offensichtlich. Mach dir nichts draus.
@Stefan Danke. Dann bin ich mal echt gespannt ob es eine Aufklärung gibt oder einfach nur einen Hinweis auf die schwammige und unklare Formulierung im TKG . Und viel spannender ist doch dann am Ende die Umsetzung durch die Netzbetreiber.
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Bitte @der_Lutz Warum? Und was soll dieses "...wie so oft" und " ...ständiges OT"? Das ist nicht richtig und entspricht nicht der Wahrheit. Bitte unterlasse solche Unterstellungen um mich in ein schlechtes Licht zu rücken oder die vermeintliche Richtigkeit deiner Aussagen zu untermauern. Wir sind hier in einer öffentlichen Community und man läuft mit solchen Äußerungen deinerseits Gefahr Anderen das Gefühl zu geben bei Community-Mitgliedern nicht nicht gut aufgehoben zu sein und nicht Ernst genommen zu werden. Das empfinde ich als persönlichen Angriff und nicht o.K.
Und was das mit den Spielregeln jetzt soll erschließt sich mir nicht zumal meine Äußerungen nicht OT sind und das Thema behandeln welches @Renon_ hier vorgebracht hat. Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung und wer in welcher Form auch immer dafür zuständig und verantwortlich ist. Und mit meinen Beiträgen versuche ich meine Meinung dazu zu vertreten. Was dir offensichtlich missfällt.
Also. Wenn du meinst ich hätte den Beitrag nicht gelesen und verstanden bist du eben im Unrecht denn ich habe ihn sehr wohl gelesen und auch verstanden. Nur muß ich ihn nicht so umsetzen wie es dir gefällt. Belasse es doch einfach dabei das wir beide unterschiedlicher Meinung sind und unseren Standpunkt dazu vertreten. Aber weder der eine noch der andere im Recht ist. Daher bitte ich dich auch freundlich und sachlich zu bleiben.
Und die Diskussion gab es ja schon mal zum Thema Endleitung .
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der_Lutz
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 17 Tagen
Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Aber bitte. Ich bestehe nicht darauf Recht zu bekommen, weil die Situation bzw. die Regelung völlig unklar und in meinen Augen auch schwammig ist. Siehe deinen Verweis auf das TKG . Und wie in meinem Beispiel einer defekten und nicht funktionierenden Endleitung und auch das zur Verfügungstellen einer funktionierenden Endleitung hat es ja eben schon eine Entscheidung gegeben und die Pflicht beim Eigentümer gesehen.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist. Und das offensichtlich. Mach dir nichts draus.
@Stefan Danke. Dann bin ich mal echt gespannt ob es eine Aufklärung gibt oder einfach nur einen Hinweis auf die schwammige und unklare Formulierung im TKG . Und viel spannender ist doch dann am Ende die Umsetzung durch die Netzbetreiber.
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Bitte @der_Lutz Warum? Und was soll dieses "...wie so oft" und " ...ständiges OT"? Das ist nicht richtig und entspricht nicht der Wahrheit. Bitte unterlasse solche Unterstellungen um mich in ein schlechtes Licht zu rücken oder die vermeintliche Richtigkeit deiner Aussagen zu untermauern. Wir sind hier in einer öffentlichen Community und man läuft mit solchen Äußerungen deinerseits Gefahr Anderen das Gefühl zu geben bei Community-Mitgliedern nicht nicht gut aufgehoben zu sein und nicht Ernst genommen zu werden. Das empfinde ich als persönlichen Angriff und nicht o.K.
Und was das mit den Spielregeln jetzt soll erschließt sich mir nicht zumal meine Äußerungen nicht OT sind und das Thema behandeln welches @Renon_ hier vorgebracht hat. Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung und wer in welcher Form auch immer dafür zuständig und verantwortlich ist. Und mit meinen Beiträgen versuche ich meine Meinung dazu zu vertreten. Was dir offensichtlich missfällt.
Also. Wenn du meinst ich hätte den Beitrag nicht gelesen und verstanden bist du eben im Unrecht denn ich habe ihn sehr wohl gelesen und auch verstanden. Nur muß ich ihn nicht so umsetzen wie es dir gefällt. Belasse es doch einfach dabei das wir beide unterschiedlicher Meinung sind und unseren Standpunkt dazu vertreten. Aber weder der eine noch der andere im Recht ist. Daher bitte ich dich auch freundlich und sachlich zu bleiben.
Und die Diskussion gab es ja schon mal zum Thema Endleitung .
Nein, in deinem ganzen Kommentar geht es nicht um die Endleitung sondernd um dich und noch etwas Geschwurbel, also komplett OT, bitte unterlasse das, du verstößt hier massiv gegen die Spielregeln.
Darum werde ich auf den Rest deiner absurden Schreiberei auch gar nicht eingehen, denn auch das wäre komplett OT.
0
HappyGilmore
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 17 Tagen
sondernd um dich und noch etwas Geschwurbel
Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Aber bitte. Ich bestehe nicht darauf Recht zu bekommen, weil die Situation bzw. die Regelung völlig unklar und in meinen Augen auch schwammig ist. Siehe deinen Verweis auf das TKG . Und wie in meinem Beispiel einer defekten und nicht funktionierenden Endleitung und auch das zur Verfügungstellen einer funktionierenden Endleitung hat es ja eben schon eine Entscheidung gegeben und die Pflicht beim Eigentümer gesehen.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist. Und das offensichtlich. Mach dir nichts draus.
@Stefan Danke. Dann bin ich mal echt gespannt ob es eine Aufklärung gibt oder einfach nur einen Hinweis auf die schwammige und unklare Formulierung im TKG . Und viel spannender ist doch dann am Ende die Umsetzung durch die Netzbetreiber.
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Bitte @der_Lutz Warum? Und was soll dieses "...wie so oft" und " ...ständiges OT"? Das ist nicht richtig und entspricht nicht der Wahrheit. Bitte unterlasse solche Unterstellungen um mich in ein schlechtes Licht zu rücken oder die vermeintliche Richtigkeit deiner Aussagen zu untermauern. Wir sind hier in einer öffentlichen Community und man läuft mit solchen Äußerungen deinerseits Gefahr Anderen das Gefühl zu geben bei Community-Mitgliedern nicht nicht gut aufgehoben zu sein und nicht Ernst genommen zu werden. Das empfinde ich als persönlichen Angriff und nicht o.K.
Und was das mit den Spielregeln jetzt soll erschließt sich mir nicht zumal meine Äußerungen nicht OT sind und das Thema behandeln welches @Renon_ hier vorgebracht hat. Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung und wer in welcher Form auch immer dafür zuständig und verantwortlich ist. Und mit meinen Beiträgen versuche ich meine Meinung dazu zu vertreten. Was dir offensichtlich missfällt.
Also. Wenn du meinst ich hätte den Beitrag nicht gelesen und verstanden bist du eben im Unrecht denn ich habe ihn sehr wohl gelesen und auch verstanden. Nur muß ich ihn nicht so umsetzen wie es dir gefällt. Belasse es doch einfach dabei das wir beide unterschiedlicher Meinung sind und unseren Standpunkt dazu vertreten. Aber weder der eine noch der andere im Recht ist. Daher bitte ich dich auch freundlich und sachlich zu bleiben.
Und die Diskussion gab es ja schon mal zum Thema Endleitung .
Nein, in deinem ganzen Kommentar geht es nicht um die Endleitung sondernd um dich und noch etwas Geschwurbel, also komplett OT, bitte unterlasse das, du verstößt hier massiv gegen die Spielregeln.
Darum werde ich auf den Rest deiner absurden Schreiberei auch gar nicht eingehen, denn auch das wäre komplett OT.
absurden Schreiberei
Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Aber bitte. Ich bestehe nicht darauf Recht zu bekommen, weil die Situation bzw. die Regelung völlig unklar und in meinen Augen auch schwammig ist. Siehe deinen Verweis auf das TKG . Und wie in meinem Beispiel einer defekten und nicht funktionierenden Endleitung und auch das zur Verfügungstellen einer funktionierenden Endleitung hat es ja eben schon eine Entscheidung gegeben und die Pflicht beim Eigentümer gesehen.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
selbstverständlich kann ich darauf bestehen im Recht zu sein und ich tue es auch.
und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Nochmal lieber @der_Lutz
Für was soll ich mich schämem? Und bitte ohnen einen Unterton. Sachlich und fachlich. Du vertrittst deine Meinung und legst dir die TKG aus. Und ich vertrete eben meine Meinung. Schlussendlich kannst du das nicht klären und darauf bestehen im Recht zu sein und ich ebenso wenig solange es in meinen Augen keine eindeutige Regelung gibt. Denn das was du mir aufgezeigt hast ist schwammig. Und würde es eine eindeutige verpflichtende Regelung geben bin ich mir sicher würde die BNetzA darauf achten, das diese von den Netzbetreibern zum Schutze der Verbraucher umgesetzt würde. Und weil ich diese Auffassung habe soll ich mich schämen? Respekt. Freundlicher und sachlicher Umgang wie ich ihn hier pflege und wie es die Spielregeln vorgeben sieht anders aus. Also bitte. Schreibe mir nicht vor was ich zu tun habe, wie ich es zu tun habe und unterstelle mir nicht ich würde etwas nicht verstehen.
Zum guten Schluß. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
ich unterstelle nicht, ich stelle fest.
Dann stelle ich fest das du im Unrecht bist. Und das offensichtlich. Mach dir nichts draus.
@Stefan Danke. Dann bin ich mal echt gespannt ob es eine Aufklärung gibt oder einfach nur einen Hinweis auf die schwammige und unklare Formulierung im TKG . Und viel spannender ist doch dann am Ende die Umsetzung durch die Netzbetreiber.
dann unterliegst du, wie so oft einem Irrtum, ist ja nicht schlimm.
Was aber schlimm ist, dein ständiges OT, wenn du schon selbst immer wieder die Spielregeln hier anbringst wäre der erste Stepp dass du sich selbst dran hältst.
Bitte @der_Lutz Warum? Und was soll dieses "...wie so oft" und " ...ständiges OT"? Das ist nicht richtig und entspricht nicht der Wahrheit. Bitte unterlasse solche Unterstellungen um mich in ein schlechtes Licht zu rücken oder die vermeintliche Richtigkeit deiner Aussagen zu untermauern. Wir sind hier in einer öffentlichen Community und man läuft mit solchen Äußerungen deinerseits Gefahr Anderen das Gefühl zu geben bei Community-Mitgliedern nicht nicht gut aufgehoben zu sein und nicht Ernst genommen zu werden. Das empfinde ich als persönlichen Angriff und nicht o.K.
Und was das mit den Spielregeln jetzt soll erschließt sich mir nicht zumal meine Äußerungen nicht OT sind und das Thema behandeln welches @Renon_ hier vorgebracht hat. Es geht nach wie vor um das Thema Endleitung und wer in welcher Form auch immer dafür zuständig und verantwortlich ist. Und mit meinen Beiträgen versuche ich meine Meinung dazu zu vertreten. Was dir offensichtlich missfällt.
Also. Wenn du meinst ich hätte den Beitrag nicht gelesen und verstanden bist du eben im Unrecht denn ich habe ihn sehr wohl gelesen und auch verstanden. Nur muß ich ihn nicht so umsetzen wie es dir gefällt. Belasse es doch einfach dabei das wir beide unterschiedlicher Meinung sind und unseren Standpunkt dazu vertreten. Aber weder der eine noch der andere im Recht ist. Daher bitte ich dich auch freundlich und sachlich zu bleiben.
Und die Diskussion gab es ja schon mal zum Thema Endleitung .
Nein, in deinem ganzen Kommentar geht es nicht um die Endleitung sondernd um dich und noch etwas Geschwurbel, also komplett OT, bitte unterlasse das, du verstößt hier massiv gegen die Spielregeln.
Darum werde ich auf den Rest deiner absurden Schreiberei auch gar nicht eingehen, denn auch das wäre komplett OT.
Vielen Dank für die netten Worte. So viel zum Thema. Meine Meinung ist also absurd und Geschwurbel. Respekt. Aber interessant mit welchem Ton man hier angegangen wird. Der Umgangston hier wird immer besser.
Passt irgendwie nicht zu...
Wir wünschen uns einen offenen und konstruktiven Austausch in einem freundlichen und sachlichen Umgangston rund um alle Themen aus der Welt der Telekommunikation.
Ein offener Austausch kann Lob und Kritik gleichermaßen enthalten. Mit beidem können wir umso besser umgehen, je respektvoller Sie Ihr Anliegen vortragen. Denn auch wir sind Menschen aus Fleisch und Blut. Im Gegenzug können Sie von uns einen ebenso respektvollen und lösungsorientierten Umgang erwarten.
Beiträge, über die wir uns freuen
offen, sachlich und konstruktiv
höflich, freundlich und respektvoll
tolerant – auch, wenn jemand Ihre Ansicht nicht teilt.
Beiträge, die wir nicht so gerne sehen.....
Kann ich keinen Verstoß meinerseits erkennen.
Also.
Um es kurz zu machen. Ich vertrete zum Thema Endleitung eine andere Auffassung und stütze mich dabei auf Informationen die ich hier verlinkt habe. Das ist weder OT, noch absurd oder Geschwurbel. Punkt.
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Antwort
von
Carsten_MK2
Stefan
vor 17 Tagen
@HappyGilmore @der_Lutz
Ich habe nun am Donnerstag eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur gestellt und um ein Klärung des Sachverhalts gebeten.
Eine Eingangsbestätigung habe ich erhalten. Mal schauen, ob es auch jemals eine Antwort gibt die hier Klarheit bringt.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Renon_