FYI: Vermieter ist für Entstörung der Endleitung Zuständig
vor 5 Jahren
Immer wieder taucht die Frage auf, wer bei einer Störung für die Reparatur der Endleitung (also Kabel von APL bis TAE ) zuständig ist.
Und da gingen auch hier in diversen Threads die Meinungen oft auseinander... Auch von Seitens der Teamis waren da die Aussagen auch nicht immer eindeutig.
Für Eindeutigkeit hat ein Urteil (BGH, Urteil v. 5.12.2018, VIII ZR 17/18) des Bundesgerichtshofs gesorgt (mittlerweile sogar schon ein Jahr alt )
Da wurde eindeutig klar gestellt, dass der Vermieter für die Instandsetzung der Endleitung zuständig ist.
Dabei wird auch klar, dass alle Kabel (egal ob Strom, TV oder eben Telefon) Bestandteil der Immobilie ist (egal, wer sie irgendwann mal verlegt hat).
Meine sich daraus schlussfolgernde persönliche Meinung (nicht Rechtsrelevant) ist:
Wenn also Kunde der Meinung ist, Telekom (bzw. der beauftrage AD-Techniker) wäre dafür zuständig und nicht der Vermieter, dann stimmt das so entsprechend Urteil BGH nicht...
Entsprechend Hinweis von @Gelöschter Nutzer (danke) weise ich ausdrücklich darauf hin, dass das Posting eine reine Info mit persönlicher Meinung als Kommentar ist
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Anonymous User
vor 5 Jahren
Hallo @prophaganda
Da du ein Urteil des BGH nicht nur als Information ins Netz gestellt hast , sondern auch kommentiert hast, könnte das eventuell als Rechtsberatung ausgelegt werden und das darf nur ein Rechtsanwalt.
Das ist aber meine persönliche Meinung.
MfG
Nachtrag: mein Beitrag ist mit dem Zusatz
Gegenstandslos.
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prophaganda
Antwort
von
Anonymous User
vor 5 Jahren
Das Haus wurde gerade frisch renoviert
Das Haus wurde gerade frisch renoviert
@Gelöschter Nutzer
...Und dabei "Mist" gebaut?
...ich möchte nur eine funktionierende Leitung.
...ich möchte nur eine funktionierende Leitung.
Siehe meinen Eingangsbeitrag...
Ich dachte das während der Renovierung die Leitungen getauscht wurden
Ich dachte das während der Renovierung die Leitungen getauscht wurden
Die Renovierung hat doch auch der Vermieter veranlasst...
Und nun ist alles hübsch, am besten alle Leitungen unter Putz, im dümmsten Fall verlaufen die noch durch die Wohnungen der anderen Mieter durch... da währt man sich natürlich als Vermieter mit Händen und Füßen, da wieder was aufzustemmen und im dümmsten Fall andere Mieter damit zu belästigen...
Nichts desto trotz ist und er bleibt er meines Erachtens in der Pflicht, das Problem zu beheben.
Vermutlich am falschen Ende bei der Renovierung gespart... I-Rohre sind immer vorteilhaft 💡- Kostet nur etwas mehr...
Die Versorgung mit Telefon und co ist in der Miete enthalten.
Die Versorgung mit Telefon und co ist in der Miete enthalten.
Na was willst Du mehr? Warum sträubt sich Dein RA, Dein Mietsrecht gegenüber dem Vermieter durchzusetzen?
Oder steht im Mietvertrag: " "Telefon und co" nur über Anbieter "xyz" "?
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
prophaganda