Gelöst

Störung Glasfaser FFTH - keine Info ist auch eine

vor 2 Jahren

Wir haben seit April einen FFTH Anschluss durch eine Förderaktion des Bundes. Bis dahin hatten wir einen langsamen DSL Anschluss mit Hybrid Ergänzung.  Da der Anschluss über Oberleitungen lief hatten wir im Schnitt 1 x im Jahr einen Blitzschaden im Verteilerkasten, welcher jedoch innerhalb 1 oder 2 Tagen immer beseitigt wurde. Der Anschluss war langsam aber wegen der Hybrid Lösung zumindest ausfallsicher.

Der Umstieg und die Ersteinrichtung dieses Anschlusses auf Glasfaser sollte alles besser machen, hat uns sehr sehr viele Nerven gekostet, weil unser Anschluss auf einem falschen Port geschaltet war. Absolute Inkompetenz der Störungshotline was Glasfaseranschlüsse angeht, fehlende Zuständigkeiten für die einzelnen Abläufe führten zu 5 Ortsterminen tlw. ohne Zuständigkeit der Techniker vor Ort. 

 

Seit Mittwoch 9 Uhr ist unser Glasfaseranschluss nunmehr vollständig außer Betrieb. Die Störung wurde als Flächenstörung qualifiziert lt. Hotline und sollte erst am Donnerstag, dann am Freitag um 10.30 Uhr beseitigt werden.

Ich habe eine Einzelstörung gemeldet um auf dem lfd. zu sein. Der Störungsstatus welcher über aktuelle Termine informiert spricht nur von einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung.  Das ist wenig hilfreich was eine Zeitplanung angeht.

 

Gestern Nachmittag hat eine Kollegin im Kundencenter einen Ersatzwlan Schnellstart 3 Paket vorgeschlagen. Wie lange die Störung dauert könne nicht festgestellt werden, wir müssten aber vermutlich Geduld haben. Also zum Telekom Shop. Der Mitarbeiter war sehr hilfsbereit und hat den LTE Router übergeben. In Zeiten von Streaming, onlinegaming und homeoffice mit hohen Datenaustausch sind 60 GB eher ein Witz zumal das gebuchte TV Paket über die Media Receiver über den LTE Router ohnehin nicht funktioniert. gleiches gilt für den Festnetzanschluss (in normalen Monaten sind es 580 - 600 GB pro Monat lt. Router ohne TV über Receiver in homeofffice intensiven monaten auch 1000 GB).

Beim Besuch im Telekom Shop teilte der Mitarbeiter mit das wohl nur einzelne FFTH Bereiche gestört sind und diese in unserer Stadt geschalteten Anschlüsse keine Masse darstellen.

 

Nach meinen Erfahrungen bei der Schaltung habe ich auf Grund der geringen Anzahl der Glasfaser Techniker / Überlastung des PTI Teams und der offensichtlich geringen Prioisierung (der Flächenstörung wegen weniger betroffener Anschlüsse) inzwischen die Vermutung das die Störung wieder erhebliche Nerven kostet.

 

Da die Einschaltung des Telekom hilft Teams bei der Rufnummernübernahme vom Alt-DSL Anschluss und zur endgültigen Störung geholfen hat, versuche ich es mit einem neuen Eintrag um festzustellen, wann ein faktischer Beseitigungstermin zur Beseitigung dieser Störung nunmehr geplant ist.

 

 

 

 

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    • vor 2 Jahren

      Grüße @Steffi05 

      Steffi05

      Der Mitarbeiter war sehr hilfsbereit und hat den LTE Router übergeben. In Zeiten von Streaming, onlinegaming und homeoffice mit hohen Datenaustausch sind 60 GB eher ein Witz

      Der Mitarbeiter war sehr hilfsbereit und hat den LTE Router übergeben. In Zeiten von Streaming, onlinegaming und homeoffice mit hohen Datenaustausch sind 60 GB eher ein Witz
      Steffi05
      Der Mitarbeiter war sehr hilfsbereit und hat den LTE Router übergeben. In Zeiten von Streaming, onlinegaming und homeoffice mit hohen Datenaustausch sind 60 GB eher ein Witz

      Das ist super, der Schnellstarter.

      Aber hat nicht für Streaming gedacht. 

      Es kann aber auch Datenvolumen kostenlos nachgebucht werden in einem gewissen Maße.

       

       

      Steffi05

      Ich habe eine Einzelstörung gemeldet um auf dem lfd. zu sein. Der Störungsstatus welcher über aktuelle Termine informiert spricht nur von einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung. Das ist wenig hilfreich was eine Zeitplanung angeht.

      Ich habe eine Einzelstörung gemeldet um auf dem lfd. zu sein. Der Störungsstatus welcher über aktuelle Termine informiert spricht nur von einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung.  Das ist wenig hilfreich was eine Zeitplanung angeht.
      Steffi05
      Ich habe eine Einzelstörung gemeldet um auf dem lfd. zu sein. Der Störungsstatus welcher über aktuelle Termine informiert spricht nur von einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung.  Das ist wenig hilfreich was eine Zeitplanung angeht.

      Da nicht bekannt ist, wie es zu der störung kam, kann es je nach Aufwand bis zu Wochen dauern.

      Wenn z.B. das Glasfaser durch einen Bagger beschädigt wurde, bedarf es Tiefbauarbeiten und dafür auch Genehmigungen von der Stadt.

       

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      NoOneElse

      Zum anderen. War nicht gerade der Einsatz von Leerrohren und Speedpipes auch eine Begründung für leichtere Wartbarkeit und Reparaturfähigkeit? Dann kann das also nicht so lange dauern.

       

      Zum anderen. War nicht gerade der Einsatz von Leerrohren und Speedpipes auch eine Begründung für leichtere Wartbarkeit und Reparaturfähigkeit? Dann kann das also nicht so lange dauern.

      NoOneElse

       

      Zum anderen. War nicht gerade der Einsatz von Leerrohren und Speedpipes auch eine Begründung für leichtere Wartbarkeit und Reparaturfähigkeit? Dann kann das also nicht so lange dauern.


      Was kann nicht so lange dauern?

       

      Eine kleine Unterbrechung reparieren oder ein. Kabel über eine Länge von mehreren kilometern zu ersetzen?

      Und was ist eigentlich LANGE - wir reden aktuell über Tag 3 und wissen nicht mal wie weit die Reparatur ist oder was vorgefallen ist.

       

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      →Mataimaki←

      Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen.

      Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen.
      →Mataimaki←
      Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen.

      Hier in München ist die Situation so:

      Wenn Firma A baut, dann hat Firma A die Genehmigung.

      Kommt nun eine Störung rein, dann kann es sein, dass Firma B die beheben soll - die Firma B erhält aber keine Genehmigung so lange wie die Genehmigung der Firma A noch aktiv ist (die werden üblicherweise für mehrere Wochen beantragt und genehmigt).

       

      In München braucht die Stadt selbst bei Mini-Grabereien bis zu 8 Wochen bis sie die Genehmigung erteilt.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @muc80337_2 

      muc80337_2

      In München braucht die Stadt selbst bei Mini-Grabereien bis zu 8 Wochen bis sie die Genehmigung erteilt.

      In München braucht die Stadt selbst bei Mini-Grabereien bis zu 8 Wochen bis sie die Genehmigung erteilt.
      muc80337_2
      In München braucht die Stadt selbst bei Mini-Grabereien bis zu 8 Wochen bis sie die Genehmigung erteilt.

      Dann kann man nur hoffen, das es niemals die Verwaltung oder den OB trifft. Da würde ich als Provider dann extra mauern. "Leider haben wir nun keine Mitarbeiter zur Verfügung, weil die Erteilung der Genehmigung so lange gedauert hat." ...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Steffi05  schrieb:

       

      Ich habe eine Einzelstörung gemeldet um auf dem lfd. zu sein.

      Das ist ja lustig und völlig nutzlos.

      Im Idealfall wir diese von der Telekom ignoriert, wenn es schlecht läuft wird jemand Rausgeschickt und du hast einen Grund dich anschließen über nicht

      zielführende Vorort Termine zu beklagen - DIE DU SELST AUSGELÖST HAST.

       

       

      @Steffi05  schrieb:
      in normalen Monaten sind es 580 - 600 GB pro Monat

      Dann konzentrierst du dich halt besser mal auf das Homeoffice und wichtiges Internet, dann langt das Volumen auch eine Woche oder länger - den für die wichtigen Dinge soll das Paket eine Überbrückung sein.  Ausserdem kann es nachgebucht werden. die 600Gb im Router sind inklusive TV.

       

      Da mehrere Anschlüsse betroffen ist es eine Flächenstörung, die wird auch entsprechend priorisiert bearbeitet.

      FTTH ist vollkommen passiv, dass heisst es gibt keine stromführende Teile  zwischen OLT  und Hausanschluss, daher liegt der Verdacht auf eine schadhafte Leitung nah.

      Möglicherweise ein Baum in Oberleitung gefallen jemand ein Loch gebaggert, oder besoffen in einen NVT gefahren.

      Das kann halt je nach Schaden dauern und da hilft auch der Hinweis nicht, dass man keine Panzer virtuell vernichten kann.

       

       

       

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    • vor 2 Jahren

      Stefan

      Das ist ja lustig und völlig nutzlos. Im Idealfall wir diese von der Telekom ignoriert, wenn es schlecht läuft wird jemand Rausgeschickt und du hast einen Grund dich anschließen über nicht zielführende Vorort Termine zu beklagen - DIE DU SELST AUSGELÖST HAST.

      Das ist ja lustig und völlig nutzlos.

      Im Idealfall wir diese von der Telekom ignoriert, wenn es schlecht läuft wird jemand Rausgeschickt und du hast einen Grund dich anschließen über nicht

      zielführende Vorort Termine zu beklagen - DIE DU SELST AUSGELÖST HAST.

      Stefan

      Das ist ja lustig und völlig nutzlos.

      Im Idealfall wir diese von der Telekom ignoriert, wenn es schlecht läuft wird jemand Rausgeschickt und du hast einen Grund dich anschließen über nicht

      zielführende Vorort Termine zu beklagen - DIE DU SELST AUSGELÖST HAST.


      Habe mich falsch ausgedrückt. Meine Einzel-Störungsmeldung per Telefon ist an das Masterticket angehängt worden. So erfahre ich wenn das Hauptticket erledigt ist per SMS. Außerdem musste die Störungsstelle das machen um mir den Schnellstart Router ausgeben zu lassen.

      Ich denke nicht, dass es deswegen mehr oder weniger Vorort Termine gibt.

      Außerdem verlangt §58 TKG eine solche Meldung durch den Verbraucher um die weiteren Folgen der Norm auszulösen. 

       

      NoOneElse

      Zum anderen gehört ja Telekommunikation ebenso zur Infrastruktur wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser. Und zumindest bei Unfällen mit Zerstörung der Infrastruktur von den 3 erstgenannten ist spätestens am Folgetag ein Tiefbauer mit Straßenstaubsauger vor Ort um den Aushub zur Reparatur durchzuführen.

      Zum anderen gehört ja Telekommunikation ebenso zur Infrastruktur wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser. Und zumindest bei Unfällen mit Zerstörung der Infrastruktur von den 3 erstgenannten ist spätestens am Folgetag ein Tiefbauer mit Straßenstaubsauger vor Ort um den Aushub zur Reparatur durchzuführen.
      NoOneElse
      Zum anderen gehört ja Telekommunikation ebenso zur Infrastruktur wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser. Und zumindest bei Unfällen mit Zerstörung der Infrastruktur von den 3 erstgenannten ist spätestens am Folgetag ein Tiefbauer mit Straßenstaubsauger vor Ort um den Aushub zur Reparatur durchzuführen.

      Das sehe ich ganz genauso. Wir haben uns in Deutschland an die schlechte Infrastruktur so gewöhnt, dass so was hingenommen wird.  Es wird noch schlimmer werden. Das mit dem Schnellstartgerät ist ja eine gute Überbrückungslösung. Aber bei einem laufenden Vertrag sollte man erwarten können, dass auf Grund der Vertragsverpflichtungen der Telekom unbegrenztes Datenvolumen freigeschaltet wird so lange die Störung anhält.  Warum sollte man sich insoweit einschränken. Und jedes mal die Hotline anzurufen um weitere 60 GB zu erbetteln ist irgenwie schräg bei einem Vertragsverhältnis.

       

       

      →Mataimaki←

      Klar liegt eine Genehmigung vor, aber halt keine für ein größeres Loch oder einen anderen Aufbaggerweg. Das braucht dann in Deutschland eine neue Genehmigung. Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen. Klingt komisch, ist aber so. Und ist in Deutschland so geregelt per Gesetz. Du kennst dich doch sonst so gut darin aus.

      Klar liegt eine Genehmigung vor, aber halt keine für ein größeres Loch oder einen anderen Aufbaggerweg.

      Das braucht dann in Deutschland eine neue Genehmigung.

      Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen.

      Klingt komisch, ist aber so. Und ist in Deutschland so geregelt per Gesetz.

      Du kennst dich doch sonst so gut darin aus.

      →Mataimaki←

      Klar liegt eine Genehmigung vor, aber halt keine für ein größeres Loch oder einen anderen Aufbaggerweg.

      Das braucht dann in Deutschland eine neue Genehmigung.

      Auch gilt die Genehmigung nur für das eine Unternehmen.

      Klingt komisch, ist aber so. Und ist in Deutschland so geregelt per Gesetz.

      Du kennst dich doch sonst so gut darin aus.


      solche Genehmigungen sind für die Telekomunikationsanbieter in der Regel aber nicht so langwierig weil es sich um Infrastrukturmaßnahmen handelt.

       

       

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass die Telekom nach § 58 Abs. 2 TKG :https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

      dazu verpflichtet ist die Maßnahmen zu benennen die eingeleitet wurden und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird. Von selber hat die Telekom hier gar nichts gemacht.

       

       

      Stefan

      wissen nicht mal wie weit die Reparatur ist oder was vorgefallen ist.

      wissen nicht mal wie weit die Reparatur ist oder was vorgefallen ist.
      Stefan
      wissen nicht mal wie weit die Reparatur ist oder was vorgefallen ist.

      s.o. wenn man eine Info darüber bekommen würde, wäre das ja auch schon mal eine Maßnahme.... um mehr geht es mir aktuell gar nicht... 

       

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Steffi05

      Aber bei einem laufenden Vertrag sollte man erwarten können, dass auf Grund der Vertragsverpflichtungen der Telekom unbegrenztes Datenvolumen freigeschaltet wird so lange die Störung anhält.

      Aber bei einem laufenden Vertrag sollte man erwarten können, dass auf Grund der Vertragsverpflichtungen der Telekom unbegrenztes Datenvolumen freigeschaltet wird so lange die Störung anhält.
      Steffi05
      Aber bei einem laufenden Vertrag sollte man erwarten können, dass auf Grund der Vertragsverpflichtungen der Telekom unbegrenztes Datenvolumen freigeschaltet wird so lange die Störung anhält.

      Welche Vertragsverpflichtung? der Mittlere Verfügbarkeit deines Anschluss ist 97% - gleichzusetzen mit einem Ausfall von 10 Tage im Jahr.

      Das TKG regelt lediglich die Kompensation eine Ausfalls.

       

       

      Steffi05

      Warum sollte man sich insoweit einschränken

      Warum sollte man sich insoweit einschränken
      Steffi05
      Warum sollte man sich insoweit einschränken

      Weil es juristisch eine Schadensminderungspflicht gibt - wenn wir schon andauend Gesetze zitieren.

       

       

      Steffi05

      solche Genehmigungen sind für die Telekomunikationsanbieter in der Regel aber nicht so langwierig weil es sich um Infrastrukturmaßnahmen handelt.

      solche Genehmigungen sind für die Telekomunikationsanbieter in der Regel aber nicht so langwierig weil es sich um Infrastrukturmaßnahmen handelt.
      Steffi05
      solche Genehmigungen sind für die Telekomunikationsanbieter in der Regel aber nicht so langwierig weil es sich um Infrastrukturmaßnahmen handelt.

      Das kommt drauf an, wo der Schaden ist - selten sieht es das Strassenbauamt gerne, wenn jemand ein Loch in die A7 gräbt 

       

       

      Steffi05

      wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

      wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
      Steffi05
      wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

      macht sie ja nur, wird der Termin verschoben. Das TKG scheint mir aber an einigen Stellen von ein paar hirnlosen Affen zusammen geschustert.

      Sorry, aber anders kann ich das kaum schreiben. in keinem Bereich für den der Staat für die Einhaltung verantwortlich ist, gibt er Gründe heraus woran es 

      konkret liegt wenn er Termine nicht einhält. Aber die Telefonieanbieter sollen den DAU darüber informieren welche Massnahmen eingeleitet wurden.

      Liest sich dann so „Wir haben eine OTDR Messung der Leitung veranlasst und die Schadstelle zu finden“

       

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @holzher24 

      @holzher24  schrieb:
      Internet ist nicht wichtig, auch wenn es manche für überlebenswichtig halten.

      Sag das mal dem Gesetzgeber und auch der Wirtschaft, die immer mehr rein über das Internet abwickeln wollen. So gewerbliche Steuermeldungen oder Schriftverkehr oder auc Banking oder ... . Ach übrigens. Warum verschickt die Telekom die Rechnungen eigentlich nicht per Briefpost? Und zwar ohne Aufpreis. Weil doch Internet nicht wichtig ist und Abbuchung vor Kenntnissnahme einer Forderung ja wohl mehr als problematisch ist ...

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Steffi05

      Warum sollte man sich insoweit einschränken. Und jedes mal die Hotline anzurufen um weitere 60 GB zu erbetteln ist irgenwie schräg bei einem Vertragsverhältnis.

      Warum sollte man sich insoweit einschränken. Und jedes mal die Hotline anzurufen um weitere 60 GB zu erbetteln ist irgenwie schräg bei einem Vertragsverhältnis.
      Steffi05
      Warum sollte man sich insoweit einschränken. Und jedes mal die Hotline anzurufen um weitere 60 GB zu erbetteln ist irgenwie schräg bei einem Vertragsverhältnis.

      Es wendet sich offenbar an andere Kunden. Für Deine Zwecke wäre eine Entschädigung sehr viel sinnvoller gewesen, für die 10€/Tag  bekommst Du bei jdem Provider eien Daily Flat. Die clevere Alternative.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Steffi05

      Bis dahin hatten wir einen langsamen DSL Anschluss mit Hybrid Ergänzung.

      Bis dahin hatten wir einen langsamen DSL Anschluss mit Hybrid Ergänzung.
      Steffi05
      Bis dahin hatten wir einen langsamen DSL Anschluss mit Hybrid Ergänzung.

      Gibt es die Hybrid-Ergänzung um Glasfasertarif nicht (in der reinen Backup-Variante)? Falls doch, die hätte ich sicher zugebucht. Mal sehen wie die neuen Hybridtarife demnächst aussehen werden im Hinblick auf Glasfasertarife.

      10

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      von

      vor 2 Jahren

      NoOneElse

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?
      NoOneElse
      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Wie kommst Du darauf?

       

      Der TKG §8 sagt

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.


       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @muc80337_2 

      muc80337_2

      NoOneElse Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig? Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig? NoOneElse Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig? Wie kommst Du darauf? Der TKG §8 sagt (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      NoOneElse

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?
      NoOneElse
      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Wie kommst Du darauf?

       

      Der TKG §8 sagt

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.


      muc80337_2
      NoOneElse

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?
      NoOneElse
      Dafür, das man mehr bezahlen muss, bekommt man also keine Entschädigung? Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Wie kommst Du darauf?

       

      Der TKG §8 sagt

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

      (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.



      Du meintest den §58 ...

       

      muc80337_2

      Es ist allerdings wohl auch so, dass man - falls man Hybrid hat/nutzen kann - im Falle eines DSL/Glasfaser Ausfalls keine Entschädigungszahlung gem. TKG erhält.

      Es ist allerdings wohl auch so, dass man - falls man Hybrid hat/nutzen kann - im Falle eines DSL/Glasfaser Ausfalls keine Entschädigungszahlung gem. TKG erhält.
      muc80337_2
      Es ist allerdings wohl auch so, dass man - falls man Hybrid hat/nutzen kann - im Falle eines DSL/Glasfaser Ausfalls keine Entschädigungszahlung gem. TKG erhält.

      War Deine Äußerung. Hybrid kostet mehr (wenn es denn als Backup für GF überhaupt buchbar wäre/ist) und verwirkt die Entschädigungszahlung. So hast Du es beschrieben.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      NoOneElse

      Du meintest den §58 ...

      Du meintest den §58 ...
      NoOneElse
      Du meintest den §58 ...

      Ja. Meine Tastatur macht mittlerweile nicht mehr nur mit der Taste 6 Probleme sondern auch mit anderen Tasten.

       

       

      NoOneElse

      War Deine Äußerung. Hybrid kostet mehr (wenn es denn als Backup für GF überhaupt buchbar wäre/ist) und verwirkt die Entschädigungszahlung. So hast Du es beschrieben.

      War Deine Äußerung. Hybrid kostet mehr (wenn es denn als Backup für GF überhaupt buchbar wäre/ist) und verwirkt die Entschädigungszahlung. So hast Du es beschrieben.
      NoOneElse
      War Deine Äußerung. Hybrid kostet mehr (wenn es denn als Backup für GF überhaupt buchbar wäre/ist) und verwirkt die Entschädigungszahlung. So hast Du es beschrieben.

      Ja.

      Aber ich meinte "wie kommst Du darauf" zu

       

      NoOneElse

      Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?
      NoOneElse
      Dann ist der Ersatz also auch in der Geschwindigkeit vollwertig?

      und hatte den vorigen Satz nur dazu geschrieben dass der Zusammenhang klar wird.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Steffi05 

      kvz.PNG

      Dauert halt Fröhlich 

      0

    • vor 2 Jahren

       


      Ich danke für die vielen Antworten. Das Gesetz kannte ich zum Zeitpunkt des Angebots mit dem Ersatz LTE Schnellstart noch nicht. Habe ich erst später gelesen...

      Es wäre tatsächlich schlauer gewesen....

      Bei meinem Handyanbieter hätte ich 5 Euro für eine Dayflat und 40 euro für eine Monatsflat 5G bezahlt.... ohne Volumenbegrenzung...

       

      Es gibt auch keine Hybrid Lösung mehr für Glasfasertarife zumindest nicht mehr gefunden... also auch keine alternative mehr für ausfälle...wovon man ja erstmal ausgehen sollte...

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Steffi05

      Es gibt auch keine Hybrid Lösung mehr für Glasfasertarife zumindest nicht mehr gefunden...

      Es gibt auch keine Hybrid Lösung mehr für Glasfasertarife zumindest nicht mehr gefunden...
      Steffi05
      Es gibt auch keine Hybrid Lösung mehr für Glasfasertarife zumindest nicht mehr gefunden...

      Der Part "zumindest nicht mehr gefunden" ist hier korrekt.

       

      Es gibt bei Glasfaseranschlüssen nicht die geschwindigkeitssteigernde Variante sondern ausschließlich (so die lokalen Gegebenheiten Hybrid zulassen) die Hybrid Backup Variante - das ist genau die um die es hier geht.

       

      muc80337_2_0-1695567016927.png

       

      muc80337_2_1-1695567059789.png

      Quelle: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/50455.pdf

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Als 5 € Backupvariante für ein vollständig unterirdisches Glasfasernetz finde ich schon sehr viel. 

      Es ist ja nicht so, dass der Anschluss bei der Telekom nicht schon teuer genug ist... es würde anders gehen. 

      Eigentlich hat man mit dem höheren Preis eine gewisse Entstörungsgeschwindigkeit eingekauft. 

       

      Es gibt Neuigkeiten: 

      Der Anschluss läuft immer noch nicht. Gestern habe ich angerufen und heute sollte die Störung beseitigt sein. Nach dem Telefonat hat der Bearbeiter am Telefon das Ticket komplett geschlossen. Daraufhin habe ich eine E-Mail und eine SMS erhalten, dass ich doch sagen solle wenn das nicht stimmt , dass die Störung nicht beseitigt ist. 

      Das habe ich direkt online gemacht. Als Folge darauf kam eine Rückrufbitte zur Störung heute. Der Mitarbeiter an der technischen Kundenhotline hat mitgeteilt, dass die Störung morgen beseitigt sein soll... ich glaube gar nichts mehr...

      Das Glasfasermodem blinkt grün (wusste nicht das das einen Unterschied macht, es gibt eine Verbindung aber keine richtige Verbindung). 

      Der Bearbeiter gerade sagte etwas von einer defekten Steuerkarte im Kasten. Warum die Reparatur für ein Problem ohne Tiefbauunernehmenseinsatz so lange dauert weiß wohl nur die Telekom.

       

      Da werden von unserer Regierung Millionen für verlegte Glasfaserkabel gezahlt und das Ende ist immer noch ein Trauerspiel. 

      Ab morgen bin ich im Urlaub. Wenn das Ganze nach dem Urlaub nicht läuft wird der Anschluss fristlos gekündigt. Es gibt auch andere Alternativen die zumindest ausfallsicherer sind.

       

      Wie sich bereits bei der Beauftragung gezeigt hat, sind die Abläufe bei der Glasfaser einfach noch viel zu schlecht auf den Echtbetrieb abgestimmt.

      Ich habe keine Lust mehr ein Versuchsexemplar zu sein. 

      Da war die DSL Hybrid Lösung der bessere Weg...

      7

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Vielen Dank für die Mühen. 

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      *PazVizsla*

      Woher die Einsicht und das Fachwissen?

      Woher die Einsicht und das Fachwissen?
      *PazVizsla*
      Woher die Einsicht und das Fachwissen?

      Vermutlich eine Schlussfolgerung aus

      Steffi05

      Absolute Inkompetenz der Störungshotline was Glasfaseranschlüsse angeht, fehlende Zuständigkeiten für die einzelnen Abläufe führten zu 5 Ortsterminen tlw. ohne Zuständigkeit der Techniker vor Ort.

      Absolute Inkompetenz der Störungshotline was Glasfaseranschlüsse angeht, fehlende Zuständigkeiten für die einzelnen Abläufe führten zu 5 Ortsterminen tlw. ohne Zuständigkeit der Techniker vor Ort. 
      Steffi05
      Absolute Inkompetenz der Störungshotline was Glasfaseranschlüsse angeht, fehlende Zuständigkeiten für die einzelnen Abläufe führten zu 5 Ortsterminen tlw. ohne Zuständigkeit der Techniker vor Ort. 

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hi @Steffi05,

       

      wir haben dir ja heute einen Rückruf versprochen. Allerdings funkt uns das System gerade etwas dazwischen. Sobald es wieder behoben ist, melden wir uns.

       

      Sören G.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Vielen Dank für die Rückmeldung.

      Ich warte dann auf eine Rückmeldung zum Stand der Störung.

       

      Ich habe die letzten Kommentare jetzt nochmal alle durchgelesen:

      Nein ich bin kein Berufsnörgler.... ich habe keinen Mitarbeiter persönlich für die Störung verantwortlich gemacht und bin ein ruhiger Mensch...

      Wie im letzten Post von zutreffend erwähnt habe ich meine Erkenntnis aus meinen Erfahrungen im März. Hierzu noch folgende Randinfo:Wie kann man es schaffen Techniker vorbei zu schicken für Termine und die Techniker sagen direkt nach dem erscheinen: Sie können mir nicht helfen, weil die Abläufe nicht abgestimmt sind und sie keine Berechtigung haben am Kasten Verbindungen umzustecken. Da half auch nicht, dass man bei der Terminvereinbarung jedes mal darauf hingewiesen wurde, dass jmd kommen muss der am Kasten arbeiten kann. Dies wurde jedes Mal einfach von den Mitarbeitern der Dispo falsch bestätigt...

      Ich habe mir 5 Tage freigeräumt 1 mal ist niemand gekommen 3 mal konnte mir nicht geholfen werden. 

      Ohne das Telekom hilft Team wäre vermutlich auch der 5. Besuch ohne Erfolg geblieben. Der Techniker war im Übrigen auch nicht zuständig für den Kasten... er hat das auf eigene Verantwortung gemacht... weil das PTI Team den Auftrag immer wieder nach vorne geschoben hat und es nur eine Kleinigkeit war... der besagte Techniker hat von Kunden erzählt die nach 3 Monaten immer noch keinen zuständigen Techniker des PTI Teams für ein ähnliches Problem vor Ort hatten.

       

      Zur aktuellen Störung zurück: Der Mitarbeiter vom Telekom hilft Team hat am Telefon gesagt, dass er aus den Tickets sehen kann, dass die Störung von vorne herein heute am 29.09. beseitigt werden sollte. Wie kann es also sein, dass die Mitarbeiter an der Hotline letzten Donnerstag, dann letzten Freitag, dann Montag, dann Mittwoch und dann Donnerstag als Beseitigungstermin mitteilen? 

      Eine einfach Aussage die Störung ist fühestens am Freitag ist beseitig hätte da geholfen. 

      Der Mitarbeiter im Telekomshop hat übrigens ebrnfalls bestätigt, dass die Abläufe bei Glasfaser noch nicht abgestimmt sind, es kämen immer wieder neue Checklisten in internen Memos...

       

      Manchmal fehlt es meiner Erfahrung nach an der Hotline einfach die Kenntnis der Glasfasertechnik...

       

      Auch wenn es den Kommentaren nach teilweise offensichtlich normal ist, dass man sich in einem Dienstleistungsunternemen mit solchen Gegebenheiten als Kunde zufrieden geben muss, erscheint mir die Art und Weise des Kundenumgangs mit Planlosigkeot doch eher gewöhnungsbedürftig.

      Wie kann man eine Störung beenden, die telefonisch bestätigt wurde und Beseitigungstermine nennen die unrealistisch sind. Die zusätzlichen Anrufe habe ich übrigens nur gemacht, weil im Störungsticker stand ich solle mich melden.

       

      Was den höheren Preis angeht: Die Anschlüsse bei der Telekom sind teurer als bei der Konkurrenz. Den Preis haben wir in der Vergangenheit akzeptiert, weil Störungen zeitnah behoben wurden und im Hybridmarkt zudem ein Monopol herrscht. Der Glasfaseranschluss bei uns ist offen für die Konkurrenz und u.a bei 1und1 günstiger. Ob die besser sind keine Ahnung bei Störungen keine Ahnung aber schlimmer geht es nicht mehr.

       

      Der Mitarbeiter vom Telekom Hilft Team hat den ausgeblieben Anruf entschuldigt s.o. das ist immerhin mal ein Fortschritt der Kundekommunikation.Der Störungsticker sagt es verzögert sich ohne Terminangabe also alles auf Anfang.

       

      Der Mitarbeiter vom Telekom Hilt Team hat übrigens am Mittwoch bestätigt, dass eine aktive Kompontente (d.h. eine Karte) ausgefallen ist... so viel zum Thema es gibt keine aktiven Komponenten...

      Ein Ersatzteil sei bestellt worden... die Frage hier warum hat man derartige Kompontente nicht auf Lager hat: vermutlich weil die Technik noch nicht flächendeckend im Einsatz ist...

      Womit wir wieder beim Versuchskaninchen ist...

      Ergänzen möchte ich noch, dass hier in meiner Stadt so diverse Artikel über den Glasfaserausbau in der Zeitung erschienen sind, vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin aller Glasfaseranschlüsse in der Stadt der Telekom August 2022 aktuell April 2024... Subs kommen ohne Vorankündigung und buddeln den Vorgarten auf... Der komplette verteilerkasten für unsere Strassenzüge von den Teams komplett falsch verkabelt(Telekomtechniker als es um das Umklemmen der Kabel ging)...

      Jetzt macht euch eure eigenen Gedanken und nehmt bitte nicht immer unsere Dienstleistungsunternehmen in Schutz

      Wir waren mal das fortschrittlichste Land Europas...

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Steffi05  schrieb:

      Vielen Dank für die Rückmeldung.

      Ich warte dann auf eine Rückmeldung zum Stand der Störung.

      @Sören G. 

      Es funktioniert wieder?

      @Sören G.  schrieb:

       

      wir haben dir ja heute einen Rückruf versprochen. Allerdings funkt uns das System gerade etwas dazwischen. Sobald es wieder behoben ist, melden wir uns.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Hi @Steffi05,

       

      vielen Dank für das Telefonat.

       

      Wie besprochen wurde das voraussichtliche Störungsende auf den 05. Oktober geschoben,

       

      @Espresso doppio ja die Systeme laufen wieder und wir haben angefangen die liegengebliebenen Fälle abzuarbeiten.

       

      Gruß

      Sören G.

      0

    • vor 2 Jahren

      @Sören G. Ja das stimmt Info ist angekommen.

      Aber inzwischen fehlt der Glaube, dass sich nächste Woche was ändert.

      Der Termin wird unter Garantie auch nächste Woche verschoben. 

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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