Gelöst
Techniker erscheint nicht. Auftrag weiter in Bearbeitung
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe große Probleme meinen Anschluss schalten zu lassen (EWE Kunde, Schaltung über Telekom).
29.07: Telekom Techniker anwesend, Leitung hat einen Schaden und muss repariert werden.
Neuen Termin gemacht für den 10.08. In der Zwischenzeit wurde auch am Verteilerkasten gebuddelt.
Ob es repariert wurde? Keine Ahnung.
10.08: Kein Techniker gekommen. Auftrag weiter in Bearbeitung laut "Mein Techniker Termin"
Neuen Termin für den 19.08 gemacht.
19.08: Kein Techniker gekommen. Auftrag weiter in Bearbeitung laut "Mein Techniker Termin"
Soll ich jetzt hier jede Woche vergeblich einen Technikertermin machen? Eine Info was überhaupt Fakt ist wäre schon einmal hilfreich und nicht diese Nichts aussagende Aussage das es weiter in Bearbeitung ist.
Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.
456
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor einem Jahr
866
0
8
vor 2 Jahren
575
0
3
vor 4 Jahren
711
0
2
vor 5 Jahren
178
0
2
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Du bist kein Telekom Kunde, die Telekom darf mir dir kein Wort reden.
Sry - melde dich bei deinen Anbieter.
0
vor 3 Jahren
@Valpuri so leid es mir tut, dein Ansprechpartner ist dein Anbieter
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Valpuri
Herzlich willkommen in der Community.
Leider muss sich dein Provider kümmern. Alle Provider haben spezielle Schnittstellen zu Telekom.
Die Telekom hat auch keinerlei Dateneinsicht bei dir, ist auch nicht erlaubt.
Daher kann die Telekom bei NICHT-TELEKOM-KUNDEN leider nicht helfen.
Dein Provider bekommt von dir das Geld für die Leistung und deswegen, ist dieser auch der Ansprechpartner.
Es tut mir leid.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück.
Gruß Marcel
0
vor 3 Jahren
Die EWE Hotline konnte mir auch keinen Grund nennen und verweist nur immer wieder auf einen neuen Termin.
Dann ist das so - denn EWE ist dein Vertragspartner
0
vor 3 Jahren
@Valpuri
Mein Rat:
Setze Fristen zur Erbringung der Leistung.
Schriftlich,... Wird die Frist nicht eingehalten, kannst du fristlos kündigen:
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
Viele Grüße
Marcel
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von