Technische Prüfung - Weitere Daten benötigt?

vor 3 Jahren

Guten Morgen in die Runde und an das @telekomhilft Team, 

 

Ich würde gerne kurz in Erfahrung bringen ob ich für meinen ausstehenden Auftrag für ein MagentaZuhause L noch etwas beisteuern kann. Ich konnte kurzfristig meine neue Wohnung beziehen, bin jedoch wie vermutlich fast jeder aktuell stark auf das Homeoffice und eine funktionierende Internetverbindung angewiesen. 

 

Während der Bestellung wurde mir der 07.02. als Bereitstellungstermin angezeigt, da ich auch die Nummer des Vormieters und dessen Name mit angegeben habe. 

Nun ist der Auftrag jedoch in die technische Prüfung gegangen und soweit ich das den anderen Beiträgen entnommen habe, geschieht dies nur wenn Unklarheiten oder Probleme bestehen. Nach meinem Verständnis hätte die Leitung ja anhand der bereitgestellten Daten einfach nur auf mich geschaltet werden müssen. Der Vormieter hat seine DSL Leitung mit in seine neue Wohnung übernommen, das habe ich extra noch einmal mit Ihm geklärt. 

 

Ich möchte auf keinen Fall drängeln, der Auftrag ist ja noch relativ jung. Ich möchte nur fragen ob ich noch etwas von meiner Seite aus beisteuern kann und ob die Daten des Vormieters auch in der Technik angekommen sind.

Ansonsten habe ich diese noch einmal im nicht öffentlichen Teils meines Profils hinterlegt. 

 

Entspannte Grüße in die Magenta Wolke

Jonny

 

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  • vor 3 Jahren

    @The_Czech 

    Und wann ist er aus/umgezogen? War der Umzugstermin vor oder nach dem Datum Deiner Bestellung?

    29

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @The_Czech  schrieb:Ärgerlich ist in diesem Punkt aber nur die unzulängliche Informationspolitik der Telekom und das der Kunde von verwaisten Aufträgen im Regelfall nichts mitbekommt und schon gar nicht eingreifen kann. 

    @The_Czech  und @Stefan D. Und das sagt die BNetzA dazu:

    Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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