Gelöst
Telefonleitung in Mietwohnung defekt
vor 6 Jahren
Hallo Zusammen,
nun war es heute endlich soweit, nachdem mein neuer DSL-Anschluss am 4.6. bereitgestellt wurde, kam heute auch der Techniker überpünktlich. Leider verblieb der Termin aber ohne den gewünschten Erfolg - der Techniker hat festgestellt, dass die Leitung zwischen APL und meiner Wohnung defekt sei - laut seiner Messung war der eine Wiederstand B/A bei 534 Ohm.
Nun meinte er, dass die alte Leitung im Mietshaus nicht in seine Zuständigkeit falle, die Telekom sei nur für die Leitung bis zum APL verantwortlich, welche einwandfrei sei.
Laut Aussage des Technikers muss ich mich an meinen Vermieter wenden, der eine neue Leitung verlegen muss. Mein Vermieter meint das Gegenteil, und zwar dass die Telekom die Leitung verlegen muss.
Und ich sitze hier mit meinem neuen Vertrag, ohne Internet allerdings. Ich würde auch nicht gerne den Weg der Klage nehmen gleich am Anfang vom Mietverhältnis. Wie kann das Problem jetzt am besten gelöst werden?
Ich bedanke mich schon mal für eine Antwort!
MfG
Tom
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vor 6 Jahren
Der Vermieter muß die Leitung legen (lassen),
https://www.radziwill.info/de/Bau-News/Vermieter-muss-Telefonleitung-zur-Mietwohnung-auf-eigene-Kosten-instand-halten
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@der_Lutz
Vorsicht und alles lesen, der Vermieter kan wiederrum bei der Telekom sich sein Geld zurück holen, was unter Umständen die Telekom teuer zu stehen kommen kann.
Nein, das kann er nicht, weil es eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gibt, dass die Kupfer- Endleitung nicht der Telekom Deutschland gehört, sondern dem Hauseigentümer. Auch wenn die Leitung von der Telekom installiert wurde, geht sie nach Abschluss der Arbeiten in das Eigentum des Hauseigentümers über und wird der Telekom nur kostenfrei überlassen. (Das mit der kostenfreien Überlassung der vorhandenen Telefoninstallation ist auch Teil der Grundstückseigentümererklärung.)
Vorausgegangen ist eine Klage der Telekom, die monatliche Entgelte für die Nutzung der Endleitung durch anderer Carrier, die ein eigenes Netz bis zum Gebäude errichtet haben, erwirken wollte.
Allerdings ich bin kein Jurist sondern Techniker. Und auch die mehrseitige Erklärung der Rechtsabteilung, die in meinem damaligen Teambereich mal wegen einem ähnlichen Thema kontaktiert wurde, ist für mich so handfest wie Vanillepudding. Da wurde mit viel Text geschrieben, was ich als Münchner nur mit: "Nix gnaus woas ma ned." beschreiben würde.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Hubert Eder
Kann er, steht auch so im Urteil.
Ich schrieb es bereits, alles lesen 😎
Antwort
von
vor 6 Jahren
gerade bei Neubauten und Kernsanierung fängt der Fehler schon beim Architekten (bzw. Ausschreibung) an. Gefordert wird nur eine Telefonanschluß für die Wohnung (und nicht eine Anschlußleitung für hochbitratige Datenleitungen), somit verlegt der Elektriker auch nur nicht DSL-taugliches Kabel (am besten noch in Parallelschaltung).
gerade bei Neubauten und Kernsanierung fängt der Fehler schon beim Architekten (bzw. Ausschreibung) an.
Gefordert wird nur eine Telefonanschluß für die Wohnung (und nicht eine Anschlußleitung für hochbitratige Datenleitungen),
somit verlegt der Elektriker auch nur nicht DSL-taugliches Kabel (am besten noch in Parallelschaltung).
Genau das. Wenn beim Elektriker eine Telefonverkabelung bestellt wird, kann es am Ende so aussehen:
Wenigstens wurden die TAE -Dosen (2 pro WE) korrekt in Reihe geschaltet. Aber dieses J-Y(St)Y Kabel ist einfach Schrott - schon bei Vectoring, aber erst recht bei Supervectoring, sind die Kunden die Leidtragenden. Manchmal wünsche ich mir, die Telekom wäre auch für die Hausverkabelung zuständig - zu Zeiten der Bundespost wurde wenigstens anständiges Kabel gelegt. Wobei es schon reichen würde, wenn die Bauherren sich an die aktuelle Telekom Empfehlung halten würden, die bei MFH ein Ethernetkabel im Leerrohr zwischen Wohnung und APL vorsieht: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/telekom-hausanschluss.pdf
@Spa2
Wie aufwändig wäre denn die Verlegung? Weite Strecke und viele Bohrungen notwendig - oder eher einfach? Wenn du dich nicht direkt mit dem Vermieter anlegen willst, biete im an, dass du das Kabel selbst legst (wenn Aufwand vertretbar). So hättest du wenigstens die Wahl, welches Kabel du nimmst (siehe: APL -und- TAE -Dose/ta-p/3499089" target="_self">https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Das-richtige-Kabel-zwischen- APL -und- TAE -Dose/ta-p/3499089) - wenn der Vermieter einen Elektriker beauftragt, dürfte wohl die billigste Lösung (Kabel) kommen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Spa2
Total doofe Situation.
Bitte ergänze Dein Forenprofil um Deine Telekom Kundennummer und eine funktionierende Rückrufnummer.
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vor 6 Jahren
da ich kein Jurist bin, habe ich mich an die Rechtsabteilung gewandt.
Sobald ich von dort eine Antwort habe werde ich mich damit hier melden.
Bitte haben Sie etwas Geduld.
Grüße Detlev K.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
die Disposition wird Sie kontaktieren und einen neuen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den Anschluss durchzuschalten zu lassen.
Grüße Detlev K.
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