Telefonleitung in Mietswohnung defekt
vor 4 Jahren
Bei mir funktioniert seit fast zwei Wochen Telefon und Internet nicht mehr. Der Telekomtechniker sagt, dass die Leitung innerhalb des Hauses defekt sei, und da der Aufwand zu groß wäre, die Telekom hier nichts machen würde. Ich müsse mich an meine Hausverwaltung wenden.
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Wer hat jetzt Recht?
881
0
19
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten (19)
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Alle
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
vor 8 Jahren
694
0
3
vor 2 Monaten
154
0
2
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@OEckhardtdie Hausverwaltung
2
7
4 ältere Kommentare laden
markor
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@Hubert Eder
Ich gehe jetzt mal von einem Magenta zu Hause Anschluss aus.
Beides in einem Vertrag. Wer ist jetzt zuständig? Beide wälzen das auf Kunde bzw. Mieter ab.
0
Hubert Eder
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@markor
Wer ist jetzt zuständig?
Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.
2
der_Lutz
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@markor Wer ist jetzt zuständig? Wer ist jetzt zuständig? Wer ist jetzt zuständig? Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.
@markor
Wer ist jetzt zuständig?
Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.
Das ist so nicht korrekt und steht so auch nicht in dem Urteil.
In dem Fall wurde lediglich entscheiden dass die Mieterin Ansprüche gegen den Vermieter hat, aber:
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Chill erst mal
olliMD
vor 4 Jahren
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Gut, dann hält sich die Telekom an die Regelbauweise, Aufputz durch das Treppenhaus. Das will die Hausverwaltung / der Eigentümer wirklich?
1
1
ellbogen
Antwort
von
olliMD
vor 4 Jahren
Bitte beantworte doch lieber die gestellte Frage.
2
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
olliMD
Anonymous User
vor 4 Jahren
Typisch! Dann soll doch die Hausverwaltung die Telekom beauftragen.
Die Endleitung gehört zur Netzebene 4 und liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.
0
7
4 ältere Kommentare laden
ellbogen
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Fakt ist, als Mieter sind dir gem. Mietvertrag die Hände gebunden. Bestellst du als Mieter etwa bei einem Wasserrohrbruch gleich eine Baufirma? Nein. Gleiches trifft auch auf Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen zu. Hier ist der Vermieter am Zug. Er muß die Endleitung instandsetzen lassen und kann die Reparaturkosten ggf. anteilig auf den Mieter umlegen. (Klein- bzw. Schönheitsreparaturen bis 100 Euro) Warum die Hausverwaltung das abbügelt ist mir ein Rätsel. Für mich ist der Fall klar: Der Hauseigentümer will sich um die Kosten drücken und schiebt den schwarzen Peter der Telekom zu. Das kenne ich schon von meinem ehem. Vermieter. Ohne Zustimmung des Hauseigentümers haut die Telekom nicht mal eine Nagelschelle in die Wand, da sie es gar nicht darf. Das Gebäude ist immer noch Hoheitsgebiet des Hauseigentümers.
Bestellst du als Mieter etwa bei einem Wasserrohrbruch gleich eine Baufirma? Nein.
Gleiches trifft auch auf Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen zu.
Hier ist der Vermieter am Zug. Er muß die Endleitung instandsetzen lassen und kann die Reparaturkosten ggf. anteilig auf den Mieter umlegen. (Klein- bzw. Schönheitsreparaturen bis 100 Euro)
Warum die Hausverwaltung das abbügelt ist mir ein Rätsel.
Für mich ist der Fall klar: Der Hauseigentümer will sich um die Kosten drücken und schiebt den schwarzen Peter der Telekom zu. Das kenne ich schon von meinem ehem. Vermieter.
Ohne Zustimmung des Hauseigentümers haut die Telekom nicht mal eine Nagelschelle in die Wand, da sie es gar nicht darf.
Das Gebäude ist immer noch Hoheitsgebiet des Hauseigentümers.
Der Eigentümer soll einen Batzen Geld in die Hand nehmen,
weil sein Vermieter vom Techniker 'zugerufen' bekam, daß die Leitung vom APL zur Mietwohnungs- TAE defekt ist?
Er kann hier völlig zu Recht auf ein Schriftstück mit Nennung des Mangels bestehen. Im Zweifelsfall muss das der Mieter als Geschädigter und Vertragspartner derTelekom besorgen.
Natürlich bekommt er das nicht von seinem Vertragspartner, der Telekom.
Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. Erstmal besser als nix, der Passus im TKG scheint jedoch ebenso beachtenswert zu sein und es kann nicht schaden dem nachzugehen, zumal wenn man u. U. noch RS-versichert ist und der Spaß einem selbst nix kostet.
Was mich noch stutzig macht: Mit keinem Wort wurde erwähnt, was der Techniker alles getan hat um die Leitung zu prüfen. Leitung Durchklingeln... TAE Tauschen hätten doch da dazugehört?!
0
der_Lutz
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht.
Im Mehrfamilienhaus?
Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?
1
Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
ellbogen Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. ellbogen Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. Im Mehrfamilienhaus? Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?
Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht.
Im Mehrfamilienhaus?
Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?
Dann will ich mal hoffen das meine Endleitung als Mieter in einem Mehrfamilienhaus nie kaputt geht.
Ansonsten müßte ich meinen Router künftig draußen an der Hauswand betreiben.
Wenn die Telekom mir das zumuten will bin ich die längste Zeit Kunde gewesen.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
André A.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
sollte ein Defekt an der Inhausverkabelung vorliegen, sind wir dafür nicht zuständig. Wir tauschen diese Leitung natürlich auch gerne aus. Dies jedoch nur kostenpflichtig. In Ihrem Fall benötigen wir dann aber auch noch die Zustimmung der Hausverwaltung. Sie können die Inhausverkabelung aber auch gerne selber erneuern. Für das Anschließen des neuen Kabels am APL senden wir dann kostenlos noch einen Techniker.
Gruß
André A.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
OEckhardt