Telefonleitung in Mietswohnung defekt

vor 4 Jahren

Bei mir funktioniert seit fast zwei Wochen Telefon und Internet nicht mehr. Der Telekomtechniker sagt, dass die Leitung innerhalb des Hauses defekt sei, und da der Aufwand zu groß wäre, die Telekom hier nichts machen würde. Ich müsse mich an meine Hausverwaltung wenden.

Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.

Wer hat jetzt Recht?

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19

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @OEckhardtdie Hausverwaltung

    7

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Hubert Eder  schrieb:

    @markor

     

    Wer ist jetzt zuständig?

    Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.



    Das ist so nicht korrekt und steht so auch nicht in dem Urteil.

    In dem Fall wurde lediglich entscheiden dass die Mieterin Ansprüche gegen den Vermieter hat, aber:

     

    der_Lutz_0-1611004203630.png

     

     

     

     

     

  • Community Guide

    vor 4 Jahren


    @OEckhardt  schrieb:

    Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.


    Gut, dann hält sich die Telekom an die Regelbauweise, Aufputz durch das Treppenhaus. Das will die Hausverwaltung / der Eigentümer wirklich?

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @olliMD  schrieb:

    ..... Das will die Hausverwaltung / der Eigentümer wirklich?


    Bitte beantworte doch lieber die gestellte Frage.

  • vor 4 Jahren


    @OEckhardt  schrieb:
    Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.



    Typisch! Dann soll doch die Hausverwaltung die Telekom beauftragen. Überglücklich

    Die Endleitung " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ Endleitung /ta-p/4438003#glossar" target="_blank"> Endleitung gehört zur Netzebene 4 und liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.

    7

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @der_Lutz  schrieb:

    @ellbogen  schrieb:
    Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht.


    Im Mehrfamilienhaus?

    Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?


    Dann will ich mal hoffen das meine Endleitung als Mieter in einem Mehrfamilienhaus nie kaputt geht.

    Ansonsten müßte ich meinen Router künftig draußen an der Hauswand betreiben.

    Wenn die Telekom mir das zumuten will bin ich die längste Zeit Kunde gewesen. Fröhlich

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @OEckhardt,

    sollte ein Defekt an der Inhausverkabelung vorliegen, sind wir dafür nicht zuständig. Wir tauschen diese Leitung natürlich auch gerne aus. Dies jedoch nur kostenpflichtig. In Ihrem Fall benötigen wir dann aber auch noch die Zustimmung der Hausverwaltung. Sie können die Inhausverkabelung aber auch gerne selber erneuern. Für das Anschließen des neuen Kabels am APL senden wir dann kostenlos noch einen Techniker.

    Gruß
    André A.

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