Telefonleitung in Mietswohnung defekt
vor 4 Jahren
Bei mir funktioniert seit fast zwei Wochen Telefon und Internet nicht mehr. Der Telekomtechniker sagt, dass die Leitung innerhalb des Hauses defekt sei, und da der Aufwand zu groß wäre, die Telekom hier nichts machen würde. Ich müsse mich an meine Hausverwaltung wenden.
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Wer hat jetzt Recht?
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Gelöst
vor 8 Jahren
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Chill erst mal
vor 4 Jahren
@OEckhardtdie Hausverwaltung
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der_Lutz
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von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@markor Wer ist jetzt zuständig? Wer ist jetzt zuständig? Wer ist jetzt zuständig? Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.
@markor
Wer ist jetzt zuständig?
Laut aktueller Rechtsprechung der Vermieter.
Das ist so nicht korrekt und steht so auch nicht in dem Urteil.
In dem Fall wurde lediglich entscheiden dass die Mieterin Ansprüche gegen den Vermieter hat, aber:
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von
Chill erst mal
olliMD
vor 4 Jahren
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Meine Hausverwaltung sagt mir, dass die Telefonleitung bis zur ersten Dose in der Wohnung Sache der Telekom sei, und sie hier nichts machen könne und dürfe.
Gut, dann hält sich die Telekom an die Regelbauweise, Aufputz durch das Treppenhaus. Das will die Hausverwaltung / der Eigentümer wirklich?
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ellbogen
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von
olliMD
vor 4 Jahren
Bitte beantworte doch lieber die gestellte Frage.
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olliMD
Anonymous User
vor 4 Jahren
Typisch! Dann soll doch die Hausverwaltung die Telekom beauftragen.
Die Endleitung gehört zur Netzebene 4 und liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.
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Anonymous User
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Anonymous User
vor 4 Jahren
ellbogen Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. ellbogen Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht. Im Mehrfamilienhaus? Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?
Die Telekom setzt aber direkt am APL eine neue "erste TAE " und erfüllt so vermeintlich ihre Pflicht.
Im Mehrfamilienhaus?
Sicher nicht, der Übergabepunkt ist in den Räumen des Vertragspartners, die nächste Stufe wäre dann die 1. TAE im DSLAM, oder was?
Dann will ich mal hoffen das meine Endleitung als Mieter in einem Mehrfamilienhaus nie kaputt geht.
Ansonsten müßte ich meinen Router künftig draußen an der Hauswand betreiben.
Wenn die Telekom mir das zumuten will bin ich die längste Zeit Kunde gewesen.
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Anonymous User
André A.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
sollte ein Defekt an der Inhausverkabelung vorliegen, sind wir dafür nicht zuständig. Wir tauschen diese Leitung natürlich auch gerne aus. Dies jedoch nur kostenpflichtig. In Ihrem Fall benötigen wir dann aber auch noch die Zustimmung der Hausverwaltung. Sie können die Inhausverkabelung aber auch gerne selber erneuern. Für das Anschließen des neuen Kabels am APL senden wir dann kostenlos noch einen Techniker.
Gruß
André A.
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André A.
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OEckhardt