Gelöst
Telekom falsch Beratung am Telefon mit Vertragsverlängerung
vor 4 Jahren
Wollte den Handyvertrag auf meine Tochter umschreiben lassen damit sie den Young Tarif benutzen kann Und ein Gerät für ein Euro dazu bestellen des weiteren den Vertrag verlängern das Problem ist der Vertrag wurde verlängert und geändert auf m Eine Umschreibung auf den Namen meiner Tochter ist zwar möglich aber den Young Tarif können wir erst in zwei Jahren bekommen Und ein neues Gerät für ein Euro ebenfalls Erst in zwei Jahren Der Telekom Mitarbeiter am Telefon hat mich Arglistig getäuscht Und angelogen ich bin sehr schwer enttäuscht und überlege alle Verträge bei der Telekom zu kündigen Wie kann ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen lassen
kh
549
2
17
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 2 Jahren
1307
0
3
Akzeptierte Lösung
Anonymous User
akzeptiert von
hame-karlheinz
vor 4 Jahren
Hallo @hame-karlheinz
Wenn die Auftragsbestätigung noch keine 14 Tage her ist, einfach sofort einen Widerruf machen.
Sollte es länger her sein, drücke ich Ihnen die Daumen für eine Kulanzlösung durch ein Teamie .
Diese melden sich, was aber aktuell ein paar Tage dauern wird, da diese sehr viel zu tun haben.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
Akzeptierte Lösung
ϟв℮иℹ
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Haben Sie einen Online-Zugang? Sprich können Sie sich in das Kundencenter einloggen mit dem betreffenden Vertrag?
Sonst hier auch mal schauen: hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen
Widerruf Mobilfunk ohne Gerät: widerruf-mobilfunk-vertrag-ohne-endgeraet
2
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
ϟв℮иℹ
Akzeptierte Lösung
Peter Hö.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
hame-karlheinz
vor 4 Jahren
ich kann hier den Widerruf leider noch nicht sehen. Es kann auch zwei bis drei Tage dauern, bis das bearbeitet ist. Bist du heute denn auch schon vor 17:00 Uhr erreichbar?
Grüße
Peter
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Peter Hö.