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Telekom Festnetz Mahnung
6 years ago
Hallo,
hab heute eine Mahnung von Telekom erhalten es ist eine Rechnung aus 2017 offen. Kann aber das ganze nicht einordnen und denke, das ist eine Fake Rechnung oder Spam. Kann mir hier wer weiterer Helfen von Telekom? Auch das Buchungskonto: [DATENSCHUTZ] kann ich nicht genau einorden.
Die Absender Mail lautet: zahlung-reorv@telekom.de
Grüße
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Buchungskonto und Anlagen gelöscht
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This could help you too
5 years ago
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6 years ago
Hallo @Waldemar1234
Ich würde mich mit dem Kundenservice
08003301000 Rechnung
In Verbindung setzen.
Die buchungskontonummer bitte im Tweet
Löschen.(Datenschutz)
MfG
Ps. Bitte keine Link Anklicken
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6 years ago
Allerdings sollte man kein Buchungskonto veröffentlichen.
Pflege deine Kundendaten im Profil, damit sich jemand vom Team bei dir melden kann wegen der Sache.
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6 years ago
....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird......
....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird......
Möglicherweise ist die Forderung auch verjährt.
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6 years ago
Waldemar1234 ....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird...... ....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird...... Waldemar1234 ....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird...... Möglicherweise ist die Forderung auch verjährt.
....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird......
....Warum aber da noch eine offene Rechnung erst jetzt reklamiert wird......
Möglicherweise ist die Forderung auch verjährt.
Aus 2017 noch nicht.
Eine Rechnung ist für "das laufende Jahr + 2 Jahre" gültig.
Erhalte ich also am 01.01.2020 eine Rechnung, ist diese sogar 3 Jahre gültig bis zum 31.12.2023
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6 years ago
So sind mir Verjährungsfristen bekannt.
Rechnungen für Dienst -oder Sachgleistungen betragen insges.3Jahre.
Beispiel:
Angenommen die TK erbringt im September 2017 eine Dienstleistung, dann läuft die Verjährung für den Anspruch auf Bezahlung ab dem folgenden Kalenderjahr, 2018. Also, ab dem 01.01.2018 hat die TK drei Jahre Zeit, bis Ihre Rechnung verfällt. Das genaue Datum ist hierbei unerheblich.
Wichtig dabei: Die Verjährungsfrist orientiert sich am Tag der erbrachten Leistung und nicht am Tag der Rechnungsstellung.
Wird die Dienstleistung im September 2017erbracht und die Rechnungsstellung erfolgt erst im Januar 2018, so ist der September 2017 ausschlaggebend für die Verjährungsfrist.
Demnach ab den 1.1.2018 noch drei Jahre. Also tritt die Verjährung ab den 1.1.2021 in Kraft.
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6 years ago
wie ich sehe, wurde die Frage schon beantwortet. Falls noch etwas unklar sein sollte, kannst du uns gerne hier kontaktieren.
Viele Grüße Türkan Ü.
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