Gelöst

Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben

vor 6 Jahren

Ich schreibe meine letzte Erfahrung nur zur Information der übrigen Kunden der Telekom.


Am 28.3. habe ich mich wegen eines anhaltenden Problems beim E-Mail-Versand an die Telekom gewandt. Ich erhielt die Bitte, mich telefonisch zu melden. Der Mitarbeiter, der das Gespräch entgegennahm, konnte mit meiner Beschreibung nicht viel anfangen, vermutete aber, dass mein Rechner Schadsoftware enthalten könnte. Er bot mir an, dass die Abteilung „Hilfe“ sich auf meinen Rechner schalten und das prüfen könnte. Als Preis nannte er mir „ab 5,95 EUR“.

 

Ich wurde weitergeleitet und der nächste Mitarbeiter fand einen ganz anderen (einfachen) Grund, nämlich die E-Mail-Adresse, die ich in meinem Text genannt habe (wegen einer Beschwerde) – sie wurde als Spam gesperrt.

 

Wenige Tage danach erhielt ich eine Rechnung, die m.E. schon sehr hinterhältig ist: Auf der Vorderseite wurde auf die Breitbandmessung hingewiesen, „die gleich nach der Einrichtung durchgeführt werden kann". Das schnellere Internet hatte ich auch beauftragt und warte seit Januar (1. genannter Termin) darauf.

 

Dann entdeckte ich aber auf der Rückseite eine Rechnung über die am 28.3. in Anspruch genommene Hilfe – mir wurde ein 2-Jahres-Vertrag über monatlich 5,95 EUR (= 142,80 EUR) in Rechnung gestellt. Noch einmal: Der Mitarbeiter der Telekom sagte "ab 5,95 EUR" - stimmt, fällt noch darunter! Auf eine Anfrage per Kontaktformular habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten.
Erst eine erneute Nachfrage per E-Mail wurde von der Telekom beantwortet – allerdings wurde mir nur mitgeteilt, dass „mein“ Auftrag inzwischen storniert worden sei. Schriftlich habe ich das noch nicht erhalten.

 

Mein Fazit: Wenn man bei der Telekom nicht aufpasst, wird einem schnell etwas untergeschoben, mit dem die Telekom richtig Geld machen kann …

 

Gruß Dieter

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Ach so ... ich habe zuerst nicht erkannt, dass Du für die Telekom arbeitest und deren "Geschäftspraktiken" verteidigen musst. Aber ... wir leben (immer noch) in einem Rechtsstaat, in dem dann zumindest die 24-monatige Laufzeit genannt werden muss. Alles andere ist der Versuch der Abzocke!

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