Telekom will bei Umzug plötzlich 15 € mehr für identischen Tarif – rechtens?
vor 4 Monaten
Hallo zusammen,
ich habe im März 2025 einen Glasfaser 300 Tarif bei der Telekom abgeschlossen. Der Vertrag läuft 24 Monate zu einem monatlichen Preis von 34,95 Euro und wäre noch etwa eineinhalb Jahre gültig.
Nun ziehe ich um und habe am 28.07.2025 über den Kundenservice per WhatsApp den Umzug angefragt. Zu meiner Überraschung soll ich für denselben Tarif Glasfaser 300 an der neuen Adresse plötzlich 49,95 Euro bezahlen, also 15 Euro mehr im Monat.
Auf meine Nachfrage erhielt ich lediglich die Aussage:
„Jeder Standort erhält ein individuelles Angebot, das können wir nicht beeinflussen.“
Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.
Im Telekommunikationsgesetz Paragraf 60 Absatz 1 steht allerdings klar:
„Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet.“
Für mich ist eindeutig, dass die sonstigen Vertragsinhalte auch den vereinbarten Preis von 34,95 Euro für 24 Monate umfassen. Dieser kann nicht einfach einseitig auf 49,95 Euro erhöht werden.
In meinen Vertragsunterlagen (Vertragszusammenfassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung) gibt es keine Regelung, dass ein Umzug eine Preisänderung erlaubt. Ich empfinde dies als eine erhebliche Vertragsänderung zu meinem Nachteil. Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.
Meine Fragen an die Community und an das Telekom hilft Team:
Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar
Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht
Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und Erfahrungen.
213
0
41
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
270
0
6
10741
0
3
197
0
3
vor einem Jahr
329
0
19
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
