Telekom will bei Umzug plötzlich 15 € mehr für identischen Tarif – rechtens?

vor einem Tag

Hallo zusammen,

ich habe im März 2025 einen Glasfaser 300 Tarif bei der Telekom abgeschlossen. Der Vertrag läuft 24 Monate zu einem monatlichen Preis von 34,95 Euro und wäre noch etwa eineinhalb Jahre gültig.

Nun ziehe ich um und habe am 28.07.2025 über den Kundenservice per WhatsApp den Umzug angefragt. Zu meiner Überraschung soll ich für denselben Tarif Glasfaser 300 an der neuen Adresse plötzlich 49,95 Euro bezahlen, also 15 Euro mehr im Monat.

Auf meine Nachfrage erhielt ich lediglich die Aussage:

„Jeder Standort erhält ein individuelles Angebot, das können wir nicht beeinflussen.“

Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.

Im Telekommunikationsgesetz Paragraf 60 Absatz 1 steht allerdings klar:

„Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet.“

Für mich ist eindeutig, dass die sonstigen Vertragsinhalte auch den vereinbarten Preis von 34,95 Euro für 24 Monate umfassen. Dieser kann nicht einfach einseitig auf 49,95 Euro erhöht werden.

In meinen Vertragsunterlagen (Vertragszusammenfassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung) gibt es keine Regelung, dass ein Umzug eine Preisänderung erlaubt. Ich empfinde dies als eine erhebliche Vertragsänderung zu meinem Nachteil. Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

Meine Fragen an die Community und an das Telekom hilft Team:

  • Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

  • Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

  • Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und Erfahrungen.

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    • vor einem Tag

      Rabatte entfallen bei Vertagsänderungen. Was ja auch ein Umzug ist. 

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Dilbert-MD

      @Nilow hätte u.U. die Chance, am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abzuschließen und dort ggf. Neukundenkonditionen zu vereinbaren. Mit den entsprechenden Randbegleiterscheinungen wie z.B. neue Rufnummer, Neustart Mindestvertragslaufzeit, neue SCHUFA-Überprüfung, etc.

      o.W....
      Rabatte entfallen bei Vertagsänderungen. Was ja auch ein Umzug ist. 
      o.W....

      Rabatte entfallen bei Vertagsänderungen. Was ja auch ein Umzug ist. 

      Eigentlich ja nicht - m.M.n.. 

      Deshalb beentet man ja den Vertrag nicht und beaftragt einen neuen.

      Genau deshalb gibt es ja "Umzug nach TKG ", wo alle Vertragsinhalte umgezogen werden. Sonst wäre ja die Adressänderung bei Mobilfunk auch eine Vertragsänderung.

      @Nilow hätte u.U. die Chance, am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abzuschließen und dort ggf. Neukundenkonditionen zu vereinbaren. Mit den entsprechenden Randbegleiterscheinungen wie z.B. neue Rufnummer, Neustart Mindestvertragslaufzeit, neue SCHUFA-Überprüfung, etc.

      Dilbert-MD

      @Nilow hätte u.U. die Chance, am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abzuschließen und dort ggf. Neukundenkonditionen zu vereinbaren. Mit den entsprechenden Randbegleiterscheinungen wie z.B. neue Rufnummer, Neustart Mindestvertragslaufzeit, neue SCHUFA-Überprüfung, etc.

      Nun ja, nun hat er einen besonderen Tarif mit Ermäßigung über die ganze Laufzeit, was ein regionales Angebot gewesen sein kann das halt u.U. nicht am neuen Ort greift weil dort halt diese Angebote greifen. 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Danke für das angenehme Gespräch, @Nilow. Wie besprochen rufe ich Sie noch mal in einer Stunde erneut an. Beste Grüße Martin Bo.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Hallo zusammen,

      hallo Martin, 

      das Problem konnte gelöst werden, der Umzug kann gemäß TKG mit den bekannten Konditionen durchgeführt werden.

      Schade nur, dass ich dafür so viel Zeit und Aufwand betreiben musste aber schön, dass eine Lösung gefunden werden konnte und schön, dass diese Plattform hier dabei geholfen hat. 

      Vielen Dank an alle und insbesondere an Martin. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      Nilow

      Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      Hallo zusammen,

      ich habe im März 2025 einen Glasfaser 300 Tarif bei der Telekom abgeschlossen. Der Vertrag läuft 24 Monate zu einem monatlichen Preis von 34,95 Euro und wäre noch etwa eineinhalb Jahre gültig.

      Nun ziehe ich um und habe am 28.07.2025 über den Kundenservice per WhatsApp den Umzug angefragt. Zu meiner Überraschung soll ich für denselben Tarif Glasfaser 300 an der neuen Adresse plötzlich 49,95 Euro bezahlen, also 15 Euro mehr im Monat.

      Auf meine Nachfrage erhielt ich lediglich die Aussage:

      „Jeder Standort erhält ein individuelles Angebot, das können wir nicht beeinflussen.“

      Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.

      Im Telekommunikationsgesetz Paragraf 60 Absatz 1 steht allerdings klar:

      „Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet.“

      Für mich ist eindeutig, dass die sonstigen Vertragsinhalte auch den vereinbarten Preis von 34,95 Euro für 24 Monate umfassen. Dieser kann nicht einfach einseitig auf 49,95 Euro erhöht werden.

      In meinen Vertragsunterlagen (Vertragszusammenfassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung) gibt es keine Regelung, dass ein Umzug eine Preisänderung erlaubt. Ich empfinde dies als eine erhebliche Vertragsänderung zu meinem Nachteil. Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

      Meine Fragen an die Community und an das Telekom hilft Team:

      • Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      • Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      • Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und Erfahrungen.

      Nilow

      Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      • Ja klar? Warum nicht? Warum sollte die Telekom dir nicht einen neuen Tarif anbieten dürfen?
      • Du hast nen Denkfehler und versuchst den mit ner Sonderkündigung zu lösen, welche natürlich abgelehnt wird. Weil die Telekom deinem Denkfehler nicht folgt. 
      • Was sollen die dir bringen?

      Wenn du nach den Regelungen des TKG umziehen willst, dann musst du das auch genau sagen und einen Umzug nach TKG mit Beibehaltung der unveränderten Vertragsbedingungen einstellen. Wenn da was nicht geht, greift auch der Absatz an den du gedacht hast. 

      Wenn du aber nur nen normalen Umzug machen willst, darf die Telekom dir natürlich einen neuen Tarif anbieten. Wenn du diesen ablehnst erwächst dir jetzt kein Sonderkündigungsrecht nach TKG . Weil ja genau diesen Umzug du nicht gemacht hast/machen wolltest. 

      Hier musst du scharf trennen was du willst und was du tust. 

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      von

      vor einem Tag

      lejupp

      Ist es so schwer, ein Posting ganz zu lesen?

      CobraCane
      Und scheinbar hat man dir Option B angeboten
      CobraCane

      Nilow

      Für mich ergeben sich halt 2 Optionen:

      a) Der Tarif wird mir zu dem mit mir vereinbarten Preis und Laufzeit bis März 2027 auch in der neuen Wohnung erbracht.

      b) Der Tarif kann nicht zu dem Preis und der Laufzeit angeboten werden und ich habe ein Sonderkündigungsrecht.

      Nilow

      Für mich ergeben sich halt 2 Optionen:

      a) Der Tarif wird mir zu dem mit mir vereinbarten Preis und Laufzeit bis März 2027 auch in der neuen Wohnung erbracht.

      b) Der Tarif kann nicht zu dem Preis und der Laufzeit angeboten werden und ich habe ein Sonderkündigungsrecht.

      Und scheinbar hat man dir Option B angeboten

      Ist es so schwer, ein Posting ganz zu lesen?

      Nilow

      Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.

      Nilow

      Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.

      lejupp

      Ist es so schwer, ein Posting ganz zu lesen?

      Meine Güte, ist es so schwer auch mal über nen Fehler hinwegzusehen?

      Hiermit entschuldige ich mich bei dir dass ich nicht alles komplett gelesen habe, hoffe du kannst mir verzeihen.

      Bin davon überzeugt dass auch du nicht unfehlbar ist, vielleicht reib ich es dir das nächste Mal unter die Nase

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      CyberSW

      Warum sollte die Telekom dir nicht einen neuen Tarif anbieten dürfen?

      Nilow

      Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      Nilow

      Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      • Ja klar? Warum nicht? Warum sollte die Telekom dir nicht einen neuen Tarif anbieten dürfen?
      • Du hast nen Denkfehler und versuchst den mit ner Sonderkündigung zu lösen, welche natürlich abgelehnt wird. Weil die Telekom deinem Denkfehler nicht folgt. 
      • Was sollen die dir bringen?

      Wenn du nach den Regelungen des TKG umziehen willst, dann musst du das auch genau sagen und einen Umzug nach TKG mit Beibehaltung der unveränderten Vertragsbedingungen einstellen. Wenn da was nicht geht, greift auch der Absatz an den du gedacht hast. 

      Wenn du aber nur nen normalen Umzug machen willst, darf die Telekom dir natürlich einen neuen Tarif anbieten. Wenn du diesen ablehnst erwächst dir jetzt kein Sonderkündigungsrecht nach TKG . Weil ja genau diesen Umzug du nicht gemacht hast/machen wolltest. 

      Hier musst du scharf trennen was du willst und was du tust. 

      CyberSW

      Warum sollte die Telekom dir nicht einen neuen Tarif anbieten dürfen?

      Dagegen ist ja auch nichts zu sagen. Allerdings hat der TE bereits einen Vertrag/Tarif. Nicht endgültig geklärt erscheint hier die vermutete Rabattierung bei Abschluss dieses noch gültigen Vertrages. Insofern sollte es sich beim neuen Tarif rechtlich betrachtet nicht um ein "Angebot" handeln. Denn, was geschieht, wenn dies abgelehnt wird.

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      der_Lutz

      beauftrage den Umzug einfach Online, schau was dir dann für ein Preis angeboten wird, dann hast du es schwarz auf weiß

      Nilow

      Ich möchte aber klarstellen, dass ich meinen Umzug sowohl im WhatsApp-Chat mit der Telekom als auch im späteren Telefonat ausdrücklich unter Berufung auf das Telekommunikationsgesetz gemeldet habe mit dem Wunsch, meinen bestehenden Vertrag inklusive aller Vertragsinhalte an die neue Adresse mitzunehmen.

      Nilow

      Ich möchte aber klarstellen, dass ich meinen Umzug sowohl im WhatsApp-Chat mit der Telekom als auch im späteren Telefonat ausdrücklich unter Berufung auf das Telekommunikationsgesetz gemeldet habe mit dem Wunsch, meinen bestehenden Vertrag inklusive aller Vertragsinhalte an die neue Adresse mitzunehmen.

      beauftrage den Umzug einfach Online, schau was dir dann für ein Preis angeboten wird, dann hast du es schwarz auf weiß

      der_Lutz

      beauftrage den Umzug einfach Online, schau was dir dann für ein Preis angeboten wird, dann hast du es schwarz auf weiß

      Das habe ich übrigens als allererstes versucht und erhielt eine Fehlermeldung, die mich dann an den Support verwiesen hat. Aber zwischenzeitlich ist es geklärt.😅

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      Nilow

      Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

      Hallo zusammen,

      ich habe im März 2025 einen Glasfaser 300 Tarif bei der Telekom abgeschlossen. Der Vertrag läuft 24 Monate zu einem monatlichen Preis von 34,95 Euro und wäre noch etwa eineinhalb Jahre gültig.

      Nun ziehe ich um und habe am 28.07.2025 über den Kundenservice per WhatsApp den Umzug angefragt. Zu meiner Überraschung soll ich für denselben Tarif Glasfaser 300 an der neuen Adresse plötzlich 49,95 Euro bezahlen, also 15 Euro mehr im Monat.

      Auf meine Nachfrage erhielt ich lediglich die Aussage:

      „Jeder Standort erhält ein individuelles Angebot, das können wir nicht beeinflussen.“

      Daraufhin habe ich eine Sonderkündigung beantragt, weil für mich ein wesentlicher Vertragsbestandteil, nämlich der vereinbarte Preis, nicht mehr erfüllt wird. Diese Sonderkündigung wurde mir jedoch schriftlich verweigert mit dem Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht nur besteht, wenn die Leistung technisch nicht verfügbar ist.

      Im Telekommunikationsgesetz Paragraf 60 Absatz 1 steht allerdings klar:

      „Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet.“

      Für mich ist eindeutig, dass die sonstigen Vertragsinhalte auch den vereinbarten Preis von 34,95 Euro für 24 Monate umfassen. Dieser kann nicht einfach einseitig auf 49,95 Euro erhöht werden.

      In meinen Vertragsunterlagen (Vertragszusammenfassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung) gibt es keine Regelung, dass ein Umzug eine Preisänderung erlaubt. Ich empfinde dies als eine erhebliche Vertragsänderung zu meinem Nachteil. Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

      Meine Fragen an die Community und an das Telekom hilft Team:

      • Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar

      • Wie kann ein Anbieter den Preis einseitig erhöhen und gleichzeitig eine Sonderkündigung verweigern, obwohl Paragraf 60 TKG dies anders vorsieht

      • Gibt es bekannte Fälle, in denen Kunden erfolgreich auf Fortführung oder Sonderkündigung bestanden haben

      Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und Erfahrungen.

      Nilow

      Parallel habe ich den Fall bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

      Na dann lass die das mal regeln. 

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    • vor einem Tag

       

      Auch dir ein freundliches Hallo @Nilow 

      -

      Schau dir bitte mal die Namen des 'alten' und des 'neuen' Tarifs an.

      Die müssen buchstabengenau über einander passen!

      -

      Grüßle

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Tja, @Martin Bo. 

      Wieder keine Lösung möglich 🙄

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Martin hat eine Lösung gefunden, danke Martin Bo. 

      Der Umzug ist mit den gleichen Konditionen initiiert. 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Nilow

      Martin hat eine Lösung gefunden, danke Martin Bo. 

      Martin hat eine Lösung gefunden, danke Martin Bo. 

      Der Umzug ist mit den gleichen Konditionen initiiert. 

      Nilow

      Martin hat eine Lösung gefunden, danke Martin Bo. 

      das mit keine Lösung war darauf bezogen dass @Martin Bo. dir "die Lösung" in einem Kommentar mitgeteilt hat und nur Antworten als Lösung gekennzeichnet werden können.

      Aber schön dass es geklappt hat, alles andere hätte mich auch gewundert.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      @Nilow wie ich der AB entnehme, hast du bei Vertragsabschluss für 24 Monate Sonderokonsitonen bekommen. Da gab es mal eine Aktion wo an bestimmten Adressen dieser Preis angeboten wurde. Aber da du jetzt an einen andere Adresse ziehst wird der Rabatt nicht mehr gewährt. Aber wie es sich hier verhält, da du ja techische 1:1 umziehst, das muss das Team klären.

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    • vor einem Tag

      @Nilow  Hast du denn den Auftrag für den Umzug gegeben, sprich die Adresse angegeben und den Umzug auch prüfen lassen.

      Ich habe da so meine Bedenken, dass da noch gar nichts abgeprüft ist, ob an neuer Stelle auch Glasfaser geht. liege ich da richtig ?

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    • vor einem Tag

      Hallo, es ist geprüft worden und es steht der genau gleiche Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Da der Fall für mich aber noch nicht geklärt ist, habe ich den Auftrag nicht ausgeführt. 

      @Belana M.: Ich bin grundsätzlich erreichbar, kann dir aber keine Direktnachricht verfassen um diese Information mit dir zu teilen. Bitte einfach noch einmal probieren, vielen Dank. 

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Nilow

      Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Hallo, es ist geprüft worden und es steht der genau gleiche Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Da der Fall für mich aber noch nicht geklärt ist, habe ich den Auftrag nicht ausgeführt. 

      @Belana M.: Ich bin grundsätzlich erreichbar, kann dir aber keine Direktnachricht verfassen um diese Information mit dir zu teilen. Bitte einfach noch einmal probieren, vielen Dank. 

      Nilow

      Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Dann wäre das aber ein Neuvertrag, sonst würdest Du die drei Monate Rabattierung nicht bekommen. 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      User0007

      Dann wäre das aber ein Neuvertrag, sonst würdest Du die drei Monate Rabattierung nicht bekommen. 

      Nilow

      Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Nilow

      Tarif zur Verfügung - Glasfaser 300 aber für 49,95 €, 3 Monate für 19,95 €. 

      Dann wäre das aber ein Neuvertrag, sonst würdest Du die drei Monate Rabattierung nicht bekommen. 

      User0007

      Dann wäre das aber ein Neuvertrag, sonst würdest Du die drei Monate Rabattierung nicht bekommen. 

      Der TE hat doch nur mitgeteilt, dass es den Tarif genau so auch an der neuen Anschrift gibt und nicht, dass er den buchen will.

      Das hat ja zunächst noch nichts mit dem Umzug nach TKG zu tun, sondern nur, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      lasst einfach @Martin Bo. arbeiten, der wird dann sagen , ob Umzug nach TKG und altem Preis möglich ist oder nicht

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    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von