Trotz Kündigung aller Festnetznummern weiter Abbuchungen

vor einem Jahr

Vor ?Jahren sind haben wir uns bei den hiesigen Stadtwerken an das Glasfasernetz 'angehängt'. Verbunden war damit der Übergang aller Festnetz-Rufnummern von der Telekom an die Stadtwerke. Die Stadtwerke haben die Übertrags- / Kündigungsschritte übernommen. Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht. Nach Anruf bei der Hotline fand diese erst einmal kein aktuell gültiges Telekomkonto mehr aber unter der alten Kontonummer dann doch die regelmäßigen monatlichen Abbuchungen bis heute durch die Telekom. Ist das korrekt? Wir sind davon ausgegangen, dass, wenn ein Konto mit allen Nummern gelöscht wird,  ja auch kein Dienst (i.d. Fall der sog. "Mehrwertdienst") mehr aktiviert sein kann.

 

Können wir die Beträge zurückfordern?

 

Danke für sachliche Hilfe und Information.

486

34

  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @peterdererste  schrieb:
    Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht.

    Und wie hoch ist dieser Betrag? Was hat denn der Kundensupport gesagt um was es sich da genau handelt?

     

     

    @peterdererste  schrieb:

     

    Können wir die Beträge zurückfordern?

    Vermutlich nicht außer wenn da wirklich ein Fehler im Buchungssystem ist wovon da in der Regel nicht auszugehen ist. Ich tippe hier eher auf zB ein gemietetes Endgerät oder irgend ein Dienst der nix direkt mit dem Festnetzanschluss zu tun hat.

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    wir haben keinerlei Mietvertrag..

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    Profil mit kundennr alt  und teln und telzeit

    .befüllen und iban kennen...muss ein Teamie ansehen..

     

    Für mich klingt das nach telekom hat vergessen die buchungen zu stoppen..solltest alles zurückbekommen...ich bin aber kein jurist  

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor einem Jahr

    ein Mehrwertdienst ist hier eine sog Bezahlnummer. Die ist ja aber an den Festnetzvertrag gebunden, oder?

    9

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @peterdererste  schrieb:

    ich habe beim Support die Rechnungen angefordert, werde dann Einspruch einlegen und eine Rückerstattung verlangen. Die werden uns ja dann mitteilen, auf Grund welcher vertraglichen Rechtslage die Abbuchungen erfolgt sind bzw. ob ein Fehler seitens der Telekom vorliegt.

     

    Das werde ich dann prüfen lassen.

     

    Das Ergebnis werde ich hier gerne bekanntgeben.

     

    Erst einmal besten Dank.


    Danke, alles gut.

    Auf das Ergebnis bin ich gespannt @peterdererste 

    Hilfe aus dem Forum und den Teamies erwartest du nicht, sonst hättest du ja dein Profil ausgefüllt.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    ..und ein smartphone mit telekomvertrag hast du auch nicht...

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    nein

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr


    @peterdererste  schrieb:

    Vor ?Jahren sind haben wir uns bei den hiesigen Stadtwerken an das Glasfasernetz 'angehängt'.

     

    Leider erst heute haben wir bemerkt, dass die Telekom immer noch regelmäßig monatlich einen Betrag abbucht. 


    Verstehe ich das richtig? Ihr wechselt den Telekommunikationsanbieter und stellt erst nach ? Jahren - offenbar steht das ? Für mindestens 2 - fest, dass der alte Vertragspartner weiterhin abbucht? Toll! Wer was wann und warum bei euch abbucht, scheint euch ja nicht sonderlich zu interessieren. Ist ja auch enorm aufwändig, so ein Blick auf die Buchungen. Würdest du mir bitte per PN deine Kontoverbindung zusenden? Ich kann allerdings nicht zusagen, dass ich nur 20€ im Monat abbuche, manchmal braucht man einfach etwas mehr. Aber ihr habt es ja! 😎

    10

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @mboettcher  schrieb:
    Ich kann an der Verbalisierung meiner Verwunderung über den vom TE geschilderten Sachverhalt weder Unsachlichkeit, noch Unfreundlichkeit oder mangelndem Respekt erkennen. 

    Das wundert mich nicht. Lass uns das nicht groß ausführen, das führt ja zu nichts.

    Nur so viel: Humor ist sehr individuell. Deiner kam offensichtlich beim TE nicht besonders gut an. Ich habe etwa einen sehr schwarzen Humor, weiß aber auch, dass der vielen Menschen vor den Kopf stoßen kann. Bei mir fremden Menschen halte ich mich deshalb zurück. Ein wenig mehr Selbstreflexion statt den Fehler bei anderen suchen ("Humordetektor", so nach dem Motto "War doch lustig gemeint, höhö") wäre aus meiner Sicht wünschenswert, wenngleich ich hier wenig Hoffnung hege.

    Insgesamt ist mir der Ton einiger "regelmäßigen" Foristen hier bereits recht unangenehm aufgestoßen. Das ist natürlich nur ein persönliches Empfinden, aber manches erfüllt eben nicht den Anspruch, den ich an ein vernünftiges Miteinander habe. Falls du nun denken solltest "Nun hat er es doch groß ausgeführt" - glaub mir, habe ich nicht.

     

     

    @mboettcher  schrieb:

     

    Was mögliche Rückforderungen betrifft, so beträgt die übliche Verjährung drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.

    Hier unterschlägst du aber Wesentliches: Die "übliche" Verjährung beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres , in dem der Anspruch entstanden ist, und der Gläubiger des Anspruchs von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

     

    Kenntnis erlangt bedeutet tatsächliche Kenntnisnahme. Die gab es offenbar vor kurzem, was dafür spricht, das Ansprüche aus den Jahren 2021 keinesfalls verjährt wären und der TE auch nicht auf Kulanz angewiesen wäre.

     

    Die Tatsache, dass die Abbuchungen Monat für Monat über Jahre hinweg auf dem Kontoauszug erschienen, wirft zwei Probleme auf.

     

    1. Könnte der TE die späte Kenntnisnahme im Streitfall glaubhaft machen?

    2. Stellt die Nichtkenntnisnahme trotz der Kontoauszüge eine große Fahrlässigkeit dar?

     

    Bezüglich letzter Frage kann man aus meiner Sicht gut in beide Richtungen argumentieren. Eine klare Antwort gibt es hier denke ich nicht. Im Lichte der mir bekannten Rechtssprechung des BGH zu dem Thema würde ich eher dazu tendieren, hier keine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen. Das kann man denke ich aber auch anders sehen.

     

    Auf jeden Fall wären eventuell vorhandene Ansprüche auch dann nicht mit Sicherheit verjährt, wenn sie vor 2021 entstanden sind.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor einem Jahr

    Selbstverständlich habe ich mir Hilfe erhofft. Vielleicht von jemanden mit einem ähnlichen Problem.  Ich wurde ja auf einer Seite der Telekom auf die Community mit dem Hinweis verwiesen, dort ggf. schon mal Hilfe zu bekommen. Ich denke nicht, dass ich gegen die Nettiquette verstoße, wenn ich kein Profil ausfülle.  Eigentlich habe ich sonst mit Fach nichts zu tun und es sollte ein einmaliger Besuch sein. Das ist was anderes bei Portalen zu Themen, die mich eine Zeitlang im Leben begleiten.

    6

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Guten Morgen @peterdererste ,

     

    herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und danke für deine Nachricht.

     

    Gerne helfe ich weiter. Dafür ist ein Telefonat notwendig. Bitte trage in deinem Profil eine Rückrufnummer ein, unter der ich dich erreichen kann.

     

    Nach Erledigung würde ich mich über eine kurze Rückmeldung hier freuen.

    Ich melde mich dann.

     

    Beste Grüße

    Natascha A.

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

14614

2

7

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

481

0

2

1 Sterne Mitglied

in  

2130

0

13

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

221

0

1