Gelöst
Umverlegungen bzw. Rückbau von Hausanschlüssen
vor einem Jahr
Hallo, wir bauen Ende September neu. Nun steht bald der Abriss des Bestandsgebäude an, weshalb wir uns um den Rückbau des bereits vorhandenen Hausanschlusses kümmern müssen. Leider ist die Leitung noch vom Vorbesitzer belegt, weshalb lt. Bauherrenservice die Telekom nicht rückbauen kann. Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen? VG Ben
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
Nein, leider nicht. Und hier wirst du auch keine rechtlichen Informationen erhalten. Sorry.
3
von
vor einem Jahr
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
von
vor einem Jahr
*PazVizsla* Nein, leider nicht. Nein, leider nicht. *PazVizsla* Nein, leider nicht. Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen. Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Genau, keine rechtliche Beratung hier. Dafür gibt es Fachforen.
von
vor einem Jahr
Ich würde jetzt gegenüber der Telekom als Eigentümer des Grundstückes und Gebäudes den GNV / GEE kündigen und ggf. Bilder des (teilweise) abgerissenen Gebäudes mit übermitteln.
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Uneingeloggter Nutzer
von