Gelöst

Umverlegungen bzw. Rückbau von Hausanschlüssen

vor einem Jahr

Hallo, wir bauen Ende September neu. Nun steht bald der Abriss des Bestandsgebäude an, weshalb wir uns um den Rückbau des bereits vorhandenen Hausanschlusses kümmern müssen. Leider ist die Leitung noch vom Vorbesitzer belegt, weshalb lt. Bauherrenservice die Telekom nicht rückbauen kann. Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

 

VG Ben

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen? VG Ben

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

      nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

       

      VG Ben

      Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich

      nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?

       

      VG Ben


      Nein, leider nicht. Und hier wirst du auch keine rechtlichen Informationen erhalten. Sorry.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      *PazVizsla* Nein, leider nicht. Nein, leider nicht. *PazVizsla* Nein, leider nicht. Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen. Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt

      der_Lutz
      *PazVizsla*

      Nein, leider nicht.

      Nein, leider nicht.
      *PazVizsla*
      Nein, leider nicht.

      Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.

      Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt


      Genau, keine rechtliche Beratung hier. Dafür gibt es Fachforen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich würde jetzt gegenüber der Telekom als Eigentümer des Grundstückes und Gebäudes den GNV / GEE kündigen und ggf. Bilder des (teilweise) abgerissenen Gebäudes mit übermitteln.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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