Gelöst
Umverlegungen bzw. Rückbau von Hausanschlüssen
vor einem Jahr
Hallo, wir bauen Ende September neu. Nun steht bald der Abriss des Bestandsgebäude an, weshalb wir uns um den Rückbau des bereits vorhandenen Hausanschlusses kümmern müssen. Leider ist die Leitung noch vom Vorbesitzer belegt, weshalb lt. Bauherrenservice die Telekom nicht rückbauen kann. Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
349
0
14
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
976
0
1
vor 5 Monaten
149
0
2
vor 5 Jahren
908
0
3
1002
0
4
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen? VG Ben
Kontakt zum Vorbesitzer haben wir gesucht, aber dieser kümmert sich
nicht drum und weicht uns mit verschiedenen Gründen aus. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, den Vorbesitzer dazu zu bewegen, seinen Vertrag zu kündigen oder mitzunehmen?
VG Ben
Nein, leider nicht. Und hier wirst du auch keine rechtlichen Informationen erhalten. Sorry.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Antwort
von
vor einem Jahr
*PazVizsla* Nein, leider nicht. Nein, leider nicht. *PazVizsla* Nein, leider nicht. Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen. Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Nein, leider nicht.
Theoretisch schon, ich denke der Verkäufer hat das Grundstück lastenfrei oder mit den bekannten Lasten zu übergeben, man könnet an der Stelle ansetzen.
Das ist aber definitiv kein Fall für die ThC sondern für einen Anwalt
Genau, keine rechtliche Beratung hier. Dafür gibt es Fachforen.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich würde jetzt gegenüber der Telekom als Eigentümer des Grundstückes und Gebäudes den GNV / GEE kündigen und ggf. Bilder des (teilweise) abgerissenen Gebäudes mit übermitteln.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von