Umzug - Adernpaar und Rufnummermitnahme vorzeitig freigeben

vor 7 Stunden

Hallo zusammen,

unser Vertrag ist zum 30.06.2026 gekündigt.

Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

Wir würden gerne ca. zum 01.04.2026:

  1. Die Belegung des Adernpaares aufgehoben haben
  2. Unsere Rufnummer vorzeitig mitnehmen

Ist das möglich? 

PS: Das ist keine Anfrage zur vorzeitigen Kündigung, uns ist bekannt, dass der Vertrag bis 30.06.2026 weiterläuft. Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

Vielen Dank!

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Gelöschter Nutzer

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0

15

    • vor 6 Stunden

      Warum beauftragt ihr nicht einfach einen Umzug zum 1.4.?

      Ihr könnt den Vertrag ja einfach an der neuen Wohnung dauerhaft weiternutzen.

      0

    • vor 6 Stunden

      k_tzelepis

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Hallo zusammen,

      unser Vertrag ist zum 30.06.2026 gekündigt.

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Wir würden gerne ca. zum 01.04.2026:

      1. Die Belegung des Adernpaares aufgehoben haben
      2. Unsere Rufnummer vorzeitig mitnehmen

      Ist das möglich? 

      PS: Das ist keine Anfrage zur vorzeitigen Kündigung, uns ist bekannt, dass der Vertrag bis 30.06.2026 weiterläuft. Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Vielen Dank!

      k_tzelepis

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Darauf habt ihr keinen Einfluss - und niemand nen Anspruch.

      Selbst wenn euer Vertrag zum 1.4. aufgehoben ist, kann dennoch am 2.4. kein DSL Anschluss da möglich sein.

      Einfach weil Leitungsteilstücke oder Port anderen Kunden vergeben wurden. 

      0

    • vor 6 Stunden

      k_tzelepis

      Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Hallo zusammen,

      unser Vertrag ist zum 30.06.2026 gekündigt.

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Wir würden gerne ca. zum 01.04.2026:

      1. Die Belegung des Adernpaares aufgehoben haben
      2. Unsere Rufnummer vorzeitig mitnehmen

      Ist das möglich? 

      PS: Das ist keine Anfrage zur vorzeitigen Kündigung, uns ist bekannt, dass der Vertrag bis 30.06.2026 weiterläuft. Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Vielen Dank!

      k_tzelepis

      Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Auch wenn es euch um die Umzugskosten des Anschlusses in Höhe von 69,95 € geht, anders ist Dein Vorhaben nicht zu realisieren. 

      2

      von

      vor 6 Stunden

      OK, danke, damit kann ich was anfangen.

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Hallo @k_tzelepis,

       

      grundsätzlich ist eine vorzeitige Freigabe des Anschlusses sowie eine vorzeitige Rufnummernmitnahme technisch nur im Rahmen eines Umzugs oder einer Vertragsübernahme möglich.

      Da der Vertrag regulär bis zum 30.06.2026 läuft, bleibt der Anschluss bis dahin systemseitig aktiv.

      Wenn Sie die Leitung zum 01.04.2026 freigegeben benötigen, ist tatsächlich ein Umzugsauftrag erforderlich. Eine vorzeitige Portierung der Rufnummer ist in der Regel ebenfalls erst zum Vertragsende oder im Zuge eines Anbieterwechsels möglich.

      Gerne prüfe ich Ihren konkreten Fall im Detail. Hinterlegen Sie bitte Ihre Rückrufnummer in Ihrem Profil.

       

      Viele Grüße Khaled

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      k_tzelepis

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Hallo zusammen,

      unser Vertrag ist zum 30.06.2026 gekündigt.

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Wir würden gerne ca. zum 01.04.2026:

      1. Die Belegung des Adernpaares aufgehoben haben
      2. Unsere Rufnummer vorzeitig mitnehmen

      Ist das möglich? 

      PS: Das ist keine Anfrage zur vorzeitigen Kündigung, uns ist bekannt, dass der Vertrag bis 30.06.2026 weiterläuft. Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Vielen Dank!

      k_tzelepis

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Verkauf der Wohnung bedeutet einen Eigentumsübergang auf der Vermieterseite, das bedeutet keinesfalls, dass Euer Mietvertrag gekündigt ist.

      Solltet Ihr selbst den Mietvertrag gekündigt haben, dann müsst Ihr m.E. die Wohnung sauber und lastenfrei übergeben - sprich Ihr müsst per Umzugsauftrag dafür sorgen, dass der Anschluss dort nicht mehr aktiv ist.

      U.U. lässt sich aber auch mit dem Eigentümer oder Nachmieter eine Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird, dafür würde ich an Deiner Stelle aber eine schriftliche Regelung wollen, nicht dass da irgendwelches Zeug auf Dich zurückfällt.

      0

      2

      von

      vor 3 Stunden

      muc80337_2

      Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird

      k_tzelepis

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Hallo zusammen,

      unser Vertrag ist zum 30.06.2026 gekündigt.

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Wir müssen die DSL-Leitung beim Auszug freigeben, dass heißt sie darf nicht belegt sein.

      Wir würden gerne ca. zum 01.04.2026:

      1. Die Belegung des Adernpaares aufgehoben haben
      2. Unsere Rufnummer vorzeitig mitnehmen

      Ist das möglich? 

      PS: Das ist keine Anfrage zur vorzeitigen Kündigung, uns ist bekannt, dass der Vertrag bis 30.06.2026 weiterläuft. Wir wollen auch nicht für 3 Monate den Vertrag "umziehen".

      Vielen Dank!

      k_tzelepis

      Wir ziehen bereits zum 31.03.2026 aus, unsere Mietwohnung wurde verkauft.

      Verkauf der Wohnung bedeutet einen Eigentumsübergang auf der Vermieterseite, das bedeutet keinesfalls, dass Euer Mietvertrag gekündigt ist.

      Solltet Ihr selbst den Mietvertrag gekündigt haben, dann müsst Ihr m.E. die Wohnung sauber und lastenfrei übergeben - sprich Ihr müsst per Umzugsauftrag dafür sorgen, dass der Anschluss dort nicht mehr aktiv ist.

      U.U. lässt sich aber auch mit dem Eigentümer oder Nachmieter eine Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird, dafür würde ich an Deiner Stelle aber eine schriftliche Regelung wollen, nicht dass da irgendwelches Zeug auf Dich zurückfällt.

      muc80337_2

      Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird

      Das ist gemäß AGB nicht zulässig.

      von

      vor 3 Stunden

      fdi

      Das ist gemäß AGB nicht zulässig.

      muc80337_2

      Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird

      Verkauf der Wohnung bedeutet einen Eigentumsübergang auf der Vermieterseite, das bedeutet keinesfalls, dass Euer Mietvertrag gekündigt ist. Solltet Ihr selbst den Mietvertrag gekündigt haben, dann müsst Ihr m.E. die Wohnung sauber und lastenfrei übergeben - sprich Ihr müsst per Umzugsauftrag dafür sorgen, dass der Anschluss dort nicht mehr aktiv ist. U.U. lässt sich aber auch mit dem Eigentümer oder Nachmieter eine Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird, dafür würde ich an Deiner Stelle aber eine schriftliche Regelung wollen, nicht dass da irgendwelches Zeug auf Dich zurückfällt.
      muc80337_2

      Lösung finden, dass Dein Vertrag bis 30.6. durch den Nachbewohner genutzt wird

      Das ist gemäß AGB nicht zulässig.

      fdi

      Das ist gemäß AGB nicht zulässig.

      Das ist Deine Einschätzung.

      Meine Einschätzung: dieser Fall ist grenzwertig, diskutabel. Will ich hier aber nicht weiter ausführen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      0

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Laurin

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Laurin

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ohne BGB und ohne Steuergesetze wäre das ein möglicher Ansatz. Aber leider gibt es BGB und Steuergesetze.

      von

      vor 2 Stunden

      Laurin

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Laurin

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Und wenn der Kunde dann im Nachhinein rückwirkend Geld zurück fordert, weil die Telekom die vertraglich festgelegte Leistung nicht erbrachte?

      Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen!

      Laurin

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Laurin

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Wenn dort ein Anschluss möglich ist, kann er das durchaus machen.

      Nebenbei, eine Garage darf nur als Garage genutzt werden, nicht (dauerhaft) als Werkstatt, Abstellraum oder was auch immer.

      https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohnen/recht/garagen-nutzung/ 

      Aber eine Internetanschluss in einer Garage dürfte durchaus möglich sein.

      von

      vor 2 Stunden

      Ludwig II

      Aber eine Internetanschluss in einer Garage dürfte durchaus möglich sein.

      Laurin

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Laurin

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Und wenn der Kunde dann im Nachhinein rückwirkend Geld zurück fordert, weil die Telekom die vertraglich festgelegte Leistung nicht erbrachte?

      Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen!

      Laurin

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Das ist doch alles ein großer Widerspruch. 

      Da gibt es jemanden der möchte einen Anschluss haben.

      Kann den aber nicht bekommen weil der Vormieter noch die Leitung blockiert.

      Jetzt ist hier ein Vormieter. 

      Der sauber dafür sorgen will dass der Nachmieter einen Anschluss sich legen lassen kann. 

      Und das geht dann auch nicht. 

      Leute das ist doch Wahnsinn.

      Wenn der Vormieter, 

      Bereit ist die letzten Monate trotzdem noch zu zahlen. 

      (Eventuell auch vorab)

      Aber von sich aus auf die Erbringung der Leistungen verzichten will. 

      Kann es doch der Telekom egal sein. 

      Ich verstehe nicht wo da die Technischen Probleme existieren sollen. 

      Wenn jemand nichts zahlt ist es ja auch nach einer Weile möglich den Anschluss zu sperren.

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Laurin

      Oder er macht einen Umzug aber nach TKD 

      zu einer Garage (die er als Werkstatt nutzt) 

      Oder zu seinen Schrebergarten mal sehen wie die Telekom sich darauf einstellt. 

      Wenn dort ein Anschluss möglich ist, kann er das durchaus machen.

      Nebenbei, eine Garage darf nur als Garage genutzt werden, nicht (dauerhaft) als Werkstatt, Abstellraum oder was auch immer.

      https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohnen/recht/garagen-nutzung/ 

      Aber eine Internetanschluss in einer Garage dürfte durchaus möglich sein.

      Ludwig II

      Aber eine Internetanschluss in einer Garage dürfte durchaus möglich sein.

      Das mit der Anmeldung als Wohnsitz könnte aber auch so schon schwierig werden ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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