Umzug in eine neue Wohnung- Glasfaer nicht verfügbar; trotzdem muss ich noch 3 Monate zahlen?

vor 3 Jahren

Wir ziehen in eine neue Wohnung, bei der die Telekom nur eine 6er Leitung anbieten kann. Trotzdem muss ich jetzt noch 3 Monate meinen teuren Glasfaseranschluß zahlen???

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    Jop. Das ist eine Entscheidung vom Gesetzgeber. Nicht der von der Telekom.

    Gibt es eine schnellere Alternative zur Telekom? Wenn nein, dann nehm den Anschluss doch einfach mit als Magenta Zuhause S.

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @muc80337_2  schrieb:

    @Kugic  schrieb:
    Jop. Das ist eine Entscheidung vom Gesetzgeber. Nicht der von der Telekom.

    Jein.

    Die Entscheidung mit den drei Monaten ist vom Gesetzgeber.

    Die Telekom ist aber nicht gezwungen, die so umzusetzen.

     

    Die Telekom kann aus Kulanz (bzw. weshalb auch immer) die Frist verkürzen oder ganz aussetzen.

    An die gesetzliche Obergrenze (3 Monate) müssen sie sich schon halten (deswegen auch Jein).

    Der TE schreibt, dass er noch drei Monate zahlen muss (wird von der Telekom so benachrichtigt worden sein). Demnach nutzt die Telekom die gesetzlich geregelte Obergrenze voll aus. Möglicherweise verkürzt die TK, wenn @nmm einen neuen Vertrag  mit 6 Mbit/s unterschreibt.

     

    @nmm 

    Von Glasfasergeschwindigkeit auf 6 Mbit/s... war Dir das vor dem Umzug bereits klar?

     

    wäre mir das klar, wäre ich nicht dahin umgezogen  🤣


     

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @nmm 

     

    hast du , denke ich, eine Sonderkündigung nach TKG beantragt?.

     

    Dann gilt hierbei eine Frist von 3 Monaten!

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @nmm ,

     

    demnach hattest du in der alten Wohnung ein Glasfaseranschluss. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

    Bis dahin alles korrekt.

     

    Bei einem Umzug beantragt man ein (Umzug nach TKG ). 

    Dann hat man nämlich zwei Möglichkeiten:

    Umzug nach TKG bedeutet im wesentlichen, dass der Anbieter den alten Vertrag mit den selben Leistungen am Umzugsort weiter fort führt.

    Ist der Anbieter nicht in der Lage die Leistung zu erbringen, kann man den Vertrag

    1. unter Berücksichtigung der drei monatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen (Sonderkündigung)

    2.unter Berücksichtigung der drei monatigen Kündigungsfrist sich zurück stufen lassen. (Neue Vertagslaufzeit)

     

    Wird kein Umzug beantragt bleibt der Anschluss in der alten Wohnung erhalten und es gilt weiterhin der alte Vertrag (der dann auch bezahlt werden muss), unabhängig davon, ob man ihn dann noch nutzen kann oder nicht. Für den neuen Mieter bleibt der Anschluss wohl möglich blockiert und kann zunächst keinen neuen Anschluss auf seinen Namen anmelden.

     

    Also @nmm  wenn du noch umziehst, bitte hier den Umzug beauftragen.

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @nmm  schrieb:
    Trotzdem muss ich jetzt noch 3 Monate meinen teuren Glasfaseranschluß zahlen???

    Nur wenn Du nicht den 6er Anschluss der Telekom wählst.

    @juergen3004 hat darauf hingewiesen, das geht aber u.U. etwas unter weil es sich hinter den drei Punkten verbirgt.

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  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @nmm bitte entschuldige, dass ich mich heute erst melde. Aber wie ich sehe wurden hier bereits alle wichtigen und relevanten Informationen mitgeteilt.

    Wenn Du den aktuellen Vertrag nicht 1 zu 1 mitnehmen kannst, dann greift das Sonderkündigungsrecht. Dieses beläuft sich eben auf diese genannten 3 Monate und können durch uns auch nicht umgangen werden. Solltest Du noch weitere Fragen haben, dann melde Dich gerne nochmal.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Grüße Anne W.

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