Gelöst

Umzug ohne Vertragsverlängerung! Geht nicht, weil Geschäftskunde? Aber wieso Geschäftskunde?

vor 2 Jahren

Hi,

 

ich brauche eine definierte Aussage, ob bei einem Umzug mit 1:1 Anschluss immer eine Vertragsverlängerung einhergeht. Von der Telekom habe ich 2 verschiedene Aussagen bekommen.

 

1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

 

2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden. Komisch ist hier, dass ich meinen Anschluss nie gewerblich genutzt habe, aber trotzdem als Geschäftskunde mit privat Tarif geführt werde.... Wenn das so sein sollte, kann ich da nichts für und würde sonst einfach zu den Privatkunden wechseln, um umziehen zu können. Ich verstehe das Problem nicht..

 

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    vor 2 Jahren

     

    Hauke1000

    1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug. 2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.

    1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

     

    2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.

    Hauke1000

    1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

     

    2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.


    Beide Aussagen sind falsch, das TKG regelt das eindeutig in §60.

     

    Und in §71 wird auch geregelt dass für ein Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls die Regeln in §60 anzuwenden sind.

     

     

    Bitte hinterleg deine Daten in deinem Profil (siehe meine Signatur), dann kann sich ein Teamie darum kümmern.

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Hauke1000,

     

    ich danke dir für die angenehmen Gespräche.

     

    Wie bereits von @CobraCane erwähnt, wird die Thematik im TKG §60 geregelt. Das bedeutet z. B. , dass wir gemäß TKG §60 verpflichtet sind, bei einem Umzug eines "Verbrauchers" (Privatkunden) und "Kleinst-,  Kleinunternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht" (Geschäftskunden), auf Wunsch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.

     

    Ich freue mich, dass wir dein Anliegen gemeinsam lösen konnten. Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit bei uns.

     

    Beste Grüße

    Tanja R.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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