Gelöst
Umzug ohne Vertragsverlängerung! Geht nicht, weil Geschäftskunde? Aber wieso Geschäftskunde?
vor 2 Jahren
Hi,
ich brauche eine definierte Aussage, ob bei einem Umzug mit 1:1 Anschluss immer eine Vertragsverlängerung einhergeht. Von der Telekom habe ich 2 verschiedene Aussagen bekommen.
1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.
2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden. Komisch ist hier, dass ich meinen Anschluss nie gewerblich genutzt habe, aber trotzdem als Geschäftskunde mit privat Tarif geführt werde.... Wenn das so sein sollte, kann ich da nichts für und würde sonst einfach zu den Privatkunden wechseln, um umziehen zu können. Ich verstehe das Problem nicht..
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug. 2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.
1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.
2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.
Beide Aussagen sind falsch, das TKG regelt das eindeutig in §60.
Und in §71 wird auch geregelt dass für ein Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls die Regeln in §60 anzuwenden sind.
Bitte hinterleg deine Daten in deinem Profil (siehe meine Signatur), dann kann sich ein Teamie darum kümmern.
0
vor 2 Jahren
Definitiv nein.
Wenn der Anschluss 1:1 am neuen Ort fortgesetzt wird bleibt er bestehen.
Ändert sich was gibt es einen neuen und der alte ist hinfällig. Verlängern tut sich da nie was.
(Verträge älter als zwei Jahre verlängern sich sowieso nicht mehr)
Du solltest Kundennummer und Telefonnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
Profildaten
Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.
Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.
3
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Hauke1000 ,
Profil ist ja schon gefüllt, hast Du ein Zeitfenster für einen eventuellen Anruf angegeben?
Das Team sollte hier Klarheit in die Sache mit dem "Geschäftskunden" bringen.....
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, @falk2010, Rückrufzeitfenster ist angegeben. 👍 Bin gespannt, ob mir doch noch geholfen werden kann.
Vielen Dank an alle für eure Hilfe🥳
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Hauke1000
Team ist informiert
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Abend @Hauke1000 und ein herzliches Willkommen in der Telekom hilft Community.
Ich habe gerade das Rückrufwunschzeitraumfenster (was für ein Wort) gesehen und einen Rückruf Morgen ab 10:00 Uhr datiert.
Viele Grüße Sven Ö.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Hauke1000,
ich danke dir für die angenehmen Gespräche.
Wie bereits von @CobraCane erwähnt, wird die Thematik im TKG §60 geregelt. Das bedeutet z. B. , dass wir gemäß TKG §60 verpflichtet sind, bei einem Umzug eines "Verbrauchers" (Privatkunden) und "Kleinst-, Kleinunternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht" (Geschäftskunden), auf Wunsch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.
Ich freue mich, dass wir dein Anliegen gemeinsam lösen konnten. Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit bei uns.
Beste Grüße
Tanja R.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke, @Tanja R.! Freue mich sehr, dass es doch so unkompliziert geklappt hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Hauke1000,
ich danke dir für die angenehmen Gespräche.
Wie bereits von @CobraCane erwähnt, wird die Thematik im TKG §60 geregelt. Das bedeutet z. B. , dass wir gemäß TKG §60 verpflichtet sind, bei einem Umzug eines "Verbrauchers" (Privatkunden) und "Kleinst-, Kleinunternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht" (Geschäftskunden), auf Wunsch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.
Ich freue mich, dass wir dein Anliegen gemeinsam lösen konnten. Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit bei uns.
Beste Grüße
Tanja R.
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Uneingeloggter Nutzer
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