Gelöst

Umzug ohne Vertragsverlängerung! Geht nicht, weil Geschäftskunde? Aber wieso Geschäftskunde?

vor 2 Jahren

Hi,

 

ich brauche eine definierte Aussage, ob bei einem Umzug mit 1:1 Anschluss immer eine Vertragsverlängerung einhergeht. Von der Telekom habe ich 2 verschiedene Aussagen bekommen.

 

1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

 

2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden. Komisch ist hier, dass ich meinen Anschluss nie gewerblich genutzt habe, aber trotzdem als Geschäftskunde mit privat Tarif geführt werde.... Wenn das so sein sollte, kann ich da nichts für und würde sonst einfach zu den Privatkunden wechseln, um umziehen zu können. Ich verstehe das Problem nicht..

 

414

9

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

       

      Hauke1000

      1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug. 2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.

      1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

       

      2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.

      Hauke1000

      1. Im Shop sagte man mir, es wird immer 24 Monate verlängert bei einem Umzug.

       

      2. Beim telefonischen Support könne man angeblich ohne Vertragsverlängerung umziehen, aber leider nicht für Geschäftskunden.


      Beide Aussagen sind falsch, das TKG regelt das eindeutig in §60.

       

      Und in §71 wird auch geregelt dass für ein Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht ebenfalls die Regeln in §60 anzuwenden sind.

       

       

      Bitte hinterleg deine Daten in deinem Profil (siehe meine Signatur), dann kann sich ein Teamie darum kümmern.

      0

    • vor 2 Jahren


      @Hauke1000  schrieb:

      ich brauche eine definierte Aussage, ob bei einem Umzug mit 1:1 Anschluss immer eine Vertragsverlängerung einhergeht.

      Definitiv nein.

      Wenn der Anschluss 1:1 am neuen Ort fortgesetzt wird bleibt er bestehen.
      Ändert sich was gibt es einen neuen und der alte ist hinfällig. Verlängern tut sich da nie was.

      (Verträge älter als zwei Jahre verlängern sich sowieso nicht mehr)

       

      Du solltest Kundennummer und Telefonnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
      Profildaten
      Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.

      Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des  @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
      Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Hauke1000 ,

       

      Profil ist ja schon gefüllt, hast Du ein Zeitfenster für einen eventuellen Anruf angegeben?

      Das Team sollte hier Klarheit in die Sache mit dem "Geschäftskunden" bringen.....

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ja, @falk2010, Rückrufzeitfenster ist angegeben.   👍 Bin gespannt, ob mir doch noch geholfen werden kann.

      Vielen Dank an alle für eure Hilfe🥳

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Hauke1000 

      Team ist informiert 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Guten Abend @Hauke1000 und ein herzliches Willkommen in der Telekom hilft Community. Fröhlich

       

      Ich habe gerade das Rückrufwunschzeitraumfenster (was für ein Wort) gesehen und einen Rückruf Morgen ab 10:00 Uhr datiert. 

       

      Viele Grüße Sven Ö. 

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Hauke1000,

       

      ich danke dir für die angenehmen Gespräche.

       

      Wie bereits von @CobraCane erwähnt, wird die Thematik im TKG §60 geregelt. Das bedeutet z. B. , dass wir gemäß TKG §60 verpflichtet sind, bei einem Umzug eines "Verbrauchers" (Privatkunden) und "Kleinst-,  Kleinunternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht" (Geschäftskunden), auf Wunsch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.

       

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen gemeinsam lösen konnten. Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit bei uns.

       

      Beste Grüße

      Tanja R.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Danke, @Tanja R.! Freue mich sehr, dass es doch so unkompliziert geklappt hat. 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Hauke1000,

       

      ich danke dir für die angenehmen Gespräche.

       

      Wie bereits von @CobraCane erwähnt, wird die Thematik im TKG §60 geregelt. Das bedeutet z. B. , dass wir gemäß TKG §60 verpflichtet sind, bei einem Umzug eines "Verbrauchers" (Privatkunden) und "Kleinst-,  Kleinunternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht" (Geschäftskunden), auf Wunsch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.

       

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen gemeinsam lösen konnten. Bei weiteren Fragen melde dich gern jederzeit bei uns.

       

      Beste Grüße

      Tanja R.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen