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Umzug - Sonderkündigungsrecht - 3 Monate zahlen, obwohl Produkt nicht verfügbar
6 years ago
Wir ziehen um - an unserem neuen Wohnort ist das von uns genutzte Telekom Produkt, Magenta M Entertainment, leider nicht verfügbar, weshalb wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Nun ist es so, dass das Sonderkündigungsrecht eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht, was bedeutet, dass wir bis zum 31.08.2019 weiter ein Produkt zahlen müssen, das wir gar nicht mehr nutzen können. Man mag einräumen, dass die drei Monate Kündigungsfrist ja auch für Wohnungen gelten, dies kann aber bei der derzeitigen Situation am Wohnungsmarkt in Berlin als überholt gelten - man kann froh sein, wenn man überhaupt etwas findet und dann ist es innerhalb von 2-3 Wochen schon so weit, dass man umziehen muss. Wie dem auch sei - wir sind alles andere als erfreut darüber, dass wir weitere drei Monate ein Produkt bezahlen müssen, dass wir gar nicht mehr nutzen können - selbst wenn wir es wollten.
Ich bin mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist, jemanden weiter für ein Produkt zahlen zu lassen, dass er nicht mehr nutzen kann. Bin dankbar über Hinweise, wie ich schon vorher aus dem Vertrag kommen könnte oder ob die Telekom nicht zumindest verpfllichtet werden könnte, uns für die verbleibenden drei Monate eine adäquate Ersatzleistung zukommen zu lassen.
Dankschön!
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fdi
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Ludwig II
6 years ago
Hi @Umzieher ,
das ist im TKG genau so geregelt, Dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bei Nichtherstellung eines gleichwertigen Neuanschlußes.
Und bevor du weiter jammerst, davor hattest du bei Umzug überhaupt kein Kündigungsrecht, Umzug ist ja deine Entscheidung und nicht die des Providers. Also schon mal ein deutlicher Fortschritt in dem Fall.
Gruß
fdi
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